In den Voraussetzungen zur Studienberechtigungsprüfung heißt es, man benötige "eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schupflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium“ Reichen hier autodidaktische Kenntnisse? Oder muss man Prüfungen abgelegt haben? Irgendwie ist der Satz weit gefächert.
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Was ist in folgendem Satz mit "außerberufliche Vorbildung" gemeint?
Studium,
Bildung,
Bachelor,
Universität,
Studienberechtigungsprüfung