Mieterhöhung anfechten?

Ich wohne zurzeit in Frankfurt und mein Vermieter nimmt jetzt den Frankfurter Mietspiegel als Beispiel um meine Miete um 60€ zu erhöhen.

meine Antwort darauf

Ich kann nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage sie dies machen wollen. In dieser Wohnung ist das Bad älter als 30 Jahre, die Fenster und Türen sind veraltet und das mindestens 10-15 Jahre. Hinzu kommt dass die Fenster nicht dicht sind und Kälte, sowie Nässe hindurchkommen. Auch im Winter ist es in dieser Wohnung kalt, da die Heizung nicht funktioniert. Im Bad lässt sich das Wasser nur schwer regulieren und auch die Menge die aus dem Hahn kommt ist gering und es entsteht kein Wasserdruck. Morgens gibt es kein warmes Wasser. Das hatten mehrere Mietparteien gemeldet. Dennoch kümmert sich darum niemand.

und deren Antwort darauf

Sie möchten unserer Mieterhöhung nicht zustimmen, weil Sie Mängel in Ihrer Wohnung haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Zustimmung von der Beseitigung des angezeigten Mangels abhängig machen möchten.

Die Miete für eine preisfreie Wohnung bestimmt sich ausschließlich durch Vergleich mit der ortsüblichen Miete. Da es in Frankfurt am Main einen Mietspiegel gibt, kann damit die Miete einer Wohnung in einfacher Weise festgestellt werden. Ausschlaggebend sind lediglich die objektiven Kriterien einer Wohnung im Vergleich mit denen des Mietspiegels.

Aus vorgenannten Gründen haben behebbare Mängel an der Mietsache keinen Einfluss auf die Mietfestlegung und das Verfahren der Mietenvereinbarung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Sofern Mängel vorliegen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung tatsächlich mindern, melden Sie diese bitte umgehend an den zuständigen Hausmeister. Allerdings nicht durch Verweigerung seiner Zustimmung zu einem nach § 558 BGB ordnungsgemäßen und damit rechtswirksamen Mieterhöhungsverlangen.

Was soll ich jetzt tun?

Mieterhöhung, Mietminderung, Vermieter
Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

Bild zu Frage
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel
Hausverwaltung reparieren Telefondose nicht, kein WLAN Anschluss möglich?

Hallo, ich bin im August in eine neue Wohnung gezogen und habe einen Internetvertrag bei der Telekom abgeschlossen. Telekom hat das geprüft, hat festgestellt, dass ein Anschluss in meinem Haus möglich ist und der Techniker kam zum anschließen. Das ging dann nicht, da wir in meiner Wohnung keine Telefondose gefunden haben. Als der Telekom Techniker weg war habe ich alle Wände abgeklopft und hinter einer hohlen Stelle lose aus der Wand hängende Telefonkabel gefunden. Die wurden beim Auszug der Vormieter anscheinend übertapeziert. Meine Hausverwaltung hat daraufhin einen internen Elektriker versprochen. Der kam wochenlang nicht und auf Nachfragen wurde entweder gar nicht oder genervt reagiert, dabei kam aber weiterhin nichts raus. Ich habe dann Telekom angerufen und die meinten, sie können die Dose auch installieren. Also haben wir einen neuen Termin vereinbart und der Telekom Techniker kam erneut. Dieses Mal war das Problem, dass die Kabel, die ich hinter der Tapete gefunden habe, irgendwo zwischen Hausanschluss im Keller und meiner Wohnung defekt sind. Ich habe dann die Miete gemindert und die Hausverwaltung hat sich gemeldet, sie würden jetzt sofort den Elektriker beauftragen. Das ist jetzt eine Woche her und es hat sich wieder nichts getan.

