Kann der Arzt eine Verordnung 1 Tag rückdatieren, wenn an den Tagen, wo sie hätte ausgestellt werden sollen, die Praxis unerwartet zu hatte?

Ich erhalte nach einer Brustkrebs OP 2x die Woche manuelle Lymphdrainage als Dauerverordnung.

Immer 10 x 45 Minuten pro Verordnung, pro Woche sind 2 Behandlungen vorgesehen.

Meine letzte, also 10. MLD auf der alten Verordnung war Freitag. Ich kam erst nachmittags aus dem Urlaub zurück und ging anschliessend dort hin.

Montag wollte ich dir nächste Verordnung für Dienstag bei der Frauenärztin holen und bestellte es online, um es nachmittags abzuholen.

Ich stand jedoch vor verschlossener Tür, da ihre Praxis unerwartet Montag und Dienstag geschlossen hat. Dies war auf der Homepage nicht ersichtlich.

Ich rief in der Physiotherapie an und sagte, dass ich für heute Morgen noch keine Verordnung habe und diese erst Mittwoch Nachmittag vorbei bringen könnte (Ärztin hat 2 Praxen und ist an unserem Ort mittwochs ab 15h auf).

Die Dame am Empfang sagte, das sei kein Problem, ich solle heute ohne Verordnung kommen und diese Mittwoch nachreichen.

Meine Therapeutin sagte allerdings heute früh, die Ärztin müsse die VO auf heute rückdatieren, da die Praxis nur nach VO tätig werden darf.

Darf ein Arzt das? Habe Angst, auf den Kosten für den einen Tag sitzen zu bleiben.

Oder kann die Physio Praxis die Erledigung des heutigen Dienstagstermins auch auf Mittwoch umtragen? Ich weiss, dass alle Datum Abgaben zunächst mit Bleistift dort eingetragen werden und nur meine Unterschrift und der Anlass mit Kugelschreiber. Ich weiss auch, dass bei mir dort schonmal das Datum geändert wurde, weil aus logistischen Gründen in der Physio Praxis einmal statt 2x pro Woche in der einen Woche 1 und in der nächsten 3 Termine statt fanden.

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