Hallo Mietminderung?
Hallo, erstmal
Ich bin bettlägerich und habe einen Hund. Mein Vermieter hat einfach den Zaun zum Garten abgerissen um seine Autos im Garten abzustellen. Ich bitte ihn seit 1 jahr darum den Zaun endlich wieder fertig zu machen. Seit Monaten stehen schon 2 Eisentore im Garten. Der Vermieter reagiert überhaupt nicht. Auf meiner Ansage von wegen Mietminderung lacht er nur. Wie verhalte mich richtig. Ich brauche den Zaun einmal wegen dem Hund und damit mein Enkel und seine Freunde nicht einfach auf die Hauptverkehrsstrasse gehen können.
Bitte helft mir
LG
6 Antworten
Wenn Du bettlägerg bist, wird es wahrscheinlich schwer sein, zu einem Anwalt zu kommen. Hast Du eine Vertrauensperson, die Du mit sowas beauftragen könntest, evtl. mit einer Vollmacht von Dir?
Anwalt kostet natürlich. Ich würde Dir raten, bei so einem schwierigen Vermieter Mitglied in einem Mieterverein zu werden. Die helfen Dir gegen eine Jahresgebühr und haben auch Rechtsanwälte, die in deren Auftrag für Dich und Dein Recht "kämpfen". Google am besten nach einem Mieterverein in Deiner Nähe. Das sind zwar auch erstmal Kosten, aber nicht vergleichbar mit dem Honorar eines Anwalts und Du kannst sie immer wieder in Anspruch nehmen, auch bei Nebenkostenabrechnungen zum Beispiel. Zusätzlich macht es auf einem Vermieter einen ganz anderen Eindruck, wenn sich der Mieterverein mit einem seiner Anwälte meldet, die dann im härtesten Fall auch für Dich vor Gericht gehen würden.
Wenn kein Zaun im Mietvertrag aufgeführt wird dann hast du auch kein Recht drauf!
Ist im Mietvertrag ein EINGEZÄUNTES Gartengrundstück bzw die Mitbenutzung erwähnt.
Nur dann hast Du da überhaupt eine Chance.
Ganz nebenbei: wer macht die Haufen des Hundes weg und warum darf Dein Enkel in einen Garten voller Hundescheiße?
Oh, inhaliert er seinen Kot nach Ausscheidung wieder? Damit solltest Du zum Fernsehen!
Sehr ungünstige Situation, der jedoch ein Mietvertrag zu Grunde liegt. Nutzungsrecht ist nicht automatisch Sicherungsrecht.
Wenn Haustierhaltung erlaubt, ist deren Sicherung nicht Sache des Vermieters.
Natürlich war Einzäunung praktische Lösung für dich und deine Enkel, doch es ist rechtens seitens Vermieters, mit seinem Grundstück auch seine Interessen umzusetzen.
Einfriedung ist alleinige Sache des Eigentümers. Für Mietminderung gibt es keinen Grund, wenn dir bestimmte Flächen nach wie vor zur Nutzung stehen und deren Sicherung durch Einfriedung nicht im Mietvertrag steht.
Lass dir genau deine uneingeschränkte Nutzungsfläche vorzeigen und sorge selber für Einzäunung mittels mobilen Zaun dafür.
ASH Anwalt-Sofort-Hilfe - Rechtsberatung / Kosten: 1,98 Euro/Minute
Tel.: 0900/11 22 69 258
Hier bekommst du Auskunft und musst dich nicht in eine Kanzlei quälen.
Mein Hund scheisst nicht den Garten voll