Hi,

das zitierte Universitätsgesetz enthält das kleine, aber entscheidende Wörtchen "nachweisen" (UG § 64a, Abs. 3).

Nachweise können z.B. sein:

  • Absolvierte Schuljahre vor einem Schulabbruch an einer höheren Schule (Oberstufe; zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Schulform ohne Matura (z.B. Handelsschule oder Fachschule)
  • Einschlägige Berufsausbildung (Lehre)
  • Nachweis einschlägiger Fortbildungen, z.B. im Rahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Erfolgreiche berufliche Betätigung im zum angestrebten Studium gehörenden Berufsfeld
  • Besuch von Universitätslehrgängen

Quelle: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/studienberechtigungspruefung/index.html.de

LG Susan

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Hi,

an Lehrmaterialien wirst du nicht wirklich kommen, zumindest nicht in wirklich strukturierter Form. Eine Liste relevanter Lehrbücher und Literatur findest du entweder im Vorlesungsverzeichnis oder in den Modulhandbüchern.

Hier der Link zum Modulhandbuch an der Uni Heidelberg: https://www.uni-heidelberg.de/md/politik/aktuelles/modulhandbuch_ba_politikwissenschaft_28_09_2016.pdf

Das Modulhandbuch enthält einen weiterführenden Link zur Literaturliste.

LG Susan

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Hi,

das der Notenspiegel verschoben wird passiert zwar nicht sonderlich oft, kann für Dozierende aber durchaus Sinn machen, z.B. wenn einem beim korrigieren auffällt, dass eine Aufgabenstellung unterschiedlich interpretiert werden konnte und deshalb alle Studierenden in ihren Antworten bestimmte Aspekte außen vor gelassen haben.

Mir ist in 6 Jahren Lehre nur einmal passiert, dass ich es als absolut gerechtfertigt angesehen habe den Notenschlüssel nachträglich anzupassen. Aber in dem Fall hat es ebenfalls einige aus meinem Kurs gerettet die Klausur zu bestehen. Es kann halt vorkommen, dass man als Dozentin Dinge als Selbstverständlich ansieht, die es aus Studierendensicht nicht sind.

Da es zwischen einer 5,0 und einer 4,0 an Hochschulen keine Zwischennoten mehr gibt, kann der Unterschied in einem einzigen Punkt mehr liegen. So krass ist der Unterschied also gar nicht.

An deiner Stelle würde ich direkt beim Dozierenden nachfragen. Wenn es wirklich ein Systemfehler war (was ich nicht glaube), dann wird das im Prüfungssystem ohnehin auffallen. Du verschaffst dir lediglich Gewissheit und kannst dich entweder frühzeitig auf die Nachklausur vorbereiten oder dich freuen, dass du diese Klausur nie wieder schreiben musst.

Wenn es eine Regelung zur Anpassung des Notenschlüssels gibt (muss nicht unbedingt sein, da hat man als Dozierende viel Freiheit), dann steht das i.d.R. nicht im Modulhandbuch, sondern entweder in der Prüfungsordnung deines Studiengangs oder in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO).

Viel Erfolg im Studium!

LG Susan

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Hi,

als Student*in erhältst du eigentlich die besten Informationen direkt in deinem Studienumfeld: Kommiliton*innen, Fachschaft, AStA, Dozent*innen, Studiengangsleitung, Prüfungsamt, Prüfungsausschuss, Studierendensekretariat, Studierendenwerk, Psychologische und soziale Beratungsstelle etc.

Sehr viele Fragen, die von Studierenden online gestellt werden (auch hier auf GF) würden sich wunderbar und vor allem konkret für die jeweilige Hochschule und den jeweiligen Studiengang über diese Ansprechpartner*innen klären lassen. Es gibt hier zwar viele gute Antworten, die auch darauf hinweisen, wenn sich eine Frage nicht allgemeingültig beantworten lässt (z.B. rund um Prüfungsanforderungen), es wird aber leider auch oft viel Schrott und Halbwissen verbreitet.

