Berufspraktikum Erzieherin Urlaub?

Hallo :)

Ich mache zurzeit mein Berufspraktikum zur Erzieherin in einer integrativen Kindertagesstätte. Ich weiß jetzt nicht ob das ne Rolle spielt aber ich mache die Ausbildung in Bayern :D Auf jeden Fall komme ich jetzt zu meiner Frage.

Und zwar steht in meinem Vertrag, dass mir 24 Urlaubstage zustehen. Ich habe einige in meiner Klasse gefragt, wie viel ihnen zusteht und sie hatten alle zwischen 26-29 Urlaubstage. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zu wenig habe, denn mir ist aufgefallen, dass wir in der Kita 24 Schließtage haben, das heißt, ich kann außerhalb der Schließtage keinen Urlaub nehmen. Im Sommer haben wir die 2. und 3. Woche geschlossen, das bedeutet ich müsste noch extra für die 4. Woche zur Arbeit gehen und dann endet mein Vertrag, weil der geht ja bis zum 31. August und das ist meiner Meinung nach sinnlos, weil man sich ja von allen schon vor den Ferien verabschiedet. Wenn ich in der Woche frei haben möchte, dann bräuchte ich 39 Überstunden und die werde ich auf keinen Fall zusammenbringen, zumal ich auch gerne mal unter der Woche bei dringenden Anliegen früher gehen wollen würde. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber schon die SPS-Praktikanten mit dem Urlaub beschissen hat, da diese sogar weniger wie ich hatten. Sie haben sich an die Schule gewandt und die hat das mit dem Arbeitgeber geregelt, sodass ihnen jetzt 29 Urlaubstage zustehen.

Lange Rede kurzer Sinn, wer weiß wie viele Urlaubstage mir gesetzlich zustehen würden?

Ich bin sehr dankbar über Antworten :)

Ausbildung, Berufspraktikum, Erzieherin, Kindergarten, Kindertagesstätte, TVöD, Urlaubsanspruch, Anerkennungsjahr, Ausbildung und Studium, Reisen und Urlaub, Beruf und Büro
Teilzeit (im öffentlichen Dienst) + Vollzeitstudium - Erfahrungen?

Hallo zusammen, ich wollte hier nur mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation war/ist und mir den ein oder anderen Tipp geben kann, oder einfach eure persönliche Meinung dazu.

Kurz zu mir - bin Ende 20 und hab vor zwei Jahren meine IT Ausbildung abgeschlossen. Bin seitdem im öffentlichen Dienst als so eine Art Software-Entwickler/Consultant tätig. Ich bin mit meiner Stelle nicht so zufrieden, es ist recht langweilig und nicht sehr anspruchsvoll, jedoch ist ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst Gold wert, wird mir so zumindest gesagt...

Jedenfalls hatte ich immer den Wunsch zu studieren und einen Bachelor und ggf. Master zu machen und würde das gerne demnächst in Angriff nehmen, da ich ja auch nicht jünger werde. Fernstudium oder Abendschule sind keine Optionen, soll schon richtiges Vollzeitstudium an der Uni sein.

Zuerst war meine Überlegung mir eine Werkstudenten zu suchen, bei meinem Arbeitgeber oder auch woanders...

...nun hab ich aber gehört und gelesen, dass man im öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch darauf hat, 5 Jahre lang seine Stunden zu reduzieren, also von Vollzeit auf Teilzeit (50-60%). Da kam ich ins Grübeln:

Auf meiner aktuellen Stelle mit der EG9b komme ich bei Teilzeit (ca. 20 Stunden) auf ca. 1400 netto im Monat und habe eine sichere unbefristete Stelle in der Tasche. Ich hab gehört als Werkstudent muss man mit weniger rechnen und mit den 1400 netto müsste ich meinen Lebensstandard kaum senken. Dadurch, dass meine Arbeit relativ anspruchslos ist, kann ich ja auch mehr Zeit ins Studium investieren. Somit macht dieser Weg mehr Sinn als sich woanders nach einer Werkstudentenstelle umzuschauen für etwas "spannenderes", denke ich mir.

Gibt es in meinem Plan etwas, was ich nicht bedacht habe? Danke =)

Studium, Informatik, Öffentlicher Dienst, Teilzeit, TVöD, Werkstudent, Werkstudentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie verhandele ich sicher bei Eingruppierung nach dem Tvöd?

Einruppierung nach dem Tvöd durch Übernahme einer leitenden Stelle als Ausbildungskoordinator bei einem Bildungsträger?

Bei meinem Bildungsträger wurde kurzfristig intern die Stelle des stellvertretenden Ausbildungsleiters ausgeschrieben. Die alleinige Ausbildungsleitung wird in einem Jahr in Aussicht gestellt.

In Kürze finden die Einstellungsgespräche statt und mir wurde bereits signalisiert, dass sich die Geschäftsführung für mich entschieden hat. Meine Gehaltsvorstellungen wurden auch bereits diskutiert.

Ich gehöre erst kurz dem Bildungsträger an und bin derzeit mit meiner Tätigkeit in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 eingruppiert.

Der Vorschlag der Geschäftsführung beläuft sich derzeit für die stellvertretende Stelle auf die Entgeltgruppe 9, Stufe 3.

