Warum zahlt die Privathaftplicht nicht für kaputten Fernseher im Hotelzimmer?
Habe letzte Woche im Hotelzimmer versehentlich beim Kleiderschrank einräumen mit meinem Ellenbogen den neben dem Schrank auf einen Anhöhe stehenden Fernseher umgeworfen. War auch sofort erkennbar, das das Display kaputt war, ging auch bis auf ein weißes Bild nicht mehr an. Ich meldet umgehend den Vorfall meiner Haftplichtversicherung bei der Sparkasse. Gestern kam ich aus dem Urlaub zurück, hatte auch schon Post von der Haftplichversicherung mit der Aussage, der Schaden wird nicht übernommen, da an gemietete, geliehenen oder gepachteten Sachen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Bislang dachte ich, genau für Sie unendlich Fall wie oben beschrieben habe ich diese Versicherung. Desweiteren habe ich ein No Name Gerät( Neupreis laut Internet ca.220 Euro€) zerstört, das Hotel hat mir die Rechnung für den neu hingestellten Grundig Fernseher in Höhe von 400 Euro ausgestellt. Wenn nun die Versicherung nicht zahlt, welchen Wert muss ich dem Hotel ersetzten? Danke für eure Antworten
5 Antworten
Warum deine Vers. nicht zahlt hat sie dir bereits mitgeteilt. Auch mir ging es mal so mit einem Toaster in der Ferienwohnung.
Natürlich darf das Hotel nur ein gleichwertiges Gerät in Rechnung stellen, wobei sicher noch der Altersabzug zu berücksichtigen ist. Ich hoffe, du hast Beweise für die simple Kiste.
Ja, hab ein Foto gemacht
Du musst den Zeitwert des Fernsehers ersetzen.
Der dürfte bei nicht mal 50 € liegen.
Du hast bei der Haftpflicht geschludert, es kostet extra, wenn man Schäden an gemieteten und geliehenen Dingen einschließen will.
Das Hotelzimmer wurde von Ihnen gemietet, der Fernseher ein Teil dieser Mietsache.
Also sollte die Versicherung des Vermieters, hier das Hotel, greifen
Ersetzt wird der Neupreis bei Haftungsschäden.
Allerdings müsste das Hotel für solche Fälle doch eine Versicherung haben. Du hast es ja nicht mutwillig zerstört.
Das hängt vermutlich vom Wert ab oder dem versicherten Gegenstand.
Oder es hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Aber wie gesagt, die Hausrat (o.ä. Versicherung) des Hotels müsste das zahlen.
Weil sich sonst jeder an einer Versicherung gesundstoßen würde.
Der Neupreis wird bei der Hausratversicherung erstattet - nicht jedoch bei der Haftpflichtversicherung :-((