Jetzt behauptet die Hausverwaltung, sie hätte bei Telekom nachgefragt und Telekom würde die gesamte Straße gar nicht versorgen. Ich habe bei Telekom angerufen und auch wiederholt online getestet, ob ein Anschluss möglich ist. Beide Male war das Ergebnis, dass Telekom sehr wohl die Straße versorgt. Es könne aber sein, dass das Telekomkabel vom Hausanschluss in meine Wohnung defekt ist und die Hausverwaltung das nicht reparieren muss, falls ein anderes Kabel funktioniert (ich schätze mal damit meinte sie einen Kabelanschluss statt DSL). Falls das der Fall ist, also ein Kabelanschluss funktioniert, die Hausverwaltung nichts reparieren muss und ich somit einen anderen Anbieter wählen muss, möchte Telekom natürlich ihre Anfahrtskosten erstattet bekommen.

Das war leider schon sehr viel Text, aber dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Selbst wenn der Kabelanschluss funktioniert und ich Internet über einen Kabelanbieter beziehen kann, muss meine Hausverwaltung dann nicht trotzdem meine Telefondose wieder anbringen? Der Elektrikerbesuch erübrigt sich dadurch doch nicht, oder?
  2. Hätte meine Hausverwaltung mich im Vertrag darüber informieren müssen, dass der DSL Anschluss nicht funktioniert? Heißt, kann ich die Anfahrtskosten der Telekom meiner Hausverwaltung in Rechnung stellen? Ich habe ja eigentlich ganz normal einen Vertrag abgeschlossen, dass die DSL Kabel erst nicht vorhanden sind und dann nach eigenständiger Suche nicht funktionieren, kann ich ja eigentlich nicht wissen. Die Hausverwaltung weiß mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit selber nichts davon, weil die ja erst wochenlang einen Elektriker schicken wollten und eine Telefondose muss ja eigentlich immer vorhanden sein.
  3. War meine Mietminderung dann rechtens? Falls der Kabelanschluss funktioniert, hätte ich ja von Anfang an Internet anmelden können - sofern ich gewusst hätte, dass DSL nicht funktioniert und ich einen Kabelanbieter suchen muss. Auf Nachfrage hat die Hausverwaltung mir das ja auch nicht gesagt.

Tut mir leid für den ganzen Text, aber ich bin wirklich verzweifelt und dankbar für jede Hilfe!

Mietminderung, DSL, Hausverwaltung, Internetanschluss, Telekom
Mietminderung möglich?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem, bei dem mir vielleicht jemand helfen kann der sich gut auskennt.

Ich hatte Anfang des Jahres ein Wasserschaden in der Wohnung durch eine falsch angebrachte Leitung. Demnach nicht eigenverschuldet.

Der Vermieter war natürlich sofort hinterher den zu beheben und hat dabei meine Wand halb aufgeschnitten da der Schaden hinter der Wand war,also wirklich mindestens 1m x 1m (Handwerker musste durch das Loch passen).

Als das grundsätzliche Problem der Leitung behoben war, fiel wohl für den Vermieter bzw Hausmeister die Notwendigkeit weg.

Bis das Trocknungsgerät angeschlossen wurde sind musste ich erstmal 2 Wochen warten bis mir überhaupt mein Termin mitgeteilt wurde. Dann nochmal 1 Woche darauf warten und 2 Wochen mussten die Geräte laufen.

Dann nach weiterem warten wurden diese dann abgeholt und jemand hat den tatsächlichen Schaden aufgenommen. Dieser Herr stellte auch im Beisein des Vermieters fest, dass sich durch die Feuchtigkeit und anschließende Wärme Ungeziefer ausgebreitet haben ( Silberfische, fliegen, Motten etc.).

Das der Schaden aufgenommen wurde und dies festgestellt wurde war nun erneut vor 2 Wochen und es wurde gesagt man würde sich nochmal bei mir melden bezüglich des Termins zur Reparatur der Wand aus der eben diese Ungeziefer kommen. Ich habe bisher aber nicht mal einen Termin mitgeteilt bekommen ( vom Hausmeister).

