fragen zum ausleihen von gegenständen?

6 Antworten

Wenn man sich etwas ausleiht, erwartet der Verleiher zu Recht, dass er den Gegenstand so zurück bekommt, wie er ihn heraus gegeben hat. Und wer das eben ohne eine Vereinbarung macht, hat anschließend ein Problem, das zu beweisen.

Du haftest dafür, wenn Du etwas Geliehenes kaputt machst.

Dafür braucht man keinen Vertrag. Das ist gesetzlich so festgelegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Wolle281  05.04.2020, 22:42

Bloß, dass beim Ausleihen sehr wohl ein Vertrag vorliegt und  § 823 BGB daher nicht einschlägig ist.

Blechen tut man natürlich in beiden Fällen.

nanfxD  06.04.2020, 00:11
@Wolle281

823 ist wohl trotzdem einschlägig ;)

Neben den Antworten, du kannst das der Haftpflicht melden, sofern du die 25 bis 35 Euro im Jahr aufbringst...

Man hat einen mündlichen Vertrag abgeschlossen, sobald man sich etwas auslieht.

Und natürlich trägt dann der, der sich was geliehen hat, die Vernantwortung für den Gegenstand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wer es zerstört oder beschädigt, haftet.