Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?

Guten Morgen liebe Community!

Eine Frage zur Bilanzierungs-Theorie:

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung besagen ja u.a. das Imparitätsprinzip: Unterschiedlicher Ansatz von Aufwendungen und Erträgen...

Aufwendungen:

Aufgrund des Vorsichtsprinzips Ansatzpflicht bereits, wenn sie drohen. Beste Beispiele bilden hierfür:

  • Rückstellungen allgemein: uns drohen Rechtsanwaltskosten - Betrag und Fälligkeit ungewiss
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Wertaufhellungsgrundsatz: Erlangen wir nach Stichtag (aber vor Aufstellung der Bilanz) Kenntnis über Tatsachen, die das abgelaufene Jahr betreffen, so müssen wir das entstehende Risiko noch in der Bilanz des "alten Jahres" berücksichtigen.

Soweit so gut... :-)

Erträge:

Hier gilt das Realisationsprinzip. Danach dürfen Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert wurden.

Nun die Frage: Wann sind Gewinne realisiert???

Ich habe da aus mehreren Quellen unterschiedliche Meinungen:

  1. Bei Rechnungsstellung: Dann ganz klar - Buchungssatz Forderungen aus LL an Ertragskonto
  2. Bei Erfüllung unserer Verpflichtung: Dann habe ich ja noch keine Rechnung gestellt, dementsprechend kann ich das ja noch gar nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbuchen? Oder wie erfolgt die Bilanzierung / Buchungssatz in diesem Falle?

Ich hoffe, ich bekomme ein wenig Licht ins Dunkle :-) DANKE für eure Mithilfe!

Recht, Betriebswirtschaft, Bilanz, Bilanzierung, Buchführung, HGB, GuV, Wirtschaft und Finanzen
UG ohne Geld, Steuerberater stellt Rechnung für Bilanz und co. - was tun?

Hallo liebe Leute

2013 gründete ich ein Musiklabel mit dem Wunsch, irgendwann davon leben zu können. Leider kam ich neben meinem Studium nicht dazu die nötige Zeit dafür aufzubringen. Nach und nach haben mich die Kosten überrannt, IHK Beitrag hier, Steuerberater dort - ich rief meinen Steuerberater an und teilte ihn mit, dass ich keine Kapazitäten hätte die UG fortzuführen. Er meinte das beste sei die UG einzufrieren. Gut, ich verließ mich auf den Herrn und widmete mich meinem Studium.

Für das Jahr 2014 musste wohl dennoch der Jahresabschluss gemacht werden - ich habe auf meinem Firmenkonto noch knapp 100 Euro liegen - nachdem mich der Steuerberater dazu aufforderte, die Bilanz machen zu lassen, willigte ich blauäugig, ohne zu hinterfragen welche Kosten entstehen würden, ein - ich wusste nicht auf was ich mich da einließ.

Nun flatterte eine Rechnung über 600 Euro ein. Ich staunte nicht schlecht!

Das Problem ist, dass ich das Geld nicht zahlen kann.

Wie verhalte ich mich nun am besten und komme aus der Sacher heraus? Kann ich jetzt einfach Insolvenz anmelden, das kostet doch auch alles viel Geld?!

Bitte keine blöden Sprüche wie hätte man sich erkundigen müssen im Vorfeld - ich gestehe mir diesen Fehler gerne ein, brauche jetzt jedoch einen fachkundigen Rat und keine Moralpredigt - ich danke euch bereits im Vorfeld vielmals.

Grüße serumzero

Insolvenz, Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Bilanz, Bilanzierung, UG, Umsatzsteuer
Wareneingang Warenbestand Umsatzerlöse Buchführung

Hallo Leute, sorry dass ich die Frage nochmal stelle, jetzt Buchungssätze übersichtlicher :) bin neu hier, der Grund meiner Anmeldung ist, dass ich bezüglich der Verbuchungen auf Warenkonten Verständnisfragen habe^^ Wäre euch super dankbar, wenn ihr mir ein bisschen meine Zweifel nehmen könntet Dies am besten anhand einer Beispielsaufgabe, die uns unser Dozent an der Uni gegeben hat:

https://www.dropbox.com/s/xhp02fvd3qygqws/Haus-Ubungsaufgabe.pdf

Es ist keine Hausaufgabe, sondern dient der Klausurvorbereitung, die in 2 Wochen ansteht. Wir machen nur die Basics in Buchführung, also wir nennen die Konten auch nicht mit diesen Kürzeln...

So erstmal die 10 Buchungssätze 1.Wareneinkauf auf Ziel

Habe ich dann so gebucht: Wareneinkauf 10.000 Vorsteuer 1900 an Verb. aus LuL 11900

2.Umst-Verrechnungskonto 5000 an Bank 5000

3.Ford. aus Lul. 5950 an Umsatzerlöse 5000, Umsatzsteuer 950

4.Reparaturen 66 Vorsteuer 12,54 an Verb. aus Lul. 78,54

5.Bank 13.566 an Ford. aus Lul. 13566

6.Bürobedarf 88 Vorsteuer 16,72 an Kasse 104,72

  1. Verb. aus Lul 11.305 an Bank 11.305

8.PKW 23.000 Vorsteuer 4370 an Verb aus Lul 27370

9.Fahrzeugkosten 50 Vorsteuer 9,5 an Kasse 59,5

10.Ford aus LUL 53550 an Warenverkauf 45.000, Umsatzsteuer 8550

So das klappt meistens, müssen richtig sein oder? Jetzt meine Frage nur der Logik halber: WIr haben beim Handelsbetrieb die Konten Warenbestand (aktives Bestandskonto) und die Erfolgskonten Wareneingang und Umsatzerlöse.

Wenn jetzt im ersten Geschäftsvorfall für 10000 Netto Waren eingekauft werden, warum erhöht sich dann nicht der Bestand Waren um 10.000? Warum ist in der Aufgabe außerdem noch gegeben, dass der Warenschlussbestand 55.000 beträgt? Was hat Bestandsveränderungen Waren damit zu tun? Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Ich bin echt am verzweifeln... Danke im Voraus LG

Steuern, Studium, Mathematik, Wirtschaft, Recht, Bilanzierung, Buchführung, BWL, VWL

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