Darf ein Schweizer mit deutschem Kennzeichen in die Schweiz fahren?

2 Antworten

Salue

Nach einem Unfall in Deutschland mit meinen Motorrad mietete ich in Deutschland einen "internationalen Mietwagen" mit Deutschen Nummernschildern und reiste damit in die Schweiz zurück. Am Zoll musste ich den Wagen deklarieren und ein Formular unterschreiben, dass ich die Veranwortung dafür übernehme, dass der Wagen die Schweiz innert 30 Tagen wieder verlässt. Das hat natürlich die Mietwagenfirma dann erledigt.

In einen anderen Fall habe ich auf einem Anhänger einen Deutschen Oldtimer in die Schweiz gebracht. Der Zoll hat versehentlich angenommen (aufgrund des Fahrzeugbriefes) dass die Deutsche Nummer noch dran ist. Ich habe den Wagen verzollt. Nach 30 Tagen kam ein Mahnschreiben der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle, dass die Frist abgelaufen sei und ich jetzt den Wagen sofort der Behörde für die Zulassung nach CH-Norm vorführen müsse.

Noch schlimmer kommt es, wenn ein Schweizer Oldtimersammler in Deutschland an einem Treffen teilnehmen will und sein zugelassenes Motorrad auf dem Anhänger transportiert.

Die Deutsche Behörde geht von einem Schmuggel aus, denn nach Deutscher Ansicht hat der "Importeur" die Absicht die Maschine in Deutschland zu verkaufen. Die Maschine wird beschlagnahmt und es wird eine Busse von mehreren Tausend Euros fällig. Solche Transporte bedingen eine spezielle Erlaubnis des Deutschen Zolls, die im Voraus einzuholen ist.

Das Leben über die Grenze kann so schön kompliziert werden.

Tellensohn

Ja aber angeblich sind die da nicht so beliebt!