Liebe Community,
Wir betreiben als Eigentümer in einer WEG eine WG für Studenten. Außerdem hat ein Verein ein Nutzungsrecht an einem der Gemeinschafsräume.
Vor einem Monat ist in der über uns liegenden Arztpraxis ein der Wasserschlauch an einem Sterilisationsgerät geplatzt. Das Wasser ist durch den Boden gelaufen in unseren Gemeinschaftsraum.
Wir haben den Schaden dem Arzt angezeigt, dieser hat seien Versicherung informiert. Diese haben auch die Kosten für die Trocknung übernommen und werden wahrscheinlich auch die Kosten für die Wiederherstellung unserer Zimmerdecke übernehmen.
Es ergibt sich aber folgendes Problem: Der Verein der das Nutzungsrecht an dem Gemeinschaftsraum gemietet hat, verlangt nun Mietminderung da verschiede Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Außerdem müssen die Möbel aus dem Gemeinschaftsraum, während der Bauarbeiten im nebenliegenden Zimmer gelagert werden. Das war anfangs kein Problem da die Vormieterin bereits ausgezogen war und das Zimmer unbenutzt war. Allerdings bekommen wir für ein so vollgestelltes Zimmer auch unmöglich einen Nachmieter, so dass uns nunmehr ein Schaden von knapp 1000€ ins Haus steht.
Ich habe inzwischen gelernt, dass der Mietausfall ein sog. Mangelfolgeschaden ist, der direkt auf den "Mangel" an Wohnraum zurückzuführen ist.
Daher habe ich versucht diesen Schaden der Versicherung des Arztes anzuzeigen. Diese sagen aber, dass bei einem Leitungsschaden die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers regresspflichtig sei. In diesem Fall also die Gebäudeversicherung unserer gemeinsamen WEG.
Ich habe darauf einfach nach dem Verursacherprinzip dem Arzt persönlich den Schaden in Rechnung gestellt, weil ich finde es ist sicherlich nicht meine Aufgabe, als Geschädigter den Versicherungen hinterher zu rennen.
Darauf antwortete interessanter Weise die Versicherung, dass die Auskunft korrekt sei, dass sie nicht zahlungspflichtig seien. Auch der Arzt sei auch nicht "Juristisch" Schuld, auch wenn in der Praxis der Ausgangspunkt des Schadens liege. Mein Ansprechpartner sei die Versicherung des Hauseigentümers. Das ergebe sich aus dem BGB dem VVG und der aktuellen Rechtsprechung.
Ich habe unsere Hausverwaltung angerufen und die sagte: Nein, das ist nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das sei wie wenn bei mir eine Waschmaschine ausläuft.
Meine Frage ist nun: Stimmt das? Welche Paragraphen regeln wer für einen Mietausfall bei fremdverschuldetem Wasserschaden aufkommen muss? Und vor allem wie verhalte ich mich da jetzt am sozialverträglichsten? Ich möchte eigentlich niemandem Mitanwälten drohen und schon garkeinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich will ja später auch noch ne weile dort meine WG betreiben.
Eine Mitgliedschaft bei Haus+Grund habe ich leider nicht, darum frage ich hier. Bitte gebt mir auch an wie Ihr zu euren Antworten kommt, damit ich die dann selber noch mal nachrecherchieren kann.
Vielen Dank für Eure Mühe!