Schadensersatz bei möblierter Wohnung?
Hallo,
ich habe in einer möblierten Wohnung gelebt. Bei Übergabe ist aufgefallen das der Fernseher, der dazu gehört, durch das einlagern kaputt gegangen ist.
jetzt soll natürlich der Schaden verrechnet werden, allerdings ist der Fernseher sehr alt gewesen hatte weder Netflix noch YouTube, ins Internet kam man aber das war auch das Maximum.
jetzt verlangt der Vermieter den original Preis 259€ und da frage ich mich, ob nicht eventuell nach dem aktuellen Wert verrechnet werden sollte? Weiß eventuell jemand ob das auch über die Haftpflicht geht?
irgendjemand eine Ahnung wie in so einem Fall Schadensersatz bezahlt wird ?
Du hast den Fernseher, der in der Wohnung war, eingelagert und nun ist er nicht mehr funktionsfähig? WO war er denn gelagert?
Im Keller, hatte meinen eigenen Fernseher mitgebracht deshalb.
4 Antworten
Wenn du ihn im Keller gelagert hattest, wie du auf meine Nachfrage geantwortet hast, kann es natürlich sein, dass er Schaden genommen hat, weil in Kellern oft Feuchtigkeit vorhanden ist. Selbst wenn er trocken zu sein scheint, ist er es oft nicht- würde sich aber mit einem Feuchtigkeitsmesser prüfen lassen- im Zweifel.
Dann musst du für den Schaden aufkommen. Klär es mit deiner Versicherung, wenn du eine Haftpflicht hast. Sonst musst du es aus eigener Tasche zahlen.
Ja es wäre mir nicht so wichtig zu zahlen, nur bin ich nicht bereit den vollen Preis zu bezahlen da er schon bei meinem Einzug sehr alt war und man doch niemals den Neupreis verlangen kann. Ist nicht mal der Neupreis sondern laut Vermieter ein Preis ähnlicher Fernseher (der wird nicht mal mehr verkauft), die aktuell sind also wirklich Schwachsinn.
Zahlt die Haftpflicht und eigentlich Zeitwert.
Aber gib es einfach deiner Haftpflicht, die sagen dem schon, was er bekommt und was nicht.
Dann kann er zwar klagen, aber wird er wohl nicht tun.
Der Vermieter kann keinen Neupreis verlangen, höchstens einen Teilbetrag je nach Alter. Wenn das Teil sehr alt ist, ist es sein Problem.
Es gibt Tabellen für die wirtschaftliche Lebensdauer. Eine Spülmaschine wird da z.B. mit 8-13 Jahren angegeben. Wenn das Alter überschritten ist, muss der Mieter gar nichts mehr zahlen. Zu einem Fernseher habe ich nichts gefunden, das wird aber nicht anders gehandhabt.
Weißt du eventuell wie es ist wenn der Vermieter keine Rechnung nachweisen kann? LG
Natürlich muss nur Zeitwert ersetzt werden. Falls du überhaupt haftest.