Das „Loch“ bzw. die halb aufstehende Wand ist nur mit Klebeband und Müllbeutel zugeklebt wurden, dementsprechend kann man sich vorstellen dass die Insekten nicht unbedingt dahinter bleiben und ich kann mittlerweile pro Tag mehrere große fliegen sowieso Motten beseitigen die in meiner Küche sind…das kann ja nicht angehen.

Daher wollte ich meinem Vermieter heute schreiben und wollte fragen ob jemand weiß, ob ich in diesem Fall mit einer mietminderung drohen kann, damit endlich mal etwas passiert.

Das ganze geht eben schon 3 Monate und ich kann aufgrund dessen in der Wohnung auch nicht waschen weil sie diese abbauen mussten.

kann man sonst verlangen, selber jemanden zu beauftragen und die Rechnung zu übersenden?
Im Internet finde ich leider ziemlich unterschiedliche Informationen darüber oder eben keine die auf meine Situation zutreffen

vielen dank schon mal.

Wohnung, Mietminderung, Rechte, Wasserschaden
Baulärm in der Wohnung- Was muss man sich gefallen lassen?

Hallo Leute,

ich hätte mal eine rechtliche Frage: Seit November 2021 wird in dem Haus meiner Freundin gebaut, ohne dass die Bauarbeiten angekündigt wurden. Jeden Tag von etwa 9.00Uhr bis nachmittags 16Uhr, wird lautstark gehämmert, gesägt und gebohrt. Teilweise ist der Lärm schon so laut gewesen, dass wir uns nicht verstehen konnten, obwohl wir nur etwa einen Meter voneinander entfernt standen und uns in normaler Lautstärke unterhalten haben.

Wir haben auch seit Anfang an Ton-Mitschnitte von dem Baulärm gemacht, als Beweis quasi. Anfang März haben wir dann an ihre Vermietung, nach mehrmaligem Fragen, wie lange die Umbauten noch durchgeführt werden, eine Mietminderung von 25% auf die Warmmiete gefordert. (auch Rückwirkend da wir nachweisen können, wann wir das erste Mal die Vermietung auf den Lärm hingewiesen haben und nichts unternommen wurde)

Die Objektbetreuerin meinte auch, dass meine Freundin anstatt, das Rückwirkend zu fordern einfach weniger Geld überweisen sollte und hatte auch schon mündlich versichert, dass sie das Geld zurückerstattet bekommen würde.

Nachdem meine Freundin nun, den letzten Monat immer abgewimmelt wurde, wenn es um die Dauer der Bauarbeiten ging und immer behauptet wurde, es seien nur noch kleinere Umbauten (was nicht stimmt, da im Gespräch mit den Bauarbeitern heraus kam, dass Wände eingerissen werden müssen und co.), kam heute die Info, dass die Mietminderung nicht rechtens sei, da nachgewiesen werden müsste, dass der Lärm tagsüber über 60db war. Und das wir den Baulärm weiterhin hinnehmen müssten.

Meine Freundin überlegt jetzt dem Mieterverbund beizutreten, weil wir uns selber nicht über die rechtliche Lage sicher sind.

Was sagt ihr dazu und was würdet ihr machen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung
Penetranter Geruch in der Nachbarschaft, was tun?

Hey, wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und haben seit einigen Monaten ein massives Problem.

Wir wohnen im Dachgeschoss und daher müssen die Fenster bei warmen Temperaturen rund um die Uhr geöffnet sein. Nun haben wir bei uns in der Nachbarschaft aber jemanden, der es liebt, soetwas wie Räucherstäbchen o. Ä. abzufackeln - und zwar den ganzen Tag.

Für einige Wochen war tatsächlich mal Ruhe, ich dachte, es hat sich vielleicht jemand beschwert, der weiß, wo die Quelle ist.

Seit gestern Nachmittag ist derjenige aber wieder voll dabei, seit 13 Uhr konnten wir kein Fenster mehr öffnen, weil der Geruch sich in der Wohnung staut. Es ist ein so fieser Geruch, es riecht nach richtig intensivem, billigem Parfum.

