Instagram Repost - rechtliche Folgen?

4 Antworten

Ist es rechtlich gesehen eine Straftat wenn man auf Instagram Bilder von einer Person repostet ohne sie zu markieren ?

es ist so oder so nicht erlaubt. Markieren ändert daran auch nichts!
Du brauchst vorab die ausdrückliche Erlaubnis, sowohl des Abgebildeten wie auch des Urhebers der Bilder

Wenn ja was hat das für folgen ?

da hast du 3 mögliche folgen:

strafrechtlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html

"Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe"

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

"Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe"

zivilrechtlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html

"Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. "

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  16.06.2020, 14:51

Also begehen die ganzen Meme-Seiten sozusagen Urheberrechtsverletzung?

0

Bilder anderer Personen ohne deren Einverständnis zu posten ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Das kann nix kosten, wenn diese Person nicht handelt, oder aber sehr teuer werden.

Meliz148 
Fragesteller
 01.12.2019, 23:04

Aber die Person hat es ja eigentlich "freigegeben" wenn sie es gepostet hat oder ?

Hab leider davon keine Ahnung aber ich dachte das wäre so

Und auch das insta das z.B. für werbung nutzen darf wenn es gepostet wurde

1
Fidreliasis  01.12.2019, 23:06
@Meliz148

Selbst wenn Instagram irgendwelche Rechte an den Bildern hast hast du sie noch lange nicht.

1
GammaFoto  01.12.2019, 23:09
@Meliz148
Aber die Person hat es ja eigentlich "freigegeben" wenn sie es gepostet hat oder ?

NEIN!

1
JuergenWB  01.12.2019, 23:14
@Meliz148

Nein! Die sozialen Plattformen erlauben das Teilen Deiner Bilder, und immer bleibt der Urheber erkennbar! Das Bild zu kopieren und als Dein eigenes zu verbreiten stellt dann dazu noch eine Raubkopie dar, also eine Urheberrechtsverletzung! Das wird dann nochmal teurer.

1
JuergenWB  17.06.2020, 23:28
@verreisterNutzer

Kenne ich nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich habe hier den Fehler gemacht von Facebook auf alle zu schließen. Aber ganz ehrlich: ich gehe nicht davon aus, dass andere das viel anders machen, denn das ist von Juristen auf internationales Recht optimiert!

Entscheidend ist, wozu Du zugestimmt hast: bei Facebook stimmst Du zu, dass Deine Bilder geteilt werden dürfen, also eine Kopie Deines gesamten Beitrags mit Deinem Namen. Damit ist der Urheber immer erkennbar. Verboten hingegen ist, ein Bild aus einem Beitrag zu kopieren und in Deinen eigenen Beitrag zu setzen, idealerweise noch ohne Namensnennung des Urhebers. Das kann richtig teuer werden, wenn der Urheber das entdeckt und da Geld wittert! Facebook hingegen ist das egal, die haben sich über die Nutzungsbedingungen abgesichert. Wer dagegen verstößt ist selber schuld und haftet selber! Die wollen Geld verdienen, keine Prozesse führen an denen sie selber nix verdienen!

1

Solange die Person kein Theater macht, passiert nichts. -Wo kein Kläger, da kein Richter-
Sonst kann es aber unangenehm und teuer werden.

Nein darfst du nicht, auch wenn du den Orginal Poster nennst darfst du das nicht, du darfst die Bilder auch nicht verändern und dann posten.

JuergenWB  02.12.2019, 23:48

Stimmt! Teilen des Originalbeitrags ist erlaubt, aber jegliche Kopie, die den Urheber verschleiert, ist eine Urheberrechtsverletzung - und ohne Einverständnis der abgelichteten Person zusätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts!

Wo kein Kläger, da kein Richter. Ansonsten wird es sehr teuer!

0