Folgen für's nicht erscheinen einer Anhörung (Keine Straftat, Betreuerbestellung)?

10 Antworten

Findet doch in gewohnter Umgebung statt, also bei Dir zu Hause.

Vorführung ist möglich, muss aber angekündigt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Hallo, wer hat denn den Antrag auf Einrichtung der betreuung gestellt? Du selber oder jemand anderes, zb ein Familienangehöriger?


RichditDitrich 
Fragesteller
 09.11.2019, 07:51

Ich selbst.

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Bergfex49  09.11.2019, 08:03
@RichditDitrich

Dann teil dem Gericht mit, dass du deinen Antrag zurückziehst, weil du inzwischen ausreichend andere Hilfe gefunden hast;

Du kannst auch den Vorschlag von Amberyll annehmen und mit der Person zur Anhörung gehen;

Kein Gericht ist daran interessiert, dich unter Betreuung zu stellen, wenn andere Hilfe ausreicht

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Da musst nicht erscheinen; also keine Nachteile auch keine Zwangsvorführung usw;

Das kann im äußersten Fall sogar dazu führen, dass man vorgeführt wird. Allerdings wird man nur vorgeführt wenn es verhältnismäßig ist wie z. B. bei Fremd- und Eigengefährdung.

Aber selbst eine Vorführung wäre in den meisten Fällen kein Weltuntergang. Man wird dann nur von der Polizei geholt und zum Richter gebracht. Schlimmstenfalls kann man dann gegen seinen Willen unter Betreuung gestellt werden; Vorausgesetzt es bestehen triftige Gründe dafür.

Im Normalfall kann das Gericht ohne Anhörung und gegen den Willen keine Betreuung anordnen. Aber selbst wenn, dann kann man in Widerspruch gehen oder sich einen Anwalt nehmen.

Ich schätze dass dir keine Folgen drohen. Ich gehe davon aus, dass das Gericht dir erneut eine Einladung schicken wird, oder dir einen Beschluss zusendet, dass keine Betreuung angeordnet werden kann. Es könnte auch sein, dass gar nichts mehr kommt.

Du hast den Antrag selbst gestellt und willst das nun nicht mehr. Dann solltest Du

  1. versuchen, den Termin ganz zu canceln, weil ja keine Notwendigkeit mehr besteht. Also unbedingt mit dem Gericht Kontakt aufnehmen. 
  2. wenn aber auf das Verfahren bestanden wird, unbedingt hingehen und dort erklären, warum Du keine Betreuung mehr willst. Dazu die Person, die Dir hilft, mitnehmen, denn die spielt dabei eine wichtige Rolle.

Wenn Du nicht erscheinst, ist das nicht unbedingt ein positives Signal, dass Du Dein Leben alleine in den Griff bekommst.