Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend einklagen - welche Möglichkeiten habe ich?

Hi zusammen!

Ich beende jetzt im Mai meine Ausbildung bei einer Versicherung (nach drei Jahren). Habe am 01.09.2021 angefangen.

Nun ist es so, dass ich damals bei meinem alten Chef (habe letztes Jahr das Büro gewechselt) eine VL-Anlage in einem Fondsdepot beantragt habe (2 Tage nach Ausbildungsstart, also sofort). Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ebenso von meinem alten Chef und sogar der Lebens-Abteilung der Versicherung, bei der ich arbeite.

Mein alter Chef hat die Sachen dann abgeschickt und die Sache war für mich komplett gegessen. Lohnabrechnungen hatten wir erst vor einem halben Jahr in der Berufsschule, daher wusste ich nicht, dass die in meiner Abrechnung aufgeführt werden und daher habe ich da auch nie drauf geachtet.

Jetzt schaut es aber danach aus, dass mein Chef das irgendwie verkackt hat und dieser VL-Vertrag nie zustande kam. Was kann ich nun rückwirkend tun? Das sind immerhin über 1000€, die mir zustehen. Habe alle Unterschriften auf dem Dokument und damals auch die mündliche Zusage meines Chefs erhalten, dass alles erledigt sei und das läuft.

Kann ich das einklagen und seine Berufshaftpflichtversicherung zahlt mir da etwas?

LG

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Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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Regenrinne nachbar trennen?

Hallo,

Ich habe eine gemeinsame regenrinne mit der Nachbarin also Reihenhaus bzw doppelhaushälfte. Nun ist es so das vor der Tür ein ca 20 Meter hoher Laubbaum mit einem abstand von ca 1,5 m zur Hausfront ist bzw quasi unmittelbar über dem Dach.

Einen Rückschnitt konnte ich nur mit Hilfe eines anwaltes erreichen dies hat aber nicht wirklich Abhilfe des laubes Erbracht.

Meine Regenrinne ist also nahezu immer mit Laub bedeckt bzw gefüllt und selbst wenn ich jeden zweiten Monat mein Gerüst auf und ab Bau Höhe 7 Meter würde das Laub von ihrer Seite bei mich durch rutschen und somit wäre meine Reinigung unnötig.

Die gute Frau wohnt nicht dort und sie hat seitdem ich dort wohne ca 3 Jahre noch nie die rinne gesäubert.

Das mein ganzer Parkplatz voller Laub ist und ich jeden Tag kehren muss spielt in Punkto rinne ja keine Rolle.

Nun habe ich ihr vor einer Woche einen Brief eingeworfen mit der Bitte das Sie ihre rinne bitte mit einem laubschutz versehen lassen soll da ich meine marode rinne erneuern muss oder sie sich halt ein eigenes Fallrohr machen soll.

Keine Reaktion der Nachbarin obwohl sie nach Brief einwurf schon einmal da war ihre mülltonnen verschieben und in ihrem verwilderten Garten Äste von a nach b zu tragen.

Nun steht mein Gerüst und ich habe nächste Woche Samstag vor meine rinne zu demontieren und ne zink rinne samt zink fallrohr zu Montieren.

Kappe ich nun ihre rinne von meiner neuen, hafte ich dann für den Schaden? Oder muss sie sich in der Tat um oben verlangtes kümmern?

Wäre mal über ein paar rechtliche Tipps dankbar.

Vielen Dank.

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