kann ich mit 14 (fast 15) bei LIDL arbeiten als Ladenpackhilfe?

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Du darfst 2 Stunden pro Wochentag arbeiten. Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, dieses besagt folgendes:

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.

Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

§ 2 :
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Ich würde einfach mal in der Filliale nachfragen

Frag doch in der Filliale nach