(DSGVO) Kann ein Dienstleister die Löschung meiner Personenbezogenen Daten aufgrund seiner Dokumentationspflicht verweigern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Dokumentpflicht hat hier Vorrang. Du kannst Sie umgehen, indem Du aus sämtliche Rechte aus Fehl- oder Falschberatung verzichtest und ihn aus der Haftung entlässt (was kein normaler Mensch tun sollte).
Da Du ohne Begrenzung eine Haftung einfordern kannst, endet die Pflicht nie. Der Makler muss jederzeit in der Lage sein, die Gespräche und die Protokolle vorzulegen und die strittigen Sachverhalte nachzuweisen.

Allerdings darf er Dich nicht mit Werbemail eindecken. Da Du ihm die verboten hast. Das ist abmahnfähig und das solltest Du auch ahnden.

Sofern es eine rechtliche Grundlage / Dokumentationspflichten für die Verarbeitung gibt, ist eine Löschung nicht möglich.

Du kannst aber bei Daten, die aus rechtlichen Gründen nicht gelöscht werden dürfen, eine "Einschränkung der Verarbeitung" nach Art. 18 DSGVO statt der Löschung fordern. Dann dürfen diese eben nur noch zur Ausübung von Rechtsansprüchen verwendet werden.

Eine Werbemail darf dir der Anbieter trotzdem nicht senden, sofern du alle datenschutzrechtlichen Einwilligungen bereits in deiner ersten Mail widerrufen hast.