Zustimmungsklage und Mietminderung zusammenlegen bei Gericht?
Hallo,
wir befinden uns momentan in einem schriftlichen Vorferfahren zu einer Zustimmung zur Mieterhöhung.
Es ist so das in der Wohnung erhebliche Mängel sind, dir wir aber bisher geduldet haben. Wir haben also keinen Mietminderugnsanspruch zur Zeit, erst bei einer Mieterhöhung können wir den Wert der Mieterhöhung komplett wieder reduzieren. (Vermutlich), den das gilt es herauszufinden ob ein Mangel besteht und Welche Höhe angemessen ist. Von unserer Seite bestehen da keine Zweifel und die Mängel sind vorhanden.
Der Vermieter ist sich der Lage bewusst, aber möchte warscheinlich sämtliche Mängel abstreiten und es ebensfalls vor Gericht darauf ankommen lassen.
Sind das dann zwei verschiede seperate Klageverfahren, kann die Mietminderung bzw. die Feststellungsklage wegen einer Mietminderung schon in diesem Kalgeverfahren zusammengeführt werden?
Wir sind Rechtschutzversichert und möchten keinen Zweiten Schadensfall melden.
3 Antworten
Zustimmung zur Mieterhöhung und Mietminderung wegen Mängeln können nicht in einen Topf geworfen werden, das sind zwei grundsätzlich verschiedene Sachstände.
Insofern die Mieterhöhung/das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt ist, solltest du fristgerecht zustimmen. Du ersparst dir die Kostentragung des Rechtsstreites.
Dass es Mängel gibt, sollte also getrennt abgearbeitet werden: Frist setzen und bei Verzug selbst Handwerker beauftragen und deren Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen.
Wenn Mängel angezeigt wurden, ist ab diesem Tag die Bruttomiete automatisch kraft Gesetz gemindert, es gibt keine Verfristung mehr.
Anders, wenn bei Mietbeginn die Mängel bereits vorhanden waren und deshalb Minderung ausgeschlossen war/ist. Hier träfe zu, dass bei einem Mieterhöhungsverlangen das Minderungsrecht aktiviert wird.
Wir wohnen schon seit 2005 in der Wohnung, die Mängel sind mit der Zeit gekommen.
Das Mietminderungsbegehren lebt ja wieder auf bei einer Mieterhöhung, ich frage mich ob dieses Aufleben ab dem Tag des Begehrens gilt. Oder erst ab dem Tag des Gerichtsbeschlusses wegen der Zustimmung zur Mieterhöhung.
Wenn ich jetzt wieder 6 Monate warte und dann die Mängel melde habe ich wieder kein Anrecht auf Beseitigung? Dann müsste ich doch schon jetzt während der Zustimmungsklage die Mängel anzeigen beim Vermieter. Zumindet die wo noch nicht gemeldet sind?
Also wir befinden uns gerade im Kalgeverfahren wegen der Zustimmung, das wurde anfang Februar eingereicht. Dann sollte ich doch jetzt schnellsten die restlichen Mängel anzeigen bevor es wieder zu einer Duldung unsererseits kommt. Falls der Prozess noch länger dauert als bis August (6 Monate).
Da kann aber etwas nicht stimmen.
Mängel, die den Gebrauch des Mietgegenstandes beeinträchtigen, darf der liebe Miete beseitigen lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen, wenn es denn so sein soll und die diesbezüglichen Spielregeln eingehalten wurden.
Was bitte hat denn eine Klage auf Mieterhöhung damit zu tun, der liebe Mieter kann doch gar nicht klagen.
Und, jedes alte Auto hat auch welche.
Und wenn der liebe Mieter 6 Monate benötigt für den Repararturauftrag, um die Gebrauchsfähigkeit wieder herzustellen, kann er auch nichts kürzen, was dennn auch?
Auch ich fürchte, hier wird rumgeeiert, denn es gibt solche Mängel/Schäden gar nicht.
Man kann indem Zustimmungsprozess eineWiderklage erheben
DIe Mängel wurden nicht beseitigt, sondern geduldet. Ich glaube es waren 6 Monate, danach hat man seinen Anspruch auf eine Mietminderung verloren. Bei einer Mieterhöhung lebt der Mietminderungsanspruch wieder auf, evtl. kann man als Mieter die Renovierung nach einer Fristsetzung selber durchführen und sie von der Miete abziehen. Dann kann der Vermieter sein Geld zurückklagen, wenn er meint im Recht zu sein. Beim meiner Frage geht es darum ob eine Feststellungsklage im Mieterhöhungsverfahen zusammengeführt wird, oder Änhliches. Viele Wege führen nach Rom ?