Totalschaden im KFZ-Brief Schadensersatz?
Mein Auto wurde angefahren. Laut Gutachter handelt es sich um Totalschaden.
So weit ich weiß kommt das in den KFZ brief, weil falls ich das Auto verkaufen will, soll der Käufer ja wissen dass das Auto ne vorgeschichte hat.
Aber Das mindert den Wert meines Autos doch beim Weiterverkauf wenn das im KFZ brief steht.
Die Reparatur bezahlt die Haftpflicht der Polizei (ja ein Polizist hat mich angefangen) komplett.
Aber hab ich auch einen Anspruch auf meinen entgangenen Gewinn wenn ich das Auto billig verkaufen muss ?
9 Antworten
Wenn eine Wertminderung stattgefunden hat, muss sie auch im Gutachten Erwähnung finden.
https://www.finanztip.de/wertminderung-unfallschaden/
Weiterhin sollte die sogenannte "130%-Regelung" Beachtung finden.
die 130% regelung wurde beachtet.
Totalschaden heisst Totalschaden. Du kannst dein Auto nicht mehr zu einem wirtschaftlich vernünftigen Wert verkaufen. Aber Totalschaden heisst eigentlich auch, dass die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen und dir die gegnerische Versicherung eigentlich deshalb anbieten müsste nicht die Reparaturkosten, sondern eben den Zeitwert zu ersetzen. Komisch.
Ich hatte einen Schaden bei dem ein Gutachter eine Restwertminderung festgestellt hat. Da wurde nix irgendwo eingetragen. Ich bin aber verpflichtet dieses Wissen um den Schaden einem potentiellen Käufer mitzuteilen.
Es gibt in meinen Augen zwei Variannten eines Totalschadens
Nummer Eins ich würde das als Absoluten Totoalschaden bezeichnen .
Da ist zb ein Panzer drübergerollt oder man hat versehendlich in der Schrottpresse geparkt, die Karrosse wurde also durch das Schadensereignis irreparabel verformt was oft genug auch Schäden im Bereich des Daches bedeuten kann. Selbst dann noch wurden in meiner Lehrzeit Rohkarrossen gekauft und umgebaut oder mit Rahmenrichtbänken gearbeitet wenn der Wagen noch recht neu war.. Sowas gibt es heute ja nicht mehr mangels Rohkarrossen oder vernünftigen bezahlbaren Stundenverrechnungssätzen.
Der wirtschaftliche Totalschaden kommt auch nicht in die Fahrzeugpapiere , das zum einen . Das bedeuten nur das die Reparaturkosten höher sind als der durch einen möglichen Verkauf zu erwartenden Kaufpreis, da reicht oft schon ein Stoßfänger oder ein kotflügel incl Lackierung.
Da man aber bei älteren Fahrzeugen oft mit wenig Aufwand und gerbauchten Teilen den Wagen wieder flott bekommen kann kann sowas nicht im Brief vermerkt werden . Der Wertverlust durch den Schaden wird nach einer Tabelle der Versicherung und dem Fahrzeug wert incl Alter und laufleistung errechnet.
Dazu kommen noch eventuelle Zahlungen für Nutzungsausfall bis zur Zulassung des Ersatzwagens was allerdings zeitlich begrenzt ist,.,. Das sind im Regelfalle nach Eröffnung des Gutachtens ca 10 Tage die man in Anspruch nehmen kann . wird ein Mietwagen genommen oder genutzt wird dieser mit dem Nutzungausfall bezahlt..
Du wirst kaum den Wert ersetzt bekommen der das Fahrzeug für Dich darstellt sondern nur den reinen Fahrzeugwert der bei offiziellen Handelsforen bezahlt wird.. Hoffe das hilft Dir weiter.. Joachim
Ja aber ein Unfallauto verkauft sich nunmal nicht so gut. Wer bezahlt mir das wenn ich mein Auto für 300€ verkaufen muss anstatt für 3000€.
bin ja schlecht ich dran schuld
"Laut Gutachter handelt es sich um Totalschaden"
"Die Reparatur bezahlt die Haftpflicht"
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung keine Reparatur, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Es wird nichts im Brief eingetragen.
Mit dem beschädigten Fahrzeug kannst du machen, was du willst.
Falsch. Die Versicherung erwirbt durch Zahlung des Schadensersatzes kein Eigentum an dem Fahrzeug.
falsch, der Versicherung gehört das Auto nicht. Einen Versicherung will das Auto nie. Wenn dann die Händler die den Restwert geboten haben
...und denen muss man es nicht verkaufen.
OK dann habe ich etwas falsch verstanden.
So weit ich weiß kommt das in den KFZ brief
Nein.
Die merkantile Wertminderung, sofern eingetreten, wird vom Gutachter ebenfalls ermittelt und von der Versicherung ebenfalls als Schadenersatz bezahlt.
dein letzter Satz ist nicht ganz richtig, nachdem die Versicherung den Zeitwert ersetzt hat gehört das Fahrzeug oder das Frack der Versicherung, wenn die es nicht will ist es etwas anderes.