Leider haben wir nur Fenster auf einer Seite, sodass wir nicht mal einfach auf einer anderen Hausseite ein Fenster öffnen können.

Das Haus ist umbaut mit vielen anderen Häusern, jeweils alle mit eigenen Gärten. Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, wo der Geruch herkommt.

Mit unserem Vermieter habe ich schon gesprochen, aber ich konnte ihm nicht die Ursache nennen und deswegen passiert natürlich gar nichts.

Wir lieben unsere Wohnung, bleibt uns jetzt nur übrig wieder umzuziehen?

Kann man sich an irgendwen wenden oder sind wir jetzt komplett auf uns gestellt? Kann der Vermieter trotzdem die komplette Miete verlangen, oder ist eine Mietminderung möglich?

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Geruch, Geruchsbelästigung, Mietmängel
Miete unter Vorbehalt zahlen - wann noch wirksam - Mietminderung?

Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Kurz nach meinem Einzug war in der über mir liegenden Wohnung ein Rohr Leck

aufgrund dessen tropfte das Wasser von meiner Badezimmerdecke.

Meine Nachbarin durfte nicht mehr duschen, weil das Wasser sonst immer wieder bei mir landen würde.

Leider hat sie sich nicht immer daran gehalten, da sich die arbeiten sehr lange hingezogen haben.

Bis erstmal das leck, gefunden wurde, ist schon ein halbes Jahr vergangen.

Bei mir im Badezimmer roch es total moderig. einfach unangenehm, Ich habe meinen Vermieter mehrmals einen Brief zugeschickt

mit der Bitte endlich diesen schaden zu beheben. Es verlief alles total langsam. Die Handwerker mussten meine Badezimmer decke erst einmal auf kloppen

damit, die an das leck kommen. Wow sie hatten es geschafft. Aber das Loch und der restliche schaden bei mir wurden natürlich nicht behoben.

Ich habe erneut schriftlich darum gebeten den schaden endlich zu beheben, und mitgeteilt das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle.

Nach langer Zeit wurde wenigstens das Loch geschlossen. Habe mehrfach gebeten den schaden endlich vollständig zu beheben. Aber keinerlei Reaktion mehr.

Jetzt frage ich mich da ich die miete unter Vorbehalt gezahlt habe, kann ich da noch etwas wirksam machen? Da man ja nach einer gewissen zeit die, Miete auch mindern muss. Es wurde ja immer wieder aber sehr schleppend etwas gemacht, und war guter Dinge das alles mal fertig wird. Deshalb hatte ich die miete, noch nicht gemindert. Aber inzwischen bin ich es satt.

Könnte ich jetzt sagen das ich ab sofort die miete mindern werde?
oder muss ich schon wieder eine Frist setzen?

Wohnung, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, danke, vermieterpflichten, Wasserschaden
Vorgehen bei Silberfischen in WG und im gesamten Haus?

Hi zusammen,

ich bin im November im letzten Jahr in eine WG in einem Altbau eines 6 Parteienhauses gezogen. Schon nach einer Woche habe ich nachts einige Silberfische herumlaufen gesehen. Da der Vormieter die Wohnung komplett vermüllt bewohnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass die Tiere zum Teil deshalb sich in der Wohnung herumtummeln und ich das ganze auch alleine mit Silberfischfallen und Köderdosen bekämpfen könnte.

Anfang diesen Jahres habe ich meine Vermieterin über die Silberfische mit der Bitte informiert, einen Kammerjäger zu beauftragen. Ihrer Aussage nach, würden die Tiere keine Bedrohung darstellen und ein Befall würde nicht vorliegen, da dieser erst bei 100-200 Tieren pro Tag pro aufgestellter Falle vorhanden wäre.