Was du unbedingt machen solltest, um a) evtl. gar nicht erst fragen zu müssen und b) nicht auf falsche Antworten reinzufallen ist, dich wirklich umfassend mit deinen Studiendokumenten (Prüfungsordnung, Rahmenstudien- und Prüfungsordnung, Modulordnung, Handreichung zum wissenschaftlichen Arbeiten) etc. auseinander zu setzen.

LG Susan

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Hi,

zunächst einmal... auch mit einem nicht so rosigen Abischnitt kann man häufig direkt studieren. Es gibt in Deutschland über 15.000 zulassungsfreie Studiengänge, die Quote der Studiengänge mit NC liegt gerade einmal bei 41 Prozent.

Du solltest also erst mal für dich klären was du studieren willst und dann schauen, ob es deine Wunschstudiengänge auch zulassungsfrei gibt. Außerdem bedeutet das Vorhandensein eines Numerus Clausus auch nicht automatisch, dass nur 1er Abiturienten genommen werden. Ein Blick auf die Auswahlergenisse der Vorjahre in deinen Wunschstudiengängen kann dir einen groben Eindruck vermittelt wie hoch die Chancen sind, genommen zu werden.

Grundsätzlich steht es dir frei dich für das Wintersemester 2024/25 zu bewerben und den Studienplatz nicht anzunehmen. Das hat keinerlei Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen. Wenn du dir aber 100% sicher bist, dass du den Studienplatz nicht annehmen wirst, dann macht es keinen Sinn dich jetzt schon zu bewerben.

Was du mit folgender Frage meinst müsstet du erklären. Ich fürchte ich verstehe nicht was du mit meinst:

Jetzt ist die Frage ob ich mich bereits diesen Sommer bewerben kann und dann schonmal 2 Semester hinter mich bringen kann?

Viel Erfolg für die Bewerbungen!

LG Susan

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Hi,

du "nummerierst" die Werke mit a, b, c, damit die Werke im Literaturverzeichnis eindeutig den jeweiligen Quellenangaben im Fließtext zuzuordnen sind.

Also z.B.: vgl. Mustermann 2017a, S. 18

Zur zweiten Frage... falls im Impressum der Website nichts anderes angegeben ist, würde ich das Museum als Herausgeber angeben.

Viel Erfolg beim Schreiben!

LG Susan

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Hi,

leider sind einige Antworten hier grundlegend falsch. Fast jede Hochschule bietet die Möglichkeit einer verspäteten Rückmeldung. Informationen dazu sollten sich auf der Website finden lassen.

I.d.R. ist eine verspätete Rückmeldung (nicht Einschreibung) mit der zusätzlichen Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale (Säumnisgebühr) verbunden. Wie hoch diese ist und bis wann sie entrichtet werden muss, müsst ihr (bzw. wohl eher Sohnemann) von der Hochschule in Erfahrung bringen. Die Frist wird jedes Jahr von hunderten Studis verpasst, solange er jetzt nicht untätig bleibt, sollte sich das Problem lösen lassen.

Lg Susan

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Hi,

was ist denn das Thema deiner Arbeit und deine Fragestellung? Du wirst ja keine allgemeine Abhandlung über die Frage schreiben, was Kinder und Jugendliche sind. ;)

Von der konkreten Problemstellung deiner Arbeit ist dann auch abhängig welche Begriffe definiert werden müssen und welche Definitionen gegebenenfalls von einander abzugrenzen sind.

Es geht nicht darum möglichst viele Definitionen wiederzugeben, sondern zu erläutern warum du in deiner Arbeit mit einer bestimmten Definition arbeitest. Wenn du das geklärt hast, ergibt sich im Grunde auch auf welche anderen Definitionen du eingehen musst. Nämlich (kurz und knackig) auf die, die sich von deinem Verständnis unterscheiden.

