Was passiert bei einer Vernehmung/Anhörung?
Hallo Zusammen, ich habe vor kurzem eine ähnliche Frage gestellt bezüglich meiner Freundin (15) die beim klauen erwischt wurde (erstes mal). Ihre Eltern sind bereita informiert. Frau in der Drogerie meinte ihr würde eine Rechnung im Wert von 25 € zugeschickt kriegen aber statt dessen erhielt sie einen Brief mit einem Termin zu einer Anhörung/Vernehmung. Was passiert dort genau ? Danke schon mal im voraus für die Antworten! :)
5 Antworten
Sie hat wohl eine sogenannte Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung bekommen. Da sollte sie schon hingehen, aber möglichst mit einem Anwalt. Es wurde wohl eine Anzeige erstattet.
Zur polizeilichen Vernehmung muss niemand hin. Dazu kann man nicht gezwungen werden. Nur gerichtliche Vorladungen müssen befolgt werden.
Was bei der polizeilichen Vernehmung geschieht? Nun, erst wird man sie etwas warten lassen. Schmorfleisch redet leichter.
Dann wird man fragen wieso, weshalb, warum.
Ob schon öfter gemacht, ob angestiftet worden, ob Probleme in Schule/Familie/etc.
Sie wird aufgeklärt über die möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Ihr wird geschildert, wie es weitergehen kann, wenn sie weiter solchen Mist macht - und ehrlich, es ist absoluter Schwachsinn zu klauen!
Wenn es eine Sache von geringem Wert war, wird die Sache nur wegen der Anzeige durch die Drogerie verfolgt und beim ersten Mal passiert dann noch nicht soooo viel. Es wird halt mit dem dicken Zeigefinger gewunken, es wird Post vom Staatsanwalt geben und letztlich wohl ein paar Sozialstunden...
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Laden will von Dir die Fangprämie haben. Das ist sowas wie eine Verwaltungsgebühr, weil Du denen durch Deinen Diebstahl Arbeit und Kosten beschert hast. Das Geld will die Drogerie von Dir haben. Daneben hast Du eine Straftat begangen, für die Dich der Staat bestraft. Und genau dafür hast Du die Ladujng zur Beschuldigtenvernehmung bekommen. Am Ende setzt der Staat dann eine Strafe für Dich für Dein Fehlverhalten fest.
Der Sachverhalt wird durch die Polizei gerichtsverwertbar dargestellt. Dazu sammelt man Zeugenbeweise und Sachbeweise. Der Beschuldigte hat sogar ein Recht auf Anhörung und er kann auch Beweisanträge stellen.Bei einem Ladendiebstahl sollte man kein großes Theater machen. Hin gehen, Reue zeigen und kleine Zahlung akzeptieren. Wenn der Vorwurf dagegen falsch ist, mit Hilfe eines Anwalts kämpfen.
Sie wird zum Sachverhalt befragt. Sie muss als Beschuldigte keine Angaben machen. Wenn sie Angaben macht, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Wenn sie unwahrheitsgemäße Angaben macht, wird sie jedoch nicht bestraft. Ratsam wäre es jedoch, einfach die Wahrheit zu sagen.