Bausanierung fehlerhaft, Schaden und Haftung?

Guten Tag zusammen,

 

ich habe eine rechtliche Frage zu einer Sanierung (Abdichtung) in unserem Haus.

Wir haben das Haus gekauft, hatten dann in einem Raum etwas Probleme mit Feuchtigkeit bzw. schon kleine Pfützen welche aus den Wänden/Boden kam. Daraufhin hat das eine Firma abgedichtet (von innen) irgendwie aufgestemmt und dann mit Dichtschlamm? Fertiggestellt. Die Kosten dafür trug der Voreigentümer.

 

Das ist circa 3 Monate her, gestern ist mir aufgefallen das der Herr von der Firma ein Loch in einem Raum wo der Pumpenschacht ist, ebenfalls geschlossen hat. Dort sind normalerweise 2 Löcher, aus welchen unabhängig voneinander minimal Wasser raus kam (Grundwasser) und abgepummpt wurde.

(Fotos von dem Zustand vor dem Abdichten habe ich). Seitdem die Firma hier war, haben wir zusätzlich Probleme mit Wasser / Pfützen in anderen Räumen gehabt und haben diese noch immer.

 

Auch Bereiche welche von der Firma saniert wurden, sind wieder feucht, teilweise nass.

Jetzt habe ich gestern Abend, weil mir das aufgefallen ist und komisch vorkam das Loch wieder freigeschlagen (paar Mal mit dem Hammer drauf) und es kam Unmengen an Wasser aus dem Linken Loch (welches geschlossen wurde durch die Firma). Heute Morgen noch immer fließendes Wasser aus dem Linken Loch (alles per Video festgehalten).

 

 

Ein Bekannter Gas/Wasserinstallateur meinte in Kurzfassung, das es mit Sicherheit das Wasser ums Haus herum ist was dort stand und nicht abfließen konnte/kann. Schlussfolgerung das dadurch die Probleme in den anderen Räumen entstanden sind – Pfützen, feuchte Wände?

 

Eventuell kann uns jemand hier helfen, ob es möglich ist oder Sinn macht, Rechtlich gegen die Firma vorzugehen oder ob die in der Pflicht sind, hier irgendwas zu machen?

Haus, Abfluss, Recht, Sanierung, Feuchtigkeit, Haftung, Keller, Klempner, Sanitär, Wasserschaden, sanierungsarbeiten
Mietwohnung Arbeiter wegen Reparatur dulden?

Guten Tag, bin ziemlich neu in einen Mietwohnung gezogen, es fing damit an, dass unter mir ein neuer Mieter eingezogen ist, er hat gemeldet, dass mein Balkon undicht ist, somit kamen Arbeiter und haben den Balkon nun halb fertig gemacht, die Platten liegen zwar aber noch keine Silikon oder ähnliches .

Dadurch musste ich mir öfters schon freinehmen, da ich fremde Arbeiter nicht alleine in der Wohnung lasse.

Nun kommt wieder der Nachbar hoch, seine Decke ist wohl nass, nun haben wir hinter meine Küche wohl ein undichtet Rohr, in der Mauer klar musst gemacht werden, aber kann ja nicht sein, dass ich springen musst wie der Typ von Klempner will. Er will Mittwoch kommen, Freitag( kann ich frei bekommen, da will er aber nicht ) meine komplette Küche auseinander nehmen und die Wand aufmachen und meine Küche bis mindestens Samstag "sperren" evtl auch vom Schlafzimmer noch die Wand aufmachen.

Nun zur meine Frage, können die einfach meine Küche "unbrauchbar" machen, mein Schlafzimmer ( steht eine riesen schwere Schrankwand) zur eine großen Baustelle machen ?.

Nun kann ich 5 Tage, Lieferservice bezahlen, wie sieht es eigentlich aus mit den Möbel die davor stehen und habe alles komplett neu Tapeziert, gestrichen und komplett neuen Boden verlegt.

Mein Chef gibt mir leider vor Weihnachten kein Frei mehr, die Nachbarn sind genauso Fremde, da kann ich genauso jemand fremdes ein Schlüssel geben :/.

Mfg

Mietwohnung, sanierungsarbeiten
müssen Mieter auch sonntags handwerker Lärm ertragen?

in unserem Mietshaus...mit 20 Wohnungen...werden nun schon seit 6 Wochen- Sanierungsarbeiten durchgeführt... von Montag bis einschließlich Samstag...von 8 bis 20 Uhr. Die 4-6 polnischen Handwerker..."wohnen" alle in einer der leer stehenden Wohnungen...

Frage: 1. müssen die Mieter dulden, dass die professionellen Handwerker auch sonntags bohren und hammern? 2. welche Maßnahmen können wir durchsetzen, um die Nutzung der Handwerker nicht in den Betriebskosten auf alle Mieter umzulegen? ...Erklärung dazu: der Wasserverbrauch wird pro Quadratmeter auf alle Mieter berechnet...das heißt: der Mehrverbrauch durch diese Handwerker bezahlen wir alle mit...zusätzlich wird bei uns leider Warmwasser nur durch Boiler erzeugt... ...fast durchgehend machen die Handwerker im Treppenhaus das Licht an... 3. welchen Zeitraum/ in Wochen/ Monaten) sind für Mieter zumutbar? 4. in welchem Rahmen müssen Handwerker den entstandenen Dreck sofort weg machen?... Erklärung: durch Kompletten Neueinbau der Sanitäranlagen und Fliesen ist erheblicher Dreck entstanden...die Handwerker wurden schon mehrfach angesprochen wenigstens zu fegen...auch die Verwaltung wurde schon mehrfach darauf angesprochen...

Die Wohnungssanierungen sind wohl Mitte Juli 2011 abgeschlossen- dann ist aber noch nicht Schluß mit Dreck und Lärmbelästigung... ---dann kommt das Treppenhaus dran, anschließend werden die Balkone saniert...dann noch die Außenfassade...also ist der Zusatnd noch bis September/ Oktober

welche rechtlichen Maßnahmen können wir Mieter durchsetzen- ohne einen Anwalt einzuschalten?

Danke für Antworten.

Wohnung, Mieter, Recht, sanierungsarbeiten

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