Was ist in folgendem Satz mit "außerberufliche Vorbildung" gemeint?

1 Antwort

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Hi,

das zitierte Universitätsgesetz enthält das kleine, aber entscheidende Wörtchen "nachweisen" (UG § 64a, Abs. 3).

Nachweise können z.B. sein:

  • Absolvierte Schuljahre vor einem Schulabbruch an einer höheren Schule (Oberstufe; zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Schulform ohne Matura (z.B. Handelsschule oder Fachschule)
  • Einschlägige Berufsausbildung (Lehre)
  • Nachweis einschlägiger Fortbildungen, z.B. im Rahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Erfolgreiche berufliche Betätigung im zum angestrebten Studium gehörenden Berufsfeld
  • Besuch von Universitätslehrgängen

Quelle: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/studienberechtigungspruefung/index.html.de

LG Susan

Sparky1988 
Fragesteller
 01.05.2024, 00:00

Okay, danke. Dachte, dass müsse man dort mündlich "nachweisen".

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