Anhörung Im Bußgeldverfahren - Stellungnahme abgeben?
Ich wurde an einer Ampel Geblitzt als ich über Rot gefahren bin. Gestern kam ein Anhörungsschreiben im Bußgeldverfahren. Ampel war bereits länger als eine Sekunde Rot.
Meine Frage ist: Macht es sinn eine Schriftliche Stellungnahme zurückzusenden und es zuzugeben? Ich würde z.B. schreiben dass ich im Umzugsstress war und deshalb unachtsam war und die Rote ampel nicht vorsätzlich überfahren habe.
Könnte das die Strafe mildern? Ein rechtsanwalt kommt nicht in Frage, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Danke schonmal im vorraus.
4 Antworten
Billiger wird das durch solche Argumente leider nicht, das sind festgesetzte Sätze im Bußgeldkatalog. Ich würde auf eine Erklärung verzichten.
wenn du es getan hast, einfach zahlen...ist immer noch das günstigste...
Macht kein Sinn
Ein Punkt ca 50 Euro.
Gruß
200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrrad
Bringt dir keinen Vorteil. Du könntest die Sache damit evtl. beschleunigen, falls es für dich vorteilhaft ist, das Fahrverbot schnellstmöglich anzutreten.
Laut Bußgeldkatalog 200€ 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot.