Muss ich dafür aufkommen, wenn mein Kind in der KiTa was kaputt macht?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kinder selbst sind ja mit unter sieben Jahren (Kindergarten) noch gar nich deliktfähig, demzufolge fällt deren Haftung aus.

Danach kommt höchstens noch eine Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung in Frage. Dabei dürften die Eltern außen vor sein, während die Kinder im Kindergarten sind.

Den Fall einfach der eigenen Privathaftpflichtversicherung melden, die klärt das. Entweder das ganze wird auf dem kurzen postalischen Dienstweg klargestellt oder die Erzieherin geht vor Gericht. Dort dürfte das dann für einen Lachflash beim Richter sorgen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Richter einen schlechten Tag hat und euch doch zur Zahlung verurteilt, trägt das dann auch die Versicherung.

Ich lese jetzt heraus, dass Du nicht anwesend warst? Dann wäre die erste Adresse um nach Schadensersatz zu fragen die Erzieherin, in deren Gruppe Dein Sohn während dem Vorfall betreut (oder eben nicht betreut?) wurde. Ich vermute, diese Erzieherin ist abgesichert durch eine Haftpflichtversicherung und/oder durch Versicherungen über den Arbeitgeber.

Die ist ja herzig. Wo war die Erzieherin denn, als es darum ging, die Kinder zu beaufsichtigen? Immerhin hat die Erzieherin die Aufsichtspflicht.

Dich kann man nicht verantwortlich machen, weil du mit Abgabe deines Kindes in der Kita die Aufsichtspflicht an die Erzieherinnen abgibst.

Für mich wäre das ein Grund, darüber nachzudenken, ob ich mein Kind weiter dem Kita Personal anvertrauen kann, wenn die offensichtlich nicht in der Lage sind, das Kind ausreichend zu beaufsichtigen.

lol.

Die Erzieherin müsste recht genau wissen, dass Kinder vor ihrem 7. Geburtstag nicht haftbar zu machen sind.

Die Eltern sind nur dann haftbar zu machen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Eltern haben per Vertrag die Aufsichtspflicht an den Kindergarten übertragen - die Erzieher hatten die Aufsichtspflicht.

Da hat die liebe Erzieherin mal richtig Pech gehabt, hätte sie mal besser aufgepasst.

Ich würde das dem Träger melden, geht gar nicht, was die da abzieht.

Ich vertrete ebenfalls die Meinung, dass die Aufsichtspflicht bei der KiTa lag!

Und:

Kinder erst ab sieben deliktfähig

Ohnehin sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht deliktfähig. Erst danach können sie für ihr Tun herangezogen werden. „Da wird aber immer im Einzelfall entschieden“, sagt Becker. Denn es kommt auch auf die geistige Reife des Kindes an und ob ihm bewusst war, dass es einen Fehler begeht.

Ein Beispiel: Die Eltern erklären ihrem elf Jahre alten Kind, dass es kein Feuer machen darf. Trotzdem kommt es irgendwie an ein Feuerzeug heran und zündet ein Stück Papier an. „Dieses Kind hatte Einsichtsfähigkeit“, sagt Becker. Und dann könne es auch sein, dass ein Kind für den von ihm verursachten Schaden haftet. Meistens sei das aber eher nicht der Fall, weiß die Anwältin aus Erfahrung.

Im Straßenverkehr gelten noch einmal andere Regeln. Hier ist ein Kind erst haftbar, wenn es das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Wenn also ein 13 Jahre altes Kind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist und dennoch über eine rote Ampel geht und etwas passiert, dann ist es für den Schaden, den es angerichtet hat, auch verantwortlich.

Hier findes Du den kompletten Text:

https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/finanzen/verbraucher/article118682734/Wann-Eltern-fuer-die-Schaeden-ihrer-Kinder-haften.html

alarm67  13.10.2017, 21:33

Noch ein Tipp, um den Streit aus dem Weg zu gehen.

Solltet ihr eine private Haftpflichtversicherung haben, eigentlich ein MUSS, meldet den Schaden dort an.

Die wehren unberechtigte Schäden für euch ab!

Manche gute Haftpflichversicherungen haben sogar eine Deckung für nicht deliktfähige Kinder drin, um den Eltern diesen Stress/Streit zu nehmen!

Menuett  13.10.2017, 21:49
@alarm67

Korrekt.

Hier würde ich aber der Versicherung sagen, dass sie auf keinen Fall zahlen sollte, wenn nicht deliktfähige Kinder miteingeschlossen sind.

alarm67  13.10.2017, 21:59
@Menuett

Welche Versicherung zahlt schon was freiwillig, wenn das nicht eingeschlossen ist. 😎

Die wenigsten, also ist das recht unwahrscheinlich!

Menuett  14.10.2017, 00:18
@alarm67

Ich habe aber geschrieben "mit eingeschlossen".

Da wird nämlich nur auf Wunsch der Eltern der Schaden beglichen.