Wasserschaden in Küche...wie regeln...?

4 Antworten

Eigentlich fragt man bei solchen Dingen den zuständigen Verischerungsfachmann.
Aber mal grundsätzlich:
Die Schäden an den fest eingebauten Dingen (dazu gehören in Deinem Fall Wand und Bodenbeläge sowie eine masslich individuell nur für diesen Raum verwendbare Einbauküche, sowie Wand- und Bodenbeläge einschl. Fliesen) sind durch die gemeinschaftlich bestehende Gabäudeversicherung geschütz.
Eine Anbauküche (unterschiedet sich nur durch die masslich nicht präzise auf den Raum zugeschnittene Bauweise von einer EINBAUKÜCHE) ist dagegen durch eine Hausratversicherung geschützt.

Egal ob Gebäude- oder Hausratversicherung, die Versicherung die den Schaden für dich zum GLEITENDEN NEUWERT reguliert, wird sich den deutlich geringeren WIEDERBESCHUNGSWERT vom Verursacher zurück holen.

Beispiel eine An- oder Einbauküche hat vor 20 Jahren 15.000 Euro gekostet. Nach den 20 Jahren besteht nur noch ein Gebrauchswert, da nach der langen Zeit kein Wiederbeschaffungswert mehr zu ermitteln ist, und jede Investition längst abgeschrieben wäre. Da die Küche aber bis zum Tag des Schadens noch voll funktionsfähig war, hast Du gegen einen haftpflichtigen (=Schadenverursacher) einen Anspruch von ca. 2.000 Euro, soviel würde die einfachste An- oder Einbauküche mit gleichem Gebrauchswert nämlich kosten.
Deine Hausratversicherung würde dagegen eine Küche ersetzen in vergleichbarer Qualität, mit Marken oder funktionsgleichen Einbaugeräten die sich auch daran orientieren welche Ausführung vor 20 Jahren gewählt wurde. Hatte dein Kühlschrank damals schon eine gute Energieklasse A oder B, erhälst Du als vergleichbares Gerät die gleiche Marke mit heute mindestens Energieklasse A+ zurück. Ein solche Küche würde heute vielleicht auch wieder 20.000 Euro kosten, die Gebäude oder Hausratversicherung dann auch erstatten müssten. Die 2.000 die der Verursacher hätte in dem Fall zahlen müssen, wird die Versicherung vom Verursacher fordern und notfalls gerichtlich einklagen.

Fragestellung sehr unklar.

Hast Du Wasserflecken an der Wand / Decke? Welche Beschädigungen siehst Du?

Wohnt der Verursacher neben / über Dir?

Wofür willst Du die Fliesen abschlagen?

Seit wann ist der Schaden bekannt?

Taipan888 
Fragesteller
 02.05.2016, 10:26

Hässliche Stellen an der Wand, Farbe blättert ab, Putz fällt von der Wand...nicht sehr schön, Mieter über mir scheint Verursacher zu sein.

wilees  02.05.2016, 11:04
@Taipan888

Die Obliegenheit eines VN oder Geschädigten ist die umgehende
Schadenmeldung. Da der Wasserschaden lt. Maler schon ausgetrocknet ist ( der Schaden liegt längere Zeit zurück ), kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

Hier gibt es lediglich oberflächliche Schäden an der Wand, so dass kein Anlass besteht die Fliesen zu erneuern.

Welche Versicherung ist zuständig:

Wasserschaden: Was Sie unbedingt beachten müssen www.cosmosdirekt.de › Hausratversicherung

Wasserschaden: welche Versicherung zahlt welchen Schaden? ... Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung ...

 Und welche Versicherung kommt da auf, meine oder doch die von oben (Nachbar)?

Weder noch!

Kontaktiere die Hausverwaltung, und frage nach ob dieser Wasserschaden der Gebäudeversicherung gemeldet wurde.

wenn der schaden nicht mehr besteht (" trocken") was willst du dann der vers. melden?

Taipan888 
Fragesteller
 02.05.2016, 10:24

An der Wand sind hässliche Stellen zu sehen, Farbe blättert ab usw.