Soziale Vorteile für mögliche Ergreifung vom Traumberuf aufgeben?

Hallo zusammen,

ich stecke derzeit etwas in einem Dilemma. Ich möchte seit 2 Jahren Lokführer werden im Quereinstieg. Jedoch gibt es da einige Probleme. Ich bin/war Herzkrank mit einer defekten Aortenherzklappe, die aber jetzt mit einer mechanischen ersetzt wurde. Die Insuffizienz ist somit nicht mehr vorhanden. Nachteil lebenslange Blutverdünnung.

Dazu gibt es noch ein weiteres Problem. Vor ungefähr 6 Jahren wurde bei mir ohne Gentest das Marfan-syndrom diagnostiziert. Der Gentest wird nachher noch wichtig. Kurze Erklärung: Bei dieser Krankheit ist das Bindegewebe im ganzen Körper geschwächt es schadet dem ganzen Körper also und macht ihn überall mehr "instabil" . Ausgelöst wird dies durch eine Genmutation. Diese Krankheit ist auch extrem selten 1 von 10.000 erkrankt daran. Ich zeige einige Symptome davon. Aber nicht alle. Jetzt zu dem Gentest. Der Gentest ist die einzige Möglichkeit, die Krankheit komplett auszuschließen. Nach dem meine Gene analysiert wurden, kam heraus das in meinen Genen keine Mutationen dieser Art gefunden wurde. Trotzdem steht es auf diversen Arztbriefen das ich das Syndrom habe.

Jetzt zu dem ersten Teil meiner Frage:

Durch diese Diagnose, habe ich einen Schwerbehindertenausweis Grad 50 mit dem Merkzeichen G. Also gehbehindert. Zudem unbefristet, wegen der Fehldiagnose mit dem Marfan-syndrom, Dies ist nämlich nicht heilbar und somit Lebenslang keine Besserung der Krankheit in Aussicht steht. Normalerweise wird der Ausweis alle 5 Jahre geprüft. Ich habe geschaut, was für Kriterien es erfüllen muss, um das G zu erhalten. Da stand mehr oder weniger das man es nicht schafft, eine Strecke von 2km in einer halben Stunde zu schaffen zu gehen, was ich locker jetzt mit der neuen Herzklappe auch schaffe. Auch schon davor Ich habe durch diesen Ausweis auch diverse Vorteile. Davon mit einer Wertmarke 90€ im Jahr jegliche Mitfahrt in allen Nahverkehrsystemen. Auch steuerliche Vorteile ergeben sich hierdurch. Eher in Rente zu gehen, ohne Abschläge.

Jetzt zu dem Kern der Sache:

Um Lokführer zu werden darf man nicht gehbehindert sein,bwas ich laut Ausweis ja angeblich bin. Ich müsste dies auch angeben bei der Bewerbung. Sonst mache ich mich Strafbar. Auch die Sache mit der neuen Herzklappe könnte schwierig werden. Soll ich beim Sozialamt eine erneute Prüfung des Ausweises beantragen, mit dem negativen Gentest Ergebnis? War auch auf diversen Bahnveranstaltungen. Aber nie war ein Bahnarzt dabei,der mir sagen kann "Ja das ist auch möglich mit Prothesen Herzklappe" oder halt sagt " Tut mir leid das ist ausgeschlossen". Bei letzterem würde ich natürlich den Ausweis behalten. Das wäre natürlich scheiße für mich, aber jedenfalls hätte ich Gewissheit, das es nicht funktionieren würde. Aber diese Frage, müsste ich vor der Beantragung der Prüfung des Ausweises. Beantwortet bekommen. Nur niemand kann mir bis jetzt diese Frage beantworten. Selbst in der Richtlinie zur Tauglichkeit finde ich nichts passendes, was für mich eine richtige Antwort ist. Im Internet finde ich auch dementsprechend nichts passendes.

Eisenbahn, Arzt, Behinderung, Lokführer, Richtlinien
Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die erweiterte Kennzeichnungspflicht für Frischfleisch?

Bislang musste - mit Ausnahme von Rindfleisch - die Herkunft von unverpacktem und unverarbeitetem Fleisch an Bedientheken oder Wochenmärkten nicht angegeben werden. Seit dem heutigen 01. Februar allerdings gilt eine Kennzeichnungspflicht. Hier stellt sich auch die Frage danach, inwieweit das Kaufverhalten der Kunden künftig verändert werden könnte...

Eine neue Kennzeichnungspflicht für Frischfleisch - das ändert sich

Auf Grundlage einer Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir muss ab dem 01. Februar Herkunfts- und Schlachtort von unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch an Theken verbindlich offengelegt werden. Angesichts der Seuche BSE bestand diese Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000.

Konkret ändert sich das Folgende:

  • Pflichtkennzeichnungen auf unverpacktem Fleisch. Bei verpackter Ware gilt diese Kennzeichnungspflicht bereits
  • Angabe von Aufzucht- und Schlachtland mithilfe von Schildern / Bildschirmen an der Ware, z.B. "Aufgezogen in Polen, geschlachtet in Deutschland". Sofern Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Land stattgefunden haben, wäre eine mögliche Formulierung "Ursprung: Deutschland"
  • Bei Verkauf von Fleisch überwiegend gleicher Herkunft reicht ein allgemeiner Hinweis im Laden aus, z.B. "Das gesamte Sortiment stammt aus Deutschland". Eine regionale Kennzeichnungspflicht ist nicht vorgesehen.

Sofern das Frischfleisch weiterverarbeitet wurde (z.B. zu Fleischsalat), entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Mehr Transparenz für verändertes Konsumverhalten?

