Bafög - Aufschub des Leistungsnachweises - Begründung ausreichend??

Hallo Miteinander,

Bitten lesen Sie meinen Fall sehr genau durch. Das ist mir äußerst wichtig. Des Weiteren bitte ich um eine Ausführliche Antwort. Jede sache Meinung zählt.

ich habe die folgende Situation. Ich studiere Wirtschaftsinformatik und befinde mich nun im 4. Semester. Laut dem Studienverlaufsplan müsste ich im 4. Semester ein Praxissemester absolvieren. Damit ich jedoch das Praxissemester machen kann, muss ich die folgenden Module bis zum vierten Semester als Voraussetzung bestehen haben:

- Programmieren I oder II

- Software Engineering I oder II

- Mathematik I oder II

Der Studienverlaufsplan sieht ungefähr folgendermaßen aus (Ungerade SE -> WiSe, Gerade SE -> SoSe):

Hochschule Bremerhaven - Informatik/Wirtschaftsinformatik - Modulhandbuch B.Sc.

1. SE: Progra. I  -  SWE I  -  Mathe I

2. SE: Progra. II  -  SWE II  -  Mathe II

4. SE: Praxissemester

6. SE: Projekt

Ich brauche also die drei Voraussetzungs-Module, um Praxissemster machen zu können. UND

Ich brauche Praxissemester, um das Projekt machen zu können.

Wenn ich die Voraussetzung nicht erfüllt habe, muss ich =>

=> das Praxissemster 1 Jahr verschieben, und dann =>

=> das Projekt 1 Jahr verschieben. Also =>

=> Mein Studium verlängert sich um 1 Jahr.

Zudem brauche ich für Bachelorarbeit als Voraussetzung 156 CPs. Das kann ich bis dahin auch nicht erbringen und muss quasi auch die Bachelorarbeit um 1 Jahr verlängern.

Nun zu meiner Situation:

Ich bekomme Bafög und muss, nach dem vierten Semester ein Leistungsnachweise mit 90 CPs vorlegen, um weiter Bafög zu bekommen. Das werde ich nicht schaffen.

Unter bestimmten Voraussetzungen/Begründungen jedoch kann man den Leistungsnachweise verschieben und bis dahin länger Bafög bekommen.

Die Voraussetzung, die für meinen Fall relevant ist, ist Folgender:

________________________________________________________________

FÖRDERUNG ÜBER DIE FÖRDERUNGSHÖCHSTSDAUERT HINAUS:

Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird gemäß § 15 Absatz 3 BAföG für eine angemessene

Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

1. aus schwerwiegenden Gründen, also infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,

überschritten worden ist.

Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen

können, sind insbesondere

das erstmalige Nichtbestehen einer einzigen Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie

Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; 

Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf

zumutbare Weise innerhalb der Förderungshöchstdauer aufzuholen sein.

________________________________________________________________

Nun zu meiner Situation (Fort.)

Ich habe im 1. Semester Prog 1 nicht gemacht, weil das zu Viel wurde. Ich musste die ersten beiden Semester 4 Stunden am Tag Hin und Zurück pendeln. Im zweiten Semester habe ich ein Repetitorium für Prog1 gemacht, diese jedoch nicht bestanden. Also erstmalig eine Prüfung nicht bestanden, das Voraussetzung für die Weiterführung meiner Ausbildung ist. Prog2 hab ich gar nicht angefasst (Hätte ohne Wissen von Prog1 kein Sinn gemacht).

Im dritten Semester habe ich Prog1 wiederholt und zum zweiten Termin bestanden. Der Klausurtermin war jedoch ganz am Ende des Semesters. Also kurz vor dem Sommersemester. Ich habe also erst am Ende des dritten Semesters die Klausur bestanden und somit die Voraussetzung für das Praxissemester erfüllt. Innerhalb dieser kurzen Zeit konnte ich keinen Praktikumsplatz finden. Der Bewerbungszeitraum für die meisten Unternehmen war schon überschritten und kein Unternehmen wollte mich annehmen.

Und davor, also ohne die Voraussetzung für das Praxissemester konnte ich mich nicht bewerben.

Auf diese Weise war das Aufholen dieser Verzögerung also nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer aufholbar.

Nun zu meiner Frage:

Erfülle ich die Voraussetzung/Begründung, um den Leistungsnachweise für Bafög aufzuschieben?

Wie gesagt. Ihre Meinung liegt mir äußerst am Herzen.

Viele Grüße

Bild zu Frage
Geld, sparen, BAföG, Geringverdiener, studienfinanzierung, finanzielle-unterstuetzung, Studentenjob, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Leistungsnachweis, Werkstudent, BAföG-Anspruch
Wie rechtfertigen Sie die Umverteilung von vielen armen Menschen auf einen reichen Menschen moral?

