Seit 2019 dürfen Menschen mit geistiger Behinderung wählen, was zu Diskussionen über die Bedeutung von Wahlrechten und dem Schutz der individuellen Autonomie geführt hat. Einige argumentieren, dass jeder Bürger das Recht haben sollte, an dem demokratischen Prozess teilzunehmen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Andererseits stellen sich Fragen nach der Fähigkeit dieser Personen zur Vernunfteinsicht, die wohl eher zu verneinen ist. Wenn nun die Vernunfteinsicht nichtmehr als Grundlegende Eigenschaft für die aktive Teilhabe an der Gesellschaft betrachtet wird, so lässt sich argumentieren, dass auch Tiere (Kant: Gesammelt Schriften, Bd. 15/2, §885), Indianer oder Afrikanern , die nach der Auffassung der führenden Denker der Aufklärung ja auch keine Vernunfteinsicht besitzen (Kant: Antinomien der Aufklärung, XV §878, auch Voltaire: Touchant un maure blanc, amené d’Afrique à Paris en 1744; Cet animal s’appelle un homme, parce qu’il a le don de la parole, de la mémoire, un peu de ce qu’on appelle raison, & une espèce de visage”), das Wahlrecht und die Teilhabe an der Gesellschaft kaum abzusprechen ist. Was ist eure Meinung, sollten auch Lebewesen ohne Vernunfteinsicht wählen dürfen?
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