Können Taxikosten (zur Tagespflege) über zusätzliche Betreuungsleistungen abgerechnet werden?

4 Antworten

Nein. Taxikosten sind euer privat vergnügen.

Die Gelder für zusätzliche Entlastungsleistungen ( Betreuungsleistungen) nach § 45 SGB XI, sind nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechenbar.

Ansich sind es eErstattungsleistungen. Die Pflegeeinrichtung schickt euch die Rechnung, ihr bezahlt. dann reicht ihr die rechnung bei der Kasse zur Rückerstattung ein.

Mit einer Abtrittserklärung an die Pflegeeinrichtung kann diese dann jedoch ohne umweg direkt mit der Kasse abrechen.

Und wie so muss mit dem Taxi gefahren werden?

hat die Tagespflege keinen Hol - und Bringdienst?

Wenn es diesen Dienst der Tagespflege gäbe, so wären diese Kosten Bestandteil der Tages/ Stundenhonorare der Tagespflege.

Ich verstehe nicht ganz. Sollen die Taxikosten des Pflegers ersetzt werden? Das wird wohl nichts. Wie zu jeder anderen Arbeitsstelle auch, muss man das schon selbst regeln.

Wenn der zu pflegende jeden Tag zur Pflegestelle mit einem Taxi fahren muss, ist das doch irgendwie sinnfrei. Wieso geht der nicht in ein Heim, bzw. wieso kommt der Pfleger nicht zu ihm? Und was ist mit nächtlicher Pflege?

Bei meiner Kasse nicht, nur bei stationärer Aufhahme öffnen die das Konto.

Kommt auf die pflegestufe an.. und es wird n langer kampf....