Kann man langanhaltende Sachpfändung verhindern?

Guten Abend,

Gibt es eine Möglichkeit, eine Sachpfändung zu verhindern und "nur" Eine Kontopfändung oder Ratenzahlung möglich zu machen?

Als Beispiel wäre jemand vorzustellen, der einen immens großen Schadensersatz bezahlen muss, der durch einen Fehler entstanden ist, den die Versicherung nichz bezahlt.

Angenommen, das wäre so viel, dass das kein normaler Mensch in seinem ganzen Leben bezahlen könnte, beispielsweise nei mehreren Millionen.

Insolvenz würde nicht funktionieren bei einem Schadensersatz.

Aber würde es zu einer Sachpfändung kommen, würde dieser Person dann ja bis zum Lebensende alles durch Sachpfänsung genommen, was nicht das Existenzminimum ist.

Das heißt, diese Person könnte nie mehr Hobbys nachgehen, die Ausrüstung oder Materialien benötigen. Er könnte keine Spiele spielen, keine Kunst erschaffen, Musikinstrumente spielen, und vieles mehr, was das Leben bietet.

Und das bis an das Lebensende. Mehr überleben anstatt leben.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wenn auch nicht gängig, sich gegen eine Sachpfändung abzusichern? So, dass ein Gläubiger nur eine Konto / Lohnpfändung oder Ratenzahlung verlangen kann?

Oder oder etwas, was einen generell vor soeteas absichert

(wenn die Haftpflichtversicherung es nicht bezahlt.)

Oder, wenn es am Anfang der Vollstreckung eine einmalige Sachpfändung gibt, könnte man beispielsweise vertraglich mit dem Gläubiger ausmachen, dass er zwar weiterhin eine Kontopfändung stattfindet, oder eine Ratenzahlung, er aber beispielsweide nicht plötzlich in 10 Jahren eine weitere Sachpfändung verlangen kann

Soweit ich weiß, kann eine Sachpfändung nämöich mehrmals stattfinden.

Aber wenn man wenigstens weiß, dass man das, worauf man mit dem Geld, was mit der Kontopfändung übrig bleibt, (vielleicht teils mehrere Jahre) spart nicht auch wieder plötzlich weggenommen wird, könnte das Leben zumindest ein wenig normaler aussehen ohne ständige Angst, wieder alles zu verlieren, in das man Zeit, Mühe und Liebe investiert hat und das bis an das Lebensende, immer wieder.

(Zumindest, wenn der Schadensersatz Betrag hoch ist, was manchmal leider schnell passieren kann)

Wenn es etwas wäre, was in absehbarer Zeit abgeschlossen wäre, wäre es wieder anders, aber so etwas würde einen wirklich bis zum Tode nicht loslassen.

Viele Grüße :)

Schulden, Gesetz, Haftpflicht
Wer haftet für den eingagstür Glasschaden?

zuerst muss ich erwähnen die Haustürscheibe (innen) hatte vorher einen Riss der über eine Ecke beim Türgriff ging,der mit der Zeit noch einen Riss bekommen hat...Verursacher unbekannt...

der Riss ist über 4jahre alt ohne repariert worden zu sein. Und jetzt kommt mein Fall🫣🙈 am 5.12.2022 hat man mich an der Haustür versucht zu überfallen (2personen)und hat mich ins Haus geschubst und dann meinen schlüssel gefordert... es gab ein Gerangel im Treppenhaus auf dem Weg nach oben und dann flüchteten die 2 Täter ohne Beute. Der erste Täter riss die Haustür auf beim weg rennen und der Griff prallte gegen die Wand.. Ich rannte hinterher während der zweite sich umdrehte und den schlüssel nach mir warf aber zu dumm war zum Treffen🤔🤣. ich hab den schlüssel aufgehoben und bin zur Eingangstür gerannt und habe diese zugedrückt... rechte Hand am Rahmen und die linke Hand war über dem bereits vorhandenen Riss. dabei brach die Scheibe genau in dem Bereich ein.. Nun will der Vermieter das ich für den schaden aufkomme! Dabei war es doch nur der letzte Tropfen auf dem heißen Stein! ich hatte keine schnittverletzungen und RTW hat bei mir auch nochmal geguckt ob alles in Ordnung ist. Was kann ich tun und wie ist der "überfall" zu bewerten da sie ja in meine Wohnung (mit schlüssel) einbrechen wollten und meine Wertsachen haben wollten.

Damals meinte die Polizei das sie es dem Vermieter melden und seine Versicherung auf mich zu kommt, aber da kam leider nie etwas und heute hat er mich darauf angesprochen.

& die Scheibe wäre auf kurz oder lang sowieso weiter kaputt gegangen bis sie dann bricht. haftet da nicht der Verursacher des ersten Risses? Bzw. der Vermieter weil täter unbekannt?

Versicherung, Mieter, Haftpflicht, Mieterschutz

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