Darf eine Person, die einen Meistertitel besitzt, der Zweitprüfer für die Bachelorarbeit sein?

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Hi,

das kannst du entweder in der Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs oder der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der Hochschule nachlesen.

Die meisten Ordnungen setzen voraus, dass die Prüfer*innen mindesten über den akademischen Grad verfügen müssen, der durch die Prüfung erlangt wird. Es gibt, insbesondere an FHs, aber auch Ausnahmen bzw. die Möglichkeit einen Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser muss dann aber gut begründet sein und der/die Prüferin muss ihre Qualifikation i.d.R. nachweisen.

Eine Hochschulübergreifende Regelung gibt es hierzu nicht. Du musst die für dich geltenden Ordnungen einsehen.

Viel Erfolg für die Abschlussarbeit!

LG Susan

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite an einer Hochschule (Forschung & Lehre)