Bin ich haftbar?
Hi.
Habe meine alte Küche an den Nachmieter verkauft. Das war 12.2021. Der Nachmieter ist 01.2022 eingezogen.
Nun gab es in der Wohnung einen Wasserschaden. Eine Leitung in der Wand ist gerissen und hat an vielen Wänden Schimmel verursacht.
Also ca. 04.2022. Es hat sich auch an der Küche Schimmel gebildet. Habe ich noch was damit zu tun ?
4 Antworten
Auch ich denke nein, den Schaden am Gebäude ordnet die VGV des Eigentümers, den am Hausrat die Hausrat des Bewohners.
Der darf sich freuen, bekommt er doch meist eine komplett neue Kücheneinrichtumng.
Ist ein Fall für die Gebäudeversicherung...
Mit dem Kauf der Küche hat der Käufer sie auch in Besitz genommen. FALLS der schimmelbefall bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden war, hätte er das ja feststellen können (müssen)
Jetzt ist das SEINE Küche, die über seine Hausratversicherung gedeckt ist. Der Schimmel ist aber eine "Allmählichkeitsschaden" der nicht durch den Leitungswasserschaden gedeckt ist. Wenn diese sachgemäß behoben worden wäre, gäbe es ja gar keinen Schimmel.
Wenn du den Wasserschaden nicht durch fahrlässiges oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hast, nein ...
Kurz? 4 Monate danach ist nicht mehr kurz!
Der Schaden ist hinter der Wand. Damit habe ich nichts zu tun. Ich bin ein aufrichtiger Mensch. Nur wunderlich, dass es kurz nach meinem Auszug passiert ist...