Wir leben in einer Gesellschaft, in der sich das Vermögen der Menschen Jahr für Jahr ungleicher verteit. Natürlich ist Lottospielen nicht die Ursache für das Problem und die meisten Multimilliardäre nicht durch Lotto so reich geworden, aber dennoch ist es das, was Lotto macht: Sie nehmen Geld von vielen und konzentrieren es auf weniger Menschen, insbesondere auf sehr wenigen Hauptgewinnern, die dann auf Kosten aller anderen sehr reich werden.

Das ist insbesondere dadurch problematisch, dass gerade arme Menschen besonders häufig Lotto spielen.

Ich weiß, Sie sind Gewinnberaterin und nicht die Person, die die Gewinnspiele selbst organisiert, aber dennoch arbeiten Sie für ein (staatliches) Unternehmen, das die Umverteilung in die falsche Richtung vorantreibt.

Ich weiß, es wird argumentiert, dass das Glücksspielmonopol beim Staat das kleinere Übel ist im Vergleich zu privaten Glücksspielen, aber ist die Sache nicht immer noch moralisch fragwürdig?

MIch würde interessieren wie Sie sich die Arbeit für einen solchen Arbeitgeber moralisch begründen oder ob sie sich die Frage bezüglich der Moral überhaupt schon mal gestellt haben?

Das ist nicht vorwurfsvoll gemeint, aber mich interessiert, wie sehr Lotto-Mitarbeiter wie Sie, aber nicht nur spezifisch Sie, sich mit solchen Themen auseinandersetzen und ob solche kritischen Gedanken bei Ihnen und anderen Beschäftigten überhaupt vorhanden sind und eventuell auch unter Kollegen diskutiert werden.

Finanzen, Glück, Geld, Recht, Armut, Psychologie, Ethik, Geringverdiener, Glücksspiel, Kapitalismus, Lotto, Menschlichkeit, millionär, Moral, Obdachlosigkeit, Philosophie, Reichtum, Wert, Glücksspielsucht, Lottogewinn, Bürgergeld, Milliardär, Milliardäre, Umverteilung, Armutsbekämpfung, superreiche, kritisches Denken
Der Tante meines Mannes offen sagen das sie vergammelte Lebensmittel mitgebracht hat?

die Tante von meinem Mann kam diesen Sommer zu Besuch zu uns. Mit 6 knüppelharten Brezeln, 6 Tüten abgelaufenen Chips und Säcke mit Walnüssen. Vermutlich waren die Brezeln für die Reise im Auto gekauft gewesen und wurden nicht gegessen. Dachte sie wohl die Kinder von denen sollen es essen. Wir sind zwar Geringverdiener aber keine Bettler erwarten nichts.

Die zwei Säcke voller Walnüsse ungelogen jede Nuss vergammelt und verschrumpelt. Haben nichts davon essen können. Pingelig und schmeiß nicht sofort alles weg. Für mich ist Essen auch sehr wichtig und kostbar. Aber wenn es nicht genießbar ist es nicht genießbar.

Ich kam von der Arbeit und mein Mann halt nahm das alles an. Aber wer kommt drauf das eine erwachsene Frau verdorbenes ungenießbares schenkt. Nun ja zur Liebe meines Mannes sollte ich im Sommer nichts dazu sagen und das nächste werden wir nichts annehmen.

Ich reagiere auf keinen Kontakt mehr von ihr sie ist unten durch bei mir nun fragt sie warum. Sag ich ihr die Wahrheit wird sie Ausreden finden womöglich leugnen und es so darstellen als wären die Sachen gut gewesen.

Letztes Jahr wollte sie einen Sack alte Latschen ihrer Tochter schenken brachte sie sogar mit. Da sagte ich ne lass mal mein Kind darf nur orthopädische Schuhe tragen. Generell hallo ? Es ist nicht gesund Schuhe weiterzugeben.

was würdet ihr tun einfach weiter ignorieren sagen das ich zur Zeit wenig Zeit habe ? Oder Tacheles reden? Natürlich würde ich ihr das am liebsten sagen. Schon an dem Tag, als sie das brachte.

Essen, Gesundheit, Ernährung, Familie, Nahrung, Genuss, Recht, Psychologie, Familienprobleme, Geringverdiener, Philosophie, Soziales, Soziologie
Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

Kinder, Miete, Job, Geld, Arbeitslosengeld, Politik, Minijob, Armut, Heizung, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Beschäftigung, Geringverdiener, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Mindestlohn, Sozialamt, Sozialhilfe, Armutsgrenze, Bürgergeld, Armut in Deutschland, Meinung des Tages

Meistgelesene Fragen zum Thema Geringverdiener