Dass man keine 100 Tiere pro Falle fängt sollte eigentlich klar sein, jedoch sind es bereits etwa 10 Tiere pro Falle nach ca. 1-2 Wochen. Zusätzlich finde ich nachts im Bad und in der Küche auf dem Boden sowie auch im Hausflur mindestens 10-15 Silberfische an den Wänden herumlaufen. In meinem eigenen Zimmer habe ich auch bereits etliche Tiere mit den Fallen gefangen und weitere auf den Wänden herumlaufen gesehen. In den Kellerräumen laufen diese auch am Tag herum.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen? Mit der Vermieterin nochmals in Kontakt treten? Wäre eine Mietminderung angemessen? Sollte ich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

In der Wohnung und ich meine im gesamten Haus sind Dielenböden verlegt, sodass die Tiere einen idealen Rückzugsort haben und somit eine "einfache" Bekämpfung bestimmt nicht möglich ist.

Ich Danke für jegliche Meinungen zu diesem Thema.

LG

Tiere, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Mietverhältnis, WG, Silberfische, Mietmängel
Mietminderung bei nicht angekündigten Dacharbeiten?

Hallo Leute,

aktuell ergibt sich folgendes Problem, das mir aktuell etwas komplex erscheint.

Vor einem ca Vierteljahr wurde durch den Vermieter angekündigt, dass dieses Jahr das Dach saniert würde.

Es wurden keine direkten Termine genannt und so war es vor einer Woche so weit, dass plötzlich eine Firma am Haus ein Gerüst hochzog, wodurch die Gerüstbauer sich auch zutritt zu meinem Balkon verschafft haben. Ich war zu dem Zeitpunkt weder informiert noch daheim.

Wenige Tage später ruft meine Freundin (Nicht bei mir gemeldet) mich auf der Arbeit an, dass Dachdecker hier wären (Nicht angekündigt) und nun Zutritt zu der Wohnung verlangt haben, um die Dachfenster (Schlafzimmer, Küche und Speicher) auszubauen.

Meine Freundin hat aufgrund von Drohungen (Sie müssen die Kosten für Verschiebung des Termins tragen...) nachgegeben und so wurden die Fenster ausgebaut, während meine Freundin versuchte Home-Office zu tätigen. Es entstand massiver Lärm und Dreck in der Wohnung. Dass die Dachdecker sich unerlaubten Zutritt zu der Nachbarwohnung verschafft haben (Durch das Dach) sei anbei erwähnt, ist aber eher das Thema meines Nachbarn, Stichwort Hausfriedensbruch/Einbruch.

Wir haben deshalb aktuell das Problem, dass wir mehr Heizen, dauerhaft Licht brennt (In den Räumen ohne Fenster ists dunkel..) und nicht richtig Lüften können. Gegen Dreck haben wir die Fensterausschnitte mit Folie zugeklebt, von aussen liegt natürlich eine, laut den Dachdeckern "Dämmfolie" und mittlerweile Holz.

Aktuell ergibt sich folgendes:

  • Nicht terminlich angekündigte Baumaßnahmen
  • Verunreinigung der Möbel und Räume durch Ausbau der Fenster
  • Einschränkungen in Heizen, Licht und Lüften
  • Home-Office meiner (nicht bei mir gemeldeten) Freundin [könnte das Probleme geben?) ist beeinträchtigt, vor allem durch Lärm WÄHREND der Dacharbeiten
  • Mein Mietvertrag ist aufgrund eines anstehendes Umzugs zum 31.07.2021 gekündigt.

Mir wurde aus verschiedenen Richtungen zur Mietminderung geraten, habe damit leider keine Erfahrung und bin ich nicht im Rechtschutz.

Hoffe ihr könnte mir/uns helfen...

Chris

Miete, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rechtsstreit
Mietminderung Mängel in & um Neubau Wohnung?

Hallo, steht es mir zu und wenn ja, in welcher Höhe meine Miete zu mindern wenn in einer Neubauwohnung in der ich seit 2 Jahren lebe:

• Setzrisse in 5 Räumen, zwischen Decke und Wand sowie Wandecken entstanden ist (dadurch immer mehr Spinnen in die Wohnung gelangen)?