Ich war vor meinem Eintritt beim Bildungsträger in der freien Wirtschaft tätig und verstehe derzeit nur Bahnhof bei der Besoldung nach Tvöd.

Wie sollte ich strategisch bei meiner Gehaltsforderung vorgehen und wie kann ich argumentieren? Ich gehöre in Kürze der Dienststellenleitung an und bin eigenverantwortlich für die Planung und das Controlling der Bildungsmaßnahmen verantwortlich.

Der Vorschlag eines Kollegen rät zu einem Beginn in der Entgeltgruppe 9, Stufe 4. Nach einem Jahr Bewährungsfrist sollte ich dann Entgeltgruppe 10, Stufe 4 fordern.

Ich bitte Euch um Rat...

Bewerbungsgespräch, TVöD
TVAöD - Abschlussprämie, Abzüge oder nicht?

Hey, die Frage geht an Leute, die sich mit dem TVAöD (Tarifvertrag-Ausbildung-öffentlicher-Dienst) auskennen und vielleicht bald auch an Rechtsexperten.

Folgende Situation:

Ich habe mit drei anderen Azubis eine Ausbildung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Laut TVAöD §17 heißt es ja, das es eine Einmalzahlung von 400€ als Abschlussprämie gibt. Im zweiten Teil dazu heißt es: "Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"

Von unseren Prämien wurden Versicherungen usw abgezogen, obwohl wir ja garnichtmehr in dem Betrieb beschäftigt waren. Außerdem wurde mir das Jobticket für 31 Tage berechnet, obwohl ich es nur einen Tag im Besitz hatte, da ich es abgeben musste.

Ist das so richtig?

Für mich bedeutet der Gesetzestext, das auf die 400€ KEINE Abzüge für Versicherungen etc erfolgen (was ja auch logisch wäre, da ich ja nichtmehr gearbeitet habe).

Mittlerweile ist ein kleiner Streit zwischen uns und unserem alten Arbeitgeber daraus geworden, da die Lohnabteilung darauf beharrt, das es schon immer so gehandhabt wurde, was ich aber durch eine Abrechnung von einem früheren Azubi widerlegen kann.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Anwalt wird sich für die fehlenden 150€ ja nicht lohnen.

Kann mir da jemand die Rechtslage erklären?

Wäre euch sehr dankbar. Schönes Wochenende noch :P

Geld, Gehalt, Ausbildung, Recht, Lohn, TVöD
Geteilter Dienst als absoluter Dauerburner, was darf der Arbeitgeber, was sollte ich vielleicht noch wissen?

Hallo erst mal. Habe ein dringendes Anliegen und hoffe auf gute Tipps. Seit Kurzem werde ich von meinem AG fast vollständig mit geteilten Diensten verplant. Ich habe anfänglich gedacht, ich packe es schon, nur muss ich jetzt feststellen, dass es nicht so ist. Jetzt im August habe ich insgesamt 21 Dienste, davon 15 geteilt. Mein Arbeitgeber (ambulanter Pflegedienst) ist kirchlich, zahlt nach TVöD, ich arbeite zu 80% dort. Das sind laut Vertrag 31,2 Stunden pro Woche. Nun bin ich im Arbeitsrecht auch nicht gerade auf die Nase gefallen, muss aber eingestehen, das ich mich mit diesem Sachgebiet des geteilten Dienstes nicht ausreichend auskenne. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es zulässig ist, einen MA an 6 Tagen einer Woche arbeiten zu lassen und davon 5 geteilte Dienste. Zu den Diensten: Der Frühdienst geht von 6:30 bis 12:30Uhr, der kurze Frühdienst je nach Arbeitsaufwand bis frühestens 10 Uhr spätestens 11 Uhr, der Abenddienst geht von 18:30 bis20Uhr. Ich bin in einer Senioren-WG eingesetzt, nachmittags sind keine Pflegekräfte anwesend. Aus diesem Grund kann man auch nur zu diesen Zeiten arbeiten. Ich weiß daher auch, dass der geteilte Dienst unabdingbar ist, aber die masse... vorher war ich höchstens 2-3 Mal die Woche geteilt eingeplant, was ich bei 3 geteilten Diensten zwar noch grenzwertig hielt, es aber immer ohne murren gemacht habe. Jetzt sind es regelmäßig um die 5 geteilt Dienste pro Woche. Ich bin ohne hin der Auffassung, mein AG will mich los werden. Und eben seit kurzem fast nahezu täglich geteilter Dienst. Im Vertrag ist übrigens nicht gesondert geregelt, dass ich so viele geteilte Dienste arbeiten muss. Was kann ich tun, was darf der AG, wie weit ist die Einteilung zum geteilten Dienst noch zulässig? Zum Kontext: Ich habe mal meine Stunden zusammen gerechnet und musste feststellen, dass, sollte meine Zusammenrechnung in etwa stimmig sein, ich eine Menge Minusstunden habe, die ich aber, zwecks Annahmeverzug seitens meines AG weder akzeptieren werde noch kann. Ich habe die Vermutung, das man auf Kosten meiner Gesundheit jetzt diese Mehrarbeit von mir verlangt und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich verhalten sollte. 2 -3 geteilte Dienste waren ja noch okay, aber das jetzt geht mir entschieden zu weit. Hoffe auf konstruktive Beiträge.

Arbeitsrecht, ambulante Pflege, TVöD