Behinderte Menschen wegen Sanierung aus der Wohnung werfen zulässig?

Hallo, ich brauche dringen etwas Hilfe für meine schwerbehinderte, pflegebedürftige Mutter. In ihrem Haus wir saniert, sodass sie Ende Januar für einige Wochen aus der Wohnung soll. Sie sitzt im Rollstuhl und bekommt tagsüber Sauerstoff, sowie nachts maschinelle Beatmung. Auch muss sie sehr oft auf die Toilette (die während der Arbeiten komplett entfernt wird).

Die Hausverwaltung kann ihr keine Ersatzwohnung stellen, war aber bereit, ihr die Kosten für ein Hotelzimmer (ohne Verpflegung) zu bezahlen. Allerdings zahlen sie nicht die Pauschale, damit sie ihren Kater mitnehmen darf, an dem sie sehr hängt und gehen auch sonst nicht besonders auf ihre Situation ein.

Meine Mutter ist schwer depressiv und lässt sich sehr leicht einschüchtern, sodass sie dem erst mal zugestimmt hat. Zudem bekommt sie nur eine Grundsicherung, sodass es nicht in Betracht kommt, dass sie die Gebühren selbst bezahlt.

Nun ist meine Frage, ob mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen kann, mit der ich argumentieren kann. Ich vermute, es gibt spezielle Gesetze, um Gesundheit und Würde behinderter Senioren zu schützen, aber bin leider kein Jurist und blicke da so schnell nicht durch.

Meine Mutter weint nur noch den ganzen Tag und ich will das nicht einfach kampflos hinnehmen. Deswegen wäre ich sehr dankbar für jeden Zielführenden Rat. Sie hat übrigens die Pflegestufe 3, falls das wichtig ist.

Vielen Dank!

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Rezept für Abholschein?

Kurze Erklärung bevor ich die Frage stelle: im November hatte mein Opa einen Unfall. Er ist von der Treppe gestürzt und hat sich Hals abwärts fast so gut wie alles gebrochen... Er lag jetzt fast über einen Monat auf der intensivstation... dort hätte er operiert werden müssen, wurde er aber noch nicht da der Eingriff zu gefährlich wäre. Danach wurde er in ein Pflegeheim verwiesen, danach in ein anderes. Am Donnerstag soll er nun nachhause kommen... nur besteht der Rest unserer Familie nur aus Frauen und wir wissen nicht so ganz wie wir in abholen oder ins Auto schaffen sollen, weil er wirklich starke Schmerzen hat, sich nicht bewegen, nicht laufen umd nicht richtig sitzen kann und auch noch einen Kateter hat. Der hausarzt meinte einen Abholschein das er mit einem Krankenwagen und Sanitätern nachhause gebracht wird gibt es nicht weil er nicht die angemessene pflegestufe besitzt. Seine krankenunterlagen hat das erste Pflegeheim falsch versendet... ein Rezept für einen Abholschein gibt es nur wenn er in reha gehen würde... Er müsste auch eigentlich dort hin aber geht nur nicht, weil wir noch keinen rehaplatz für ihn gefunden haben...

Meine Frage ist jetzt das kann doch nicht sein? Abholen und dann auch noch in den 2. Stock ohne Unterstützung das schaffen wir nicht und er ist ja kein geheilter Patient. Wie kann man am besten vorgehen wenn sich der hausarzt unkooperativ zeigt? Wie kommt man am schnellsten an die Papiere und müssen wirklich wir die Folgen der Unfähigkeit des Personals tragen?

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Mein Vater stiehlt meiner pflegebedürftigen Mutter Geld vom Konto. Was kann ich tun?

Meine Eltern sind beide Rentner, meine Mutter erhält weniger Rente, da sie überwiegend Hausfrau und Mutter war. Mein Vater ist ca. 10 Jahre jünger als meine Mutter, die wiederum die Pflegestufe 0 hat, für die mein Vater das Pflegegeld auf sein Konto bekommt. Meine Eltern bewohnen gemeinsam ein Mietshaus, mein Vater zahlt die Miete plus überwiegend die Lebensmittel, meine Mutter die Nebenkosten. Mein Vater verwaltet sein eigenes Konto und das meiner Mutter über Onlinebanking. Somit hat meine Mutter keinen Überblick über ihr Konto. Mein Vater prahlt immer damit, daß er sehr viel Geld zusammen gespart hat, während meine Mutter seit Jahren immer den gleichbleibenden Betrag auf dem Konto hat, obwohl sie sich nur ganz selten etwas kauft... Mein Vater ist sehr geizig, meine Eltern leben nicht im Luxus. Nun habe ich die Vermutung, daß mein Vater meiner Mutter das Geld vom Konto nimmt und nur einen gewissen Betrag darauf lässt, damit es keiner merkt. Darauf angesprochen, stimmt meine Mutter mir zu und merkt es nun erst... Mein Vater wird sauer... warum ich mich da einmische... Zeigt Kontoauszüge, meine Mutter fragt sich wie einige Abbuchungen und Zahlungen zustande kommen... Mein Vater streitet es trotzdem ab.... Mein Vater ist so geizig, daß er lieber Wochen wartet und Anträge stellt, damit meine Mutter orthopädische Schuhe bekommt, als daß er einfach welche kauft... Was kann ich tun? Ich möchte nur, daß meiner Mutter nicht einfach das Geld gestohlen wird, damit mein Vater es für sich bunkert für was weiß ich....?!