LG Susan

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Hi,

lies dir bei Unibewerbungen wirklich immer ausführlich alle Dokumente durch. Das gilt auch im Studium für alle prüfungsrelevanten Informationen!

Application Guide for English-based Undergraduate Program:

Subject Requirement
Your standardized test score must include Mathematics, Physics and Chemistry. If any one of them is missing, it is strongly recommended to take an ACT.

Admissions for undergraduate students

Viel Erfolg bei der Studienwahl!

LG Susan

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Hi,

warum brauchst du denn einen Nachweis über eine Orchesterteilnahme für ein Sozialpraktikum? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Für ein schulisches Praktikum reicht i.d.R. ein Anschreiben und ein Lebenslauf. Manchmal gewünscht sind das aktuelle Zeugnis und (falls vorhanden) Praktikumszeugnisse bereits absolvierter Praktika.

LG Susan

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Hi,

ich gehe davon aus, dass die Studien- und Prüfungsordnung 2021 überarbeitet wurde und sich die Angabe darauf bezieht. Lade die entsprechenden Dokumente mal runter. Falls dort 2021 steht weißt du es definitiv.

LG Susan

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Hi,

klar schreib mit. Selbst wenn du wieder nur 6 Punkte bekommen solltest, zeigt das der Lehrerin, dass du dich anstrengst und du dich verbessern möchtest. Solch ein Engagement zu zeigen kann sich dann durchaus positiv auf deine mündliche Note auswirken.

Viel Erfolg für die Klausur.

LG Susan

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Hi,

ich würde es am Tag davor machen. Dann geht sie etwas gestärkt ins Bett. Direkt vor einer wichtigen Prüfung möchte man sich i.d.R. gedanklich sammeln. Da können gut gemeinte Nachrichten durchaus störend sein. Insb. da Textnachrichten das Gefühl erzeugen man müsse antworten.

Das ist natürlich eine Tyfrage. Manche ertragen die Anspannung vor einer Prüfung kaum und brauchen Ablenkung. Wenn du meinst, dass ihr eine Nachricht am Tag der Prüfung hilft, dann schick ihr vielleicht nur einen passenden Smiley. Dann weiß sie, dass du an sie denkst, wird aber nicht zu sehr abgelenkt.

LG Susan

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Hi,

vielleicht solltest du etwas konkreter schreiben wo genau das Problem liegt.

Generell: Immer alphabetisch nach Autor sortiert. Die restlichen Angaben können variieren, je nachdem welches Zitiersystem (APA, Harvard, Fußnoten etc.) du verwendest. Hier eine Übersicht: https://www.scribbr.de/haufig-gestellte-fragen/wie-zitiere-ich-nach-apa-harvard-und-der-deutschen-zitierweise/

Beste Grüße

Susan

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Hi,

es muss für deine Leser*innen immer eindeutig nachvollziehbar sein woher deine Informationen kommen. Du machst also immer spätestens dann eine Quellenangabe, wenn deine Quelle wechselt. Ob du Fußnoten, APA oder ein anderes Zitierssystem verwendest ist dabei vollkommen egal.

Viel Erfolg beim Schreiben!

LG Susan

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Hi,

du hast verschiedene Optionen. Wichtig ist, dass dir das Sommersemester nicht als Fachsemester in deinem jetzigen Studiengang angerechnet wird.

Variante 1: Du suchst dir eine Hochschule, die deinen Wunschstudiengang zu Sommersemester anbietet.

Variante 2: Du beantragst ein Urlaubssemester im SoSe2024. Das Semester gilt damit nicht als Fachsemester und du kannst kein Inlands-BAföG beziehen. Du behältst aber den Studierendenstatus. Du könntest die Zeit z.B. nutzen, um zu Jobben (Achtung: du genießt in der Zeit nicht das Werkstudierendenprivileg!), Praktika zu machen oder ein Auslandssemester zu machen. Ein Auslandssemester ist nur möglich, wenn ein solches nicht fester Bestandteil deines aktuellen Studiums ist. Du kannst für ein solches sogar Auslands-BAföG beantragen.

