Anspruch auf Löschung meiner Daten auf Internetforen mit Suchfunktion?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, hast du nicht. Dahingehend hat sich die gutefrage.net GmbH in ihren AGB's abgesichert.

Unter Punkt 9.3 steht u. a.:

Der Nutzer räumt durch das Hochladen seiner Inhalte auf die Plattform [...] uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten ein. Diese Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere:
das Recht zur Einspeicherung in die Plattform von gutefrage;
das Recht, die Inhalte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, bearbeitet oder unbearbeitet zugänglich zu machen;

Das Prinzip dahinter ist natürlich, dass der Sinn dieser Seite andernfalls zusammenbrechen würde, wenn jeder aus einer "Trotzreaktion" seine Fragen und Antworten löschen lassen würde. Viele Themen sollen ja bspw. über Google gefunden werden und die Frequenz der Aufrufe und Nutzer gibt dann Rückschlüsse auf Marktwert und Werbeeinnahmen. Daran hängen am Ende auch Arbeitsplätze.

Unter Punkt 5.1 heißt es dafür aber:

Die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Fotos, Grafiken, Videos, Nachrichten oder sonstige Materialien („Inhalte“) liegt ausschließlich bei dem Nutzer, der diese Inhalte eingestellt hat.

Klar, der Dienstleistungsanbieter übernimmt keine Haftung für Inhalten, aber der Nutzer überträgt seine Rechte an den Anbieter.

Die Abtretung der Rechte erfolgt dann durch sog. konkludentes Handeln, indem die Dienstleistung genutzt wird.

Das Amtsgericht Ratlingen hatte dazu 2011 bereits ein Urteil gefällt (Az.: 8 C 486/10), bei dem ein User von einem Forum gebannt wurde und darauf hin die Löschung seiner Beiträge einklagen wollte. Die Klage wurde abgewiesen, da der Nutzer seiner Beiträge unter Einverständnis der AGB verfasst hatte.

Aber (!) wie immer gibt es in Einzelfällen auch dazu Ausnahmen.

Könnte man bspw. eine besondere Individualität oder "Schöpfungshöhe" seiner Beiträge vor Gericht plausibel darlegen, käme hier §97 UrhG (Anspruch auf Unterlassung) zum Tragen.

Zudem gäbe es denkbare Ansprüche aus Nebenpflichten und die AGB's wären prinzipiell immer durch §307 BGB angreifbar ("unangemessene Benachteiligung").

Am Ende wäre das eine langwierige Gerichtsverhandlung und am Ende hat man evtl. das Recht, dass einige wenige Beiträge gelöscht werden könnten. Die AGB's dienen schließlich dazu, Ansprüche von Nutzern automatisch auszuschließen, so dass auch das Unternehmensrisiko überschaubar bleibt.

Ich denke der Aufwand lohnt sich nicht, für die evtl. überwiegend 10 - 16 jährigen Nutzer auf GF.net :)

ganzschnell00 
Fragesteller
 10.08.2020, 17:06

Danke für die Antwort. Ich glaube, ich hatte die Frage nicht im Bezug auf GF.net gestellt, aber die Antwort gilt natürlich trotzdem und macht Sinn.

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Bedenke, daß zwischen dem Begriff "Beiträge" und "personenbezogene Daten" ein ziemlicher Unterschied besteht. Beiträge werden also in der Regel nicht gelöscht werden müssen.

Bei einer vollständig anonymen Nutzung besteht weiterhin das Problem, daß Du dem Betreiber sowohl Deine Identität nachweisen mußt als auch den Zusammenhang zwischen Deiner Person und den anonymisierten Daten. Wie möchtest Du das machen? Darüber hinaus genügt der Betreiber mitunter den Vorschriften der DSGVO auch dann, wenn er Daten lediglich sperrt statt löscht. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden. Beiträge in Foren, die nicht mit Klarnamen verbunden sind, müssen meiner Meinung nach nicht gelöscht werden. Das wäre auch nicht leicht möglich, weil es weitere Beiträge geben kann, die sich auf Deine Beiträge beziehen und dann "in der Luft hängen" würden. Auch wenn Deine Beiträge in anderen Beiträgen zitiert werden, lassen sie sich nicht entfernen.

Hier bei gutefrage.net wird der Benutzername anonymisiert in der Form user****, wobei die Sternchen eine Zahlenfolge sind:

https://www.gutefrage.net/nutzer/user1439

https://www.gutefrage.net/nutzer/user1545

https://www.gutefrage.net/nutzer/user1792

https://www.gutefrage.net/nutzer/user8743

... und noch einige mehr.

Wenn dieser Nutzername dir zugeordnet werden kann oder die Beiträge dein geistiges Eigentum sind, dann kannst du eine Anonymisierung oder Löschung der Daten fordern, die deine Beiträge mit dir in verbindung bringen.