Die ausgeweitete Kennzeichnungspflicht dürfte insbesondere dem Deutschen Bauernverband entgegenkommen, damit - so die Hoffnung - Verbraucher beim Fleischkauf an der Theke primär auf heimische Produkte zurückgreifen. Laut Özdemir stehe das Label "Made In Germany" für hohe Tier- und Umweltstandards sowie gerechte Löhne. Ob und inwieweit diese jedoch generell höher als anderswo sind, ist umstritten.

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands Ramona Pop wünscht sich eine weitere Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht: Trotz Regeländerung genügt bei Hackfleisch derzeit die recht uneindeutige Angabe "aufgezogen und geschlachtet in der EU". Darüber hinaus sollten Pop zufolge auch verarbeitete Lebensmittel wie Wurst oder Salami-Pizza mit Blick auf das enthaltene Fleisch klarer gekennzeichnet werden. Ferner, so Ramona Pop, müsste die Kennzeichnungspflicht auch auf die Gastronomie oder die Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen oder Mensen ausgeweitet werden.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die neue Kennzeichnungspflicht für Frischfleisch? Achtet Ihr beim Kauf von Frischfleisch primär auf die Herkunft oder auf den günstigeren Preis? Wie viel Transparenz wünscht Ihr Euch hinsichtlich der Kennzeichnung von Fleischprodukten? Sollten Restaurants und Kantinen ebenfalls zur Kennzeichnung verpflichtet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/geld/2024-01/lebensmittelkennzeichnung-fleisch-viertagewoche-test#herkunft-von-fleisch-muss-kuenftig-angegeben-werden

https://taz.de/Herkunftskennzeichnung-wird-ausgeweitet/!5989527/

https://www.ksta.de/ratgeber/verbraucher/fleischkennzeichnung-ab-1-februar-muss-bei-frischem-fleisch-herkunft-angegeben-werden-729577

Europa, Tiere, Fleisch, Deutschland, Politik, Tierhaltung, Ampel, Die Grünen, Europäische Union, Gastronomie, Herkunft, Konsum, Metzger, Metzgerei, Richtlinien, Verbraucher, Fleischkonsum, Kantine, Konsumverhalten, Mensa, Wochenmarkt, Frischfleisch, Herkunftsland, Tierwohl, Meinung des Tages
Ist diese Rückgaberichtlinie korrekt/passend?

Unser Rückgaberecht gilt für 30 Tage. Wenn Ihr Kauf mehr als 30 Tage zurück liegt, können wir Ihnen leider keine Rückerstattung und keinen Umtausch anbieten.

Um für eine Rücksendung infrage zu kommen, muss Ihr Artikel unbenutzt und in demselben Zustand sein, in dem Sie ihn erhalten haben. Der Artikel muss sich zudem in der Originalverpackung befinden.

Um Ihre Rückgabe abzuschließen, benötigen wir eine Quittung oder einen Kaufbeleg.

Bitte senden Sie die gekauften Artikel nicht an den Hersteller zurück.

Verspätete oder fehlende Rückerstattungen (falls zutreffend)

Wenn Sie noch keine Rückerstattung erhalten haben, überprüfen Sie zunächst noch einmal Ihr Bankkonto.

Kontaktieren Sie anschließend Ihr Kreditkartenunternehmen. Es kann einige Zeit dauern, bis Ihre Rückerstattung gutgeschrieben wird.

Wenden Sie sich als Nächstes an Ihre Bank. Es gibt häufig eine Bearbeitungszeit, bis eine Rückerstattung auf Ihr Konto gebucht wird.

Wenn Sie all dies getan haben und noch immer keine Rückerstattung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter -

Angebotsartikel (falls zutreffend)

Eine Rückerstattung kann nur für Artikel mit regulärem Preis erfolgen, Angebotsartikel sind von der Rückerstattung leider ausgeschlossen.

Umtausch (falls zutreffen)

Ein Umtausch wird nur für defekte oder beschädigte Artikel gewährt. Wenn Sie einen Artikel gegen den gleichen Artikel umtauschen möchten, senden Sie uns eine E-Mail an - und schicken Sie den Artikel an: -

Geschenke

Wenn der Artikel beim Kauf als Geschenk gekennzeichnet und direkt an Sie gesendet wurde, erhalten Sie bei Rückgabe des Artikels einen Gutschein in Höhe des Einkaufswerts. Sobald der zurückgeschickte Artikel bei uns eingegangen ist, erhalten Sie einen Gutschein per E-Mail.

Wenn der Artikel beim Kauf nicht als Geschenk gekennzeichnet oder an die schenkende Person gesendet wurde, erfolgt die Erstattung an die schenkende Person, und die schenkende Person wird über die Rückgabe informiert.

Versand

Um Ihr Produkt zurückzugeben, sollten Sie Ihr Produkt an: -

Sie müssen die Versandkosten für die Rücksendung Ihres Artikels selbst tragen. Versandkosten können nicht erstattet werden. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, werden die Versandkosten für die Rücksendung von Ihrer Rückerstattung abgezogen.

Die Zeit, die es dauert, bis der umgetauschte Artikel bei Ihnen eintrifft, kann je nach Land, in dem Sie wohnhaft sind, variieren.

Wenn Sie Artikel im Wert von über 50 € verschicken, sollten Sie einen Versanddienst mit Sendungsverfolgung oder den Abschluss einer Versandversicherung in Betracht ziehen. Wir können nicht garantieren, dass wir den von Ihnen zurückgegebenen Artikel erhalten werden.

Selbständigkeit, Business, Dropshipping, Richtlinien, Richtlinienverstoß

Meistgelesene Fragen zum Thema Richtlinien