Variante 3: Du exmatrikulierst dich zum Ende des WS23/24. Damit verlierst du aber natürlich deinen Studierendenstatus.

Variante 4: Falls du die Möglichkeit hast, dir in deinem neuen Studium Module aus deinem jetzigen Studium anerkennen zu lassen (Einstieg in ein höheres Fachsemester), dann kannst du dein Studium auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ohne Begründung wechseln. Dafür muss es natürlich ausreichend inhaltliche Überschneidungen zwischen den Studiengängen geben. Wenn du an deiner jetzigen Hochschule bleibst, dann würde ich möglichst zügig einen Termin mit dem Prüfungsamt und dem Studiengangskoordinator (bzw. der Studiengangsleitung) ausmachen. Evtl. kannst du im SoSe gezielt Module aus dem neuen Studiengang belegen und den Wechsel in ein höheres Fachsemester gezielt forcieren.

Viel Erfolg für den Wechsel!

LG Susan

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Hi,

an staatlichen Hochschulen gibt es in Deutschland keine Studiengebühren. Es fällt lediglich ein Semesterbeitrag an, der durchschnittlich bei 280 Euro liegt. Wie viel du für deine Lebenshaltungskosten benötigst hängt stark von der jeweiligen Stadt ab. Eine Beispielaufstellung gängiger Lebenshaltungskosten findest du z.B. auf der Seite des DAAD.

Neben dem Bafög kommen vor allem Unterhalt der Eltern, Stipendien, Nebenjob und ggf. ein Studienkredit in Betracht. Zu letzterem würde ich mit Blick auf die aktuellen Zinsen aber nur raten, wenn es sonst gar nicht anders geht. Ein weiteres interessantes Modell ist der umgekehrte Generationenvertrag der Chancen eG.

Viel Spaß im Studium!

LG Susan

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Hi,

für den Mittleren Schulabschluss gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. MSA, Fachoberschulreife, Mittlere Reife, Sekundarabschluss I. Eine Übersicht findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Mittlerer_Schulabschluss

Darüber hinaus gibt es aber durchaus weitere Abschlüsse, die als gleichwertig anerkannt werden, z.B. der Abschluss einer Polytechnischen Oberschule in der DDR und verschiedene im Ausland erworbene Abschlüsse wie das High School Diploma in den USA.

LG Susan

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Hi,

das klingt mir leider eher nach einem Einführungsmodul in die Empirische Sozialforschung. Meine Einschätzung ist daher, dass es nicht anerkannt wird.

Bei einem Anerkennungsverfahren handelt es sich aber immer um eine Einzelfallprüfung. Ohne die konkreten Zulassungsvoraussetzungen des Masterstudiengangs und die Modulbeschreibung (Inhalt, Workload, Lernziele/Kompetenzen) des anzurechnenden Moduls zu kennen, ist eine Einschätzung nur sehr vage möglich. Mein Rat wäre aber, dass du an deiner jetzigen Hochschule ein klassisches Statistikmodul belegst. Das sollte es eigentlich an jeder Hochschule geben.

Viel Erfolg für den Studienanschluss!

LG Susan

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Hi,

das kannst du entweder in der Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs oder der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der Hochschule nachlesen.

Die meisten Ordnungen setzen voraus, dass die Prüfer*innen mindesten über den akademischen Grad verfügen müssen, der durch die Prüfung erlangt wird. Es gibt, insbesondere an FHs, aber auch Ausnahmen bzw. die Möglichkeit einen Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser muss dann aber gut begründet sein und der/die Prüferin muss ihre Qualifikation i.d.R. nachweisen.

Eine Hochschulübergreifende Regelung gibt es hierzu nicht. Du musst die für dich geltenden Ordnungen einsehen.

Viel Erfolg für die Abschlussarbeit!

LG Susan

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