Aufzählung / Nummerierung bei nur einem Aufzählungspunkt?

1 Antwort

Hallo,

prinzipiell muss ich sagen, dass du mit deiner Vermutung recht hast: Die Kennzeichnung einer Aufzählung (oder Nummerierung) soll man erst ab zwei Aufzählungspunkten anwenden. Auch ich habe das so gelernt und handhabe das immer noch so.

Hierfür gibt es folgende Quelle: In dem vom DIN Deutschen Institut für Normung e. V. herausgegebenen Werk (siehe hier):

Mathea, Siegried / Schulz, Gundula: Kommentar zur DIN 5008:2020. Mit Fragen und Anworten zu den Schreib- und Gestaltungsregeln, Berlin / Wien / Zürich: Beuth Verlag, 2020, heißt es auf S. 78 beim Punkt 173. Was sind Aufzählungen?:

„Aufzählungen sind Teile eines Textes, die besonders gekennzeichnet werden. Enthält ein Absatz z. B. zwei oder mehr wesentliche Themenbereiche, dann können diese gesondert gekennzeichnet werden. (...)“

Du siehst also: Die besondere Kennzeichnung soll laut DIN 5008:2020 erst ab zwei oder mehr Themenbereichen vorgenommen werden.

Gruß, BerchGerch

PS: Dieses Prinzip gilt übrigens nicht nur in der Textverarbeitung, sondern auch beispielsweise beim Verfassen von Aufsätzen: Auf ein „erstens“ muss zumindest ein „zweitens“ folgen.

Woher ich das weiß:Recherche