• undichte Dusche - Wasser tritt aus und beschädigt Holztür im Bad ?

• Baufolie Zwischen WC Sitz und Wand?

• fehlende Übergangsleisten - Laminaten Decke Stütze?

• Mäusebefall im Garten & Gartenhaus der laut Vermieter als Kellerersatz dienen soll?

• Feuchtigkeitsschaden im Gartenhaus, da nicht Fachmännisch abgedichtet wurde (Eigentumsschaden über 300€)?

• Verkehrsicherungspflicht missachtet wird (Baustellenschild hängt aus) - Eisenstangen ragen im unangenehmen Vorgarten aus dem Boden (Stolperfalle/Verletzungsgefahr, seitlich des Weges zur Haustür Gräben von 50 cm Tiefe unter anderem direkt neben der Haustür?

• Leichte Nasse Wand/Decke in 3 Räume. Vermutlich von der Dusche des darüber liegenden Mieters?

• Decken in alle Räumen sind Ungeschliffen?

• Löch in Wand an Luftzufuhr und Lichtschalter wie auch Decke ?

• Übergang Boden/Wandfliesen sind oberhalb nicht verfugt?

• Alle über uns liegenden Balkone haben keinen Wasseraufwang und Ablauf so das sämtliches Regenwasser auf unserer Terrasse landet und die Gartenpolster regelmäßig verunreinigt?

• Verletzungsgefahr an Metallabschlussleisten im Bad?

• Verletzungsgefahr an einer Zwischentür vor dem Haus ( zu schwer, zusammengebastelte Baustellentür die sich oft verkeilt und Splitter hat)?

Seit zwei Jahren fordere ich den Vermieter immer wieder auf seine Mieter nicht länger in sei einem Zustand leben lassen zu müssen - er belächelt es und sagt das dies alles keine Mängeln wären nur Schönheitsreperaturen!

Kann mir jemand helfen? Ich würde gern die Mietemindern denn die beläuft sich auf rund 800€ kalt.

Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baurecht, Bautechnik
Keine Wohnungstür seit Wochen?

Hallo,

ich habe grade mit dem Mieterschutzbund gesprochen, aber hatte das Gefühl die Frau am Telefon hatte nicht so Bock ,sich so richtig drum zu kümmern. Deswegen würde ich gerne hier fragen, vielleicht kennt sich jemand aus . Wir haben seit 5 Wochen keine Wohnungstür, weil sie vom Schlüsseldienst aufgebrochen werden musste. Eines Abends brach der schnapper ab und keiner konnte mehr von draußen nach drinnen oder andersrum.. wir riefen am nächsten Morgen (Freitag) gleich die Hausverwaltung an in der Hoffnung man könnte sie noch vor dem Wochenende ersetzen... Fehlanzeige .. 2,5 Wochen später kam ein Mann von einer Firma machte Bilder und schaute sich die Tür an. Das war’s dann seit dem kam nie wieder was. Wir riefen die Firma an und die meinten die hätten ein Angebot vor zwei Wochen abgeben aber unsere Hausverwaltung meldet sich nicht...da ich leider nichts schriftlich gemacht habe kann ich noch keine mietminderung in Anspruch nehmen (so der Mieterschutzbund) . Nun meine Frage ist die Vermietung jetzt echt fein raus ? Darf die einfach so Angebote für Reparaturen ignorieren und sich nicht weiter drum kümmern ? Könnte man das nicht nachweisen mithilfe der Firma die beweisen kann das die Hausverwaltung sich nicht meldet ? Ich werde nun eine Mängelanzeige schreiben, aber für die 5 Wochen ohne Tür steht uns nichts zu ?
Und wie sieht es eigentlich mit den Kosten für den Schlüsseldienst aus ? Auf der Rechnung steht „kein Mieterverschulden“ , können wir uns das Geld von der Hausverwaltung zurück holen ?

danke schon mal

LG Cynthia

Bild zu Frage
Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Hausverwaltung, Mängelbeseitigung
Kann der Sohn des Vermieters einfach den Hof alleine nutzen, obwohl wir ihn renoviert haben?

