Ich bin zwar keine Frau, als Aussenstehender sehe ich das Verhalten des Mädchens und das was sie geschrieben hat, leider als Abfuhr an.

Evtl. hat sie auch einfach etwas Angst davor dich alleine zu Treffen. Du kannst ja auch versuchen sie nochmal mit anderen gemeinsam zu treffen. Dann kann sie dich auch besser kennenlernen und du gewinnst evtl. so ihr Vertrauen.

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Du darfst 2 Stunden pro Wochentag arbeiten. Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, dieses besagt folgendes:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt folgendes:

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.

Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

Viel Erfolg

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Merkwürdige "...ich glaube schon ..." Antworten, die du bislang bekommen hast.

Ja, du darfst mit 15 J. in einem Restaurant arbeten. Du darfst 2 Stunden pro Wochentag arbeiten. Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, dieses besagt folgendes:

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.

Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt folgendes:

Nebenjob / Ferienjob 

Erlaubt ab 13 Jahre, soweit die Arbeit leicht und für Kinder geeignet ist, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.

Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

§ 2 :
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

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Du darfst 2 Stunden pro Wochentag arbeiten. Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, dieses besagt folgendes:

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.

Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

§ 2 :
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

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Ja, das darf man. Ein Ferienjob für Schüler und Studenten, der als kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt, ist prinzipiell für den Ferienjobber steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalierten Lohnsteuerbetrag, der Ferienjobber muss sich um nichts weiter kümmern.

Das gilt allerdings nur, wenn der Ferienjobber insgesamt nicht mehr als 50 Tage und gemäß § 40 a Einkommensteuergesetz (EStG) nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage bei einem Arbeitgeber jobbt. Wird diese Anzahl an Tagen überschritten, ist ein Verzicht auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (früher Lohnsteuerkarte!) nicht möglich.

Ist das der Fall, führt der Arbeitgeber Lohnsteuer ab. Bleibt das Gesamtjahreseinkommen aber unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag, wird die einbehaltene Lohnsteuer jedoch im Jahr darauf erstattet, wenn man eine Steuerklärung beim Finanzamt abgibt.

Anders zu behandeln ist der sogenannte „Mini-Job", der im Gesetz in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als „geringfügig entlohnte Beschäftigung" bezeichnet wird. Der Mini-Job unterscheidet sich vom Ferienjob dadurch, dass er regelmäßig über mehr als zwei Monate, dafür in deutlich geringerem zeitlichen Umfang pro Monat ausgeübt wird.

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Du darfst Briefmarken in die JVA schicken. Die Empfehlung lautet meistens "In üblichen Mengen". Der Inhaftierte soll damit innerhalb der JVA nicht tauschen oder bezahlen können. Du solltest also nicht mehr als 3,- oder 4,- € an Briefmarken mit senden. Du solltest in deinem Brief schreiben wieviele Briefmarken du beilegst.

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Wie schön dass Mädchen/Frauen unterschiedlich sind, genau wie Männer auch. Es ist überhaupt nicht schlimm kleine Brüste zu haben, vielen Jungs/Männern gefällt das sehr gut.

Es besteht natürlich die Möglichkeit dass deine Brust noch wächst. Da dies genetisch bedingt ist kannst du dich ca. an der Brustgröße deiner Mutter orientieren. Eine Garantie gibt es dafür natürlich nicht.

Akzeptiere dich einfach wie du bist. Andere haben mit deiner Brustgröße sicherlich kein Problem.

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Ist ja schon ne Zeit her, dass du die Frage gestellt hast. Ich möchte aber trotzdem noch antworten.

Es kann schon sein dass die Jungs etwas "Angst" vor dir haben, da du wirklich sehr hübsch bist. Ich habe schon oft erlebt dass Jungs dann zurückhaltend oder, wie du schreibst, abweisend sind.

Ich denke das wird sich ändern wenn du so 15/16 J. alt bist. Dann haben die Jungs auch mehr Selbstvertrauen. Ich wünsche dir jedenfalls den besten/liebsten Freund der Welt. 

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In einem Tipp geht das natürlich nicht. Da kannst du auch nur einen Tipp abgeben und nicht drei. Du kannst aber drei Tipps abgeben: Einmal 1 einmal X und einmal 2.

Am Ende kommt es natürlich auf die Quote an. Wenn du nun 3 Tipps abgibst und jeweils 10,- € einsetzt hast du gesamt 30,- € eingesetzt. Wenn nun 1 eintrifft und du die Quote 1.25 hattest dann bekommst du 15,- € minus 5 % Steuern, also 14,25 €. Du hast somit einen Verlust von 15,75 €.

Wenn es so einfach wäre wie du beschrieben hast, wären wir alle Millionäre.

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Bei Koffern ist das etwas anderes. Koffer die nicht auffällig groß sind werden auch nicht abgemessen. Bei einer Gitarre dürfte das etwas anderes sein. Gitarren müssen besonders gesichert werden und werden daher von den meisten Unternehmen auch besonders behandelt, sprich es kann teurer werden. Ein kurzer Anruf beim Unternehmen bringt dir Gewissheit.

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Rhytmus:

1.
Taktmäßige Gliederung.
"Ein schneller Rhythmus" (In der Musik)
2.
Regelmäßiger Wechsel.
"der Rhythmus von Tag und Nacht".

Rhythmik:
Rhythmik steht für die wissenschaftliche Lehre vom Rhythmus in der Musik.

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Ich mache das immer mit "Spülwasser". - Wasser mit ein wenig Spülmittel (Das löst Fett). Ein sauberes Tuch in dem Wasser nass machen, das Tuch dann sehrgut auswringen und dann damit das Handy reinigen. Geht problemlos und gut.

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Ja, kenne ich. Gemeint ist damit ein schwarzer(!) Kaffee und eine Zigarette. Die Bezeichnung stammt aus dem Rotlicht- und Straßenstrichmilieu.

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Beim Handball ist das genauso wie im Fußball: Du kannst in anderen Vereinen ein Probetraining absolvieren. Suche dir ein Verein in einer Liga die deinem Spielniveau entspricht und frage ob du ein Probetraining machen kannst. Viel Glück.

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