Meine Mutter hat beginnende Demenz. Sie kann sich leider nicht alleine um ihr Konto kümmern. 

Ich sehe das so, daß mein Vater mit für den Unterhalt meiner Mutter zuständig ist, ihr aber dennoch von den 400 € Rente was nimmt. Mein Vater allerdings mehrere Tausend Euro auf einem extra Konto sammelt..

Finanzen, Familie, Recht, Familienrecht, pflegestufe, Kinder und Erziehung
Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

Pflege, Arbeitsrecht, pflegestufe, Agentur für Arbeit, ALG I, Sperrzeit
mdk pflegestufe adhs Neurodermitis Allergien...

Hallo zusammen, mir wurde durch unserem psychologen empfohlen einen Antrag auf pflegegeld für meinen Sohn zu stellen.
Kennt sich hier jemand damit aus? Ich möchte gern ein pflegebuch schreiben, weiß aber nicht ob es Sinn macht einen Antrag zu stellen bzw was ich alles auflisten soll, muss oder darf. Mein sohn ist fast 9 und bekommt ein medikament wegen der adhs um sich besser konzentrieren zu können. Zur schule (ca 1 km) muss ich ihn bringen und holen, da er sich allein nicht an verkehrsregeln hält, ich muss fast alles kontrollieren oder dabei stehen ( zahneputzen, Hausaufgaben, Benutzung der klospülun) selbst beim essen muss ich aufpassen, dass er schon Untergewicht hat und jedes Gramm zählt. Dazu hat er Neurodermitis 3x in Woche ölBäder danach eincremen und Wanne putzen damit mein mann nicht Ausrutscht ;-) dann starke Allergie gegen z.B. Zwei Arten von hausstaubmilben, alle zwei Tage in seinem schlafbereich Staub wischen 1 mal wöchentlich bett beziehen und alle 3 Monat die schonbezüge waschen. Dann noch allergisches Asthma, aufpassen dass er sein aerosol nimmt manchmal nachts hoch wegen einem Anfall... Es kommt nochmehr dazu wobei er Aufsicht benötigt die ein gleichaltriges gesundes kind nicht braucht. Meint ihr der mdk kommt überhaupt?? Der Psychologe meint ich soll es versuchen da es eine Belastung ist und ich noch ein weiteres kind (2) hier habe, durch die Zahlung von pflegegeld könnte ich mir jemand zu unterstützung suchen. Gibt es auch eine rechner der online abschätzen kann ob ein Antrag infrage kommt, ich hab nur rechner für Senioren gefunden.

Kinder, pflegestufe, Pflegeversicherung, ADHS, Krankenkasse, MDK
MDK unangemeldet

Hallo. Bin zwar Krankenschwester aber kenne mich in Punkto Pflege -MDK nicht gut aus. Eine Nachbarin ist geistig Behindert und hatte die Pflegestufe 2. Sie braucht eine 24 Std. Betreuung was jeder Arzt bescheinigt. Aber sie hat auch mal gute Tage oder Stunden. Jedenfalls der Mann arbeitet und hatte Pflegekräfte ein gestellt. Aber die Frau war auch schon mal eine Stunde alleine zu Hause und saß vor dem TV. Da klingelte es an der Tür uns sie öffnete. Da sie nichts zu verbergen hat lies sie den MDK rein. Und es ging ihr mal gut. Man entzog der Frau die Stufe und zeigte das Ehepaar an, sie hätten falsche Angaben bei der Einstufung getätigt, was ja nun nicht stimmt. Die Frau kann sich nicht alleine versorgen. Sie kann alleine nur mal in den Garten oder eine kleine Runde laufen mit dem Hund -Therapiehund der alle Wege kennt. HA macht noch Probleme aber widersprüchlich. Der Mann legte mehrfach Widerspruch ein mit Anwalt. Nun geht nur noch Klage vor dem Sozialgericht. Der Mann fand nun eine Stelle die helfen. Man sagte es sei verboten eine Pflegeperson die alleine ist und nicht aussagekräftig ist zu kontrollieren ohne Anmeldung.(In Heimen ist es erlaubt). Aber sie ist ja zu Hause. Wer kennt sich aus? Darf der MDK eine geistig Behinderte die alleine im Haus ist unangemeldet aufsuchen und sogar alle Zimmer durch suchte ob sie auch eine Bettschutzlage hat, was sie nicht gesehen hat. Sie hat sogar Bettgitter und alles , Inkontinenz Unterwäsche wurde auch nach gesehen. Sogar nach geguckt ob sie eine Trägt. Da sie mal geistig etwas folgen konnte meint man nun sie wäre immer so. Wie stehen da die Chancen? Tamara

pflegestufe, MDK

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