Guten Abend,

ich wohne nun seit über 15 Jahren in meiner Wohnung im ersten Stock zusammen mit meiner Freundin, nun habe wir auch die Wohnung im EG gemietet, renoviert und dort unsere Büros eingerichtet. Ich habe mich bislang auch immer sehr gut mit unserem Vermieter verstanden.
Im letzten Jahr haben wir nun auch den Hof, der durch den Hausflur erreichbar ist auf Kosten des Vermieters neu gestaltet. Also er hat die Kosten übernommen, wir die Arbeit.

Nun wurde unseren Freunden, die in der 4. Etage wohnen aufgrund von Eigenbedarf gekündigt und der Sohn des Vermieters ist dort eingezogen. Er hat direkt beim Einzug seine Hochbeete, Tisch und Stühle sowie Fahrräder und anderen Krempel in den Hof gestellt und uns mitgeteilt, das wir bitte unseren Tisch und Deko entfernen sollen, da er sich jetzt um die Gestaltung kümmert.

Er sitzt jetzt dort auch fast jeden Tag mit seinen 2 Hunden, trinkt oder grillt dort mit mehreren Freunden, auch am Tag wenn wir mit Blick in den Hof in unseren Büros sitzen und arbeiten. Wir empfangen auch Kunden bei uns im Büro und da ist es natürlich unangenehm, wenn dort dann der Sohn des Vermieters Oberkörperfrei und mit Bier in der Hand, Musik an und am besten noch mehreren Freunden sitzt. Unseren Vermieter haben wir darauf natürlich schon angesprochen, auch das er uns die alleinige Nutzung zugesprochen hat, seine Antwort darauf war nur, dass wir das doch mit seinem Sohn persönlich klären sollen, da er eh in ein paar Jahren das Haus übernimmt.

Wie können wir nun weiter vorgehen? Ist eine Mietminderung möglich? 

Wir haben sehr viel Zeit und Mühe in den Hof gesteckt und auch die Gartenmöbel waren nicht günstig.

Recht, Mietrecht, Mietminderung
Mietminderung wegen Warmwasser? Besondere Fall?

Guten Tag lieber Antwortgeber:

Die situation: meine Freundin hatte vor kurzem in ihrer Wohnung kein warmes Wasser mehr, da der Warmwasserspeicher kaputt war. Dies wurde nach einem Tag bei dem Vermieter gemeldet über WhatsApp. Der Vermieter wollte uns einen Termin mit einem Unternehmen machen, welches den Warmwasserspeicher repariert. Nachdem wir also 2 Tage auf einen Anruf gewartet haben, haben wir uns wieder bei dem Vermieter informiert und er meinte er gebe uns die Nummer, damit wir bei dem Reperatur Unternehmen anrufen. Bis dato 3 Tage ohne heiße Wasser. Nachdem wir also bei dem Unternehmen angerufen haben wurde uns der früheste Termin eine Woche später gemacht.

Wir haben uns also informiert und dementsprechend eine Mietminderung von 15% durchgesetzt.

Jetzt hat meine Freundin Post von dem Vermieter bekommen, dass die Mietminderung nicht zulässig sei, da wir nur einen begrenzten Rahmen dem Unternehmen gegeben haben, wann wir ein Termin annehmen können. <- was so nicht stimmt, wir haben gesagt, dass wir IMMER und JEDEN TAG können.

Ebenfalls hat er meine Freundin jetzt ermahnt, wenn sie nicht bis zum 6ten zahlt also in 2 Tagen wird es weitere juristische Schritte geben. D.h. er gibt meiner Freundin 2 Tage (heute Post bekommen und übermorgen soll das geld drauf sein) um es zu zahlen.

Ich hoffe ihr klärt mal bisschen auf, ob der Vermieter diese Situation so ausnutzen darf oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter

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