Laminat Boden beschädigt durch Wasserschaden in Mietwohnung von Mieter?

Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.

Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.

Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.

Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.

NUN DIE FRAGE?

WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?

WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?

KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?

ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN

AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN

VIELEN DANK IM VORAUS

Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.

Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.

Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.

Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.

NUN DIE FRAGE?

WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?

WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?

KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?

ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN

AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN

VIELEN DANK IM VORAUS

Recht, Mietrecht, Haftpflicht
Versicherung für Klamotten?

Es wäre: Mein Kleiderschrank ist voller seltener, teurer und wertvoller Pieces, die ich im Alltag genauso anziehe. Fall 1: Ich bin in der Schule und ein Mitschüler erlaub sich einen 'lustigen' Scherz und spritzt mit seiner vollen Patrone Tinte auf meine Jacke und macht sie somit wertlos. Was passiert, wenn er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist? Und wie sturr sind dann die Versicherungen (unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung, ist mir klar) von von wegen, wer mit solch teuren Sachen rum läuft, muss damit rechnen? Und was, wenn der Verschulder keine Haftpflichtversicherung abgedchlossen hat? Fall 2: Ich schütte mir selbst beim Trinken von einer Tasse Kaffe die Soße über die Jacken, welche daraufhin komplett ruiniert ist. Ich erleide einen Schaden von mehreren 1000€. Was ich weiß ist, dass man Versicherungen auf Gegenstände wie Vasen, Bilder usw. abschließen kann und ich muss dazu sagen, dass diese Klamotten für mich wie eine Wertanlage fungieren, denn ich kenne mich in dem Bereich aus und kann einschätzen, dass ich ein bestimmtes Kleidungsstück in ein paar Jahren für den gleichen (oder höheren Preis) wieder verkaufen kann. Gibt es überhaupt Gesellschaften speziallisiert auf solch einem Gebiet oder kann man zu einer ganz normalen Versicherung gehen und den Deal abschließen? Was werden die dafür brauchen (Rechnungen)? Und wie teuer kann so was werden?

Kleidung, Geschädigter, Fashion, Mode, Style, Versicherung, Recht, Anwalt, Jacke, Gesetz, Haftpflicht, Richter, Sachbeschädigung, Sneaker, Trend, Sachschaden
Regenrinne nachbar trennen?

Hallo,

Ich habe eine gemeinsame regenrinne mit der Nachbarin also Reihenhaus bzw doppelhaushälfte. Nun ist es so das vor der Tür ein ca 20 Meter hoher Laubbaum mit einem abstand von ca 1,5 m zur Hausfront ist bzw quasi unmittelbar über dem Dach.

Einen Rückschnitt konnte ich nur mit Hilfe eines anwaltes erreichen dies hat aber nicht wirklich Abhilfe des laubes Erbracht.

Meine Regenrinne ist also nahezu immer mit Laub bedeckt bzw gefüllt und selbst wenn ich jeden zweiten Monat mein Gerüst auf und ab Bau Höhe 7 Meter würde das Laub von ihrer Seite bei mich durch rutschen und somit wäre meine Reinigung unnötig.

Die gute Frau wohnt nicht dort und sie hat seitdem ich dort wohne ca 3 Jahre noch nie die rinne gesäubert.

Das mein ganzer Parkplatz voller Laub ist und ich jeden Tag kehren muss spielt in Punkto rinne ja keine Rolle.

Nun habe ich ihr vor einer Woche einen Brief eingeworfen mit der Bitte das Sie ihre rinne bitte mit einem laubschutz versehen lassen soll da ich meine marode rinne erneuern muss oder sie sich halt ein eigenes Fallrohr machen soll.

Keine Reaktion der Nachbarin obwohl sie nach Brief einwurf schon einmal da war ihre mülltonnen verschieben und in ihrem verwilderten Garten Äste von a nach b zu tragen.

Nun steht mein Gerüst und ich habe nächste Woche Samstag vor meine rinne zu demontieren und ne zink rinne samt zink fallrohr zu Montieren.

Kappe ich nun ihre rinne von meiner neuen, hafte ich dann für den Schaden? Oder muss sie sich in der Tat um oben verlangtes kümmern?

Wäre mal über ein paar rechtliche Tipps dankbar.

Vielen Dank.

Haus, Anwalt, Gericht, Baurecht, Dachdecker, Gesetzeslage, Haftpflicht, Nachbarschaftsrecht, Rechtsschutzversicherung, laubbaum
Fremde Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte der Kosten – gerechtfertigt oder nicht?

Nachdem mein Hund vor genau 3 Wochen von einem anderen gebissen wurde bekam ich heute Post von der Haftpflichtv. des fremden Halters. Darin stand dann, dass es zu einer Beißerei zwischen 2 freilaufenden Hunden kam und daher eine Haftungsteilung vorzunehmen sei – sprich: ich bekomme nur die Hälfte der mir entstandenen Kosten erstatten.

Allerdings stimmt der Sachverhalt hier nicht ganz. Mein Hund war zunächst zwar schon freilaufend - aber nur weil zu diesem Zeitpunkt kein anderer in der Nähe war! Als dann plötzlich der andere Hund (von dem bereits bekannt war, dass er aggressiv ist und sich die beiden nicht verstehen) aus ca. 5-6 Metern Entfernung freilaufend um die Ecke kam rief ich meinen unverzüglich (und ohne Probleme) zu mir zurück. Naja, nur kam dann blöderweise plötzlich der andere Hund auf uns zu gerannt und fing sofort ohne vorheriges Drohen ganz zielstrebig an in meinen Hund hineinzubeißen.

ist hier eine Haftungsteilung wirklich gerechtfertigt?? Ich hatte meinen Hund ja schließlich unter Kontrolle, es ging keine Gefahr von ihm aus und ich habe meine Aufsichtspflicht erfüllt! Außerdem waren in dem Moment als es zur der Beißerei kam ja nicht beide „freilaufend“! Ich hatte zwar keine Gelegenheit meine Hund anzuleinen – hielt ihn aber am Halsband. Und mein Hund bleibt in solchen Situationen auch bei mir – egal ob ich ihn festhalten würde oder nicht!

Soll ich jetzt wirklich nur die Hälfte der Kosten erstatten bekommen, nur weil mein Hund zu einen früheren völlig ungefährlichen Zeitpunkt freilaufend war?

Hund, Versicherung, Hundehaftpflicht, Haftpflicht, Haftung