Mieterhöhung bei Indexmiete?

5 Antworten

Mietrecht war immer kompliziert und ist durch die zahlreichen Änderungen zu Gunsten der Mieter in den vergangenen Jahren nicht einfacher geworden.

Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, vereinbare einen Termin bei Deinem Mieterschutzverein und lasse Dich beraten, so würde ich das auch machen (habe jetzt auch erstmals eine Wohnung mit Indexmiete). :)

Marschie 
Fragesteller
 12.03.2020, 13:39

Okay dann werden wir den Mieterbund aufjedenfall um eine Beratung bitten :)

albatros  12.03.2020, 14:24
@Marschie

Dazu musst du zuvor Mitglied werden.

Ist eine Indexmiete vereinbart sind Mieterhöhungen gem. § 558 (Mietspiegel) und 559 (Modernisierung) für die Zeit der Indexvereinbarung ausgeschlossen.

Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu?

Nein, eine Modernisierungsumlage ist bei einer Indexmiete nur dann möglich, wenn der Vermieter die Notwendigkeit einer solchen Modernisierung nicht zu vertreten hat, heißt, wenn er per Gesetz/Verordnung dazu verpflichtet ist.

Siehe § 557b (2) BGB.

Wenn eine solche Ankündigung kommt, dann einfach mal schauen, warum modernisiert wird. Wenn dort eben nichts von einem "Zwang" geschrieben steht, würde ich dem Schreiben widersprechen.

Wenn bspw. die Fenster so alt und marode sind, dass sie unbedingt ausgetauscht werden müssen, wäre das womöglich eine Modernisierung, die mit dem Fenstertausch zwingend einhergeht. Allerdings könnte nur ein Teil der Kosten zur Umlage heran gezogen werden.

Muss eine neue, moderne Heizung eingebaut werden, obwohl die alte noch gut läuft, aber vom Gesetz her nun ausgetauscht werden muss, dürfte das eine Maßnahme sein, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Er wird gewissermassen zur Modernisierung gezwungen und es ist keine Reparatur, weil die alte noch problemlos funktionieren würde.

Das sieht wohl eher nach Instandsetzung aus bei vorherigen Schäden an der Baubstanz. In diesem Fall aber auch einer tatsächlichen Modernisierung sind neben der Anpassung der Miete an die Lebenshaltungskosten (Index) keine anderen Mieterhöhungen für den vereinbarten Zeitraum möglich.