Rechtsanwalt fordert Zahlung von Inkassoauftrag?

Hallo,

habe heute eine Email von der Anwaltskanzlei Haas und Kollegen erhalten, ich soll angeblich eine Zahlung von 371€ Leisten da sie im Auftrag von Infoscore eine Zahlung von H&M eintreiben.

Der Punkt hier ich hab meines Wissens nie irgendetwas von H&M bestellt wenn dann direkt Bar an der Kasse gezahlt also vermute ich hier schon das es ein Betrug ist aber das Schreiben sieht doch sehr förmlich aus und ich kenne mich in der Richtung null aus. Habe heute auch schon einiges Online gelesen aber kein richtiges vorgehen gefunden ob ich das jetzt einfach Ignorieren soll oder wie ich hier vorgehen sollte.

Vorab ich hab bisher noch nicht einmal von einer Forderung oder eine Mahnung in der hinsicht etwas bekommen weder per Brief noch per Email oder sonst etwas aber stutzig bin ich schon da es sich laut schreiben um ein Vorfall von 2014 handelt und ich einfach sicher gehen will nicht das da eine noch höhere Summe kommt.

im Schreiben ist eine Auflistung der Zusammensetzung der Kosten jedoch fehlt hier nicht was ich den damals nicht bezahlt hätte das müsste ja ebenfalls driin stehen oder irre ich mich da?

54€ Inkassokosten 54€ Rechtsanwaltskosten 1,40 Bonianfrage vor MB 32€ GK Mahnbescheid 31,50 RA-Geb. Mahnbescheid 27€RA-Geb. Vollstreckungsbescheid 18€ Verfahrensgebühr für die Vollstreckung 1,40€ Bonianfrage vor ZV 54,85€ GV-Kosten EV-Auftrag

das sind die Hauptpunkte der Forderung alle mit Datum von 2014 aber auf die Gesamtsumme die sie Fordern kommt man trotzdem nicht... noch dazu stehen da ja angaben zwecks Vollstreckung und Verfahrensgebühr usw und davon müsste ich doch definitiv schon voher etwas mitbekommen haben wenn es so wäre oder nicht?

Und der nächste Punkt ist das Datum von 2014 wäre das als Inkassoforderung nicht schon verjährt?

Also ich vermute hier einfach eine Abzocke aufgrund des alters und das ich mir nicht bekannt irgendwann mal etwas bei H&M bestellt haben soll aber ich möchte hier wirklich auf nummer sicher gehen nicht das die Rechnung noch größer wird und ich es doch Zahlen muss.

Falls mir hier jemand helfen kann vielen dank schon mal im Vorraus ;)

LG

Recht, Inkasso, zahlungsaufforderung, Anwaltskanzlei
Rossmann Lastschriftwiderspruch?

Hallöle!

Also ich habe gestern einen Brief vom Inkasso Sirius bekommen mit den Rechtsanwälten Purps-Vogel-Flinder. Dieser besagt ich hätte am 30.04.21 einen Einkauf im Rossmann getätigt mit dem Betrag von 47,18€. Als ich mich dann bei der Anwaltskanzlei / Inkassobüro (was schon recht komisch ist) angerufen habe um näheres zu erfragen hieß es, es könne auch ein Fehler vorliegen oder es sein könnte das die Bank die Transaktion nicht gestattet hätte. Daher wäre eine Dritte Firma eingesprungen die den Betrag bezahlt habe und als sie den besagten Betrag von der Bank anfordern wollten, dieser ebenfalls untersagt wurde weshalb nun die Anwaltskanzlei/ Inkasso beauftragt wurden.

Aber auf meinem Konto wurden NIE 47,18€ abgebucht oder je vermerkt. Ich bin mir auch zu 99,9% sicher das ich am besagten Tag den Laden nicht betreten habe.

Jedenfalls rief ich heute beim Kundenservice von Rossmann an um nach zu fragen. Dieser Mann bat mich darum meine Kontonummer durch zu geben. Dieser bestätige dann den Termin vom 30.4.21. Da dieser Einkauf mit Karte gezahlt wurde und mit Unterschrift erfolgte könne es bis zu 6 Wochen dauern bis der Betrag abgebucht werde. Außerdem sagte er dann ich hätte am 05.05.21 einen Rückbuchung des Betrages beantragt. Was definitiv nicht der Fall war und ist aus dem Grund, dass noch nicht mal eine Abbuchung stattfand die ich hätte rückbuchen können!! Außerdem sei meine Adresse nicht zu ermitteln gewesen weshalb es auch keine Mahnungen gab! Und deshalb hätte man dies weitergeben. Dieser hatten dann aber die Adresse.

Daraufhin meldete ich mich bei meiner Bank. Diese erläuterte mir und bestätigte mir nochmals das weder eine Abbuchung WEDER NOCH eine Rückbuchung stattfand. Außerdem sagte sie mir, wenn ich einen Einkauf tätige mit einer Unterschrift wird dieses bei der Bank vermerkt. Auch dies ist nicht der Fall!

Und nun sitze ich hier mit einer Rechnung von 137,51€ wegen einem „Lastschriftwiderspruch durch den Zahlungspflichtigen“ die nie stattgefunden hat. Nun ist die Frage: Was kann ich tun?

EDIT: Angeblich wäre meine Adresse nicht zu ermitteln gewesen weshalb es vom Rossmann auch keine Mahnungen gab.

Bank, Recht, Drogerie, Inkassounternehmen, Lastschrift, Rossmann, Anwaltskanzlei, Wirtschaft und Finanzen
Eine Frage an alle,die das Vollabi angestrebt hatten: In der 12.,13.Klasse nur noch befriedigende Noten und kurz vor den Abschlussprüfungen? Was würdet ihr tun?

Seit knapp 2 Jahren bin ich (frisch 24) nun Schülerin eines Erwachsenenkollegs, auf welcher ich mein volles Abi nachhole bzw. aktuell kurz vor dem Ende der Q4 (also des 2. Halbjahres des 13. Schuljahres) und somit natürlich auch all meinen Abschlussprüfungen stehe.

Trotz der Tatsache, dass meine Zeugnisse aus dem 12. Schuljahr selbst in den Augen meines Freundes jetzt nicht sonderlich berauschend/mittelmäßig waren und ich mich insbesondere während der Anfangszeit dieses Schulbesuches bzw. Kursunterrichts extrem unwohl, einsam sowie komplett alleingelassen gefühlt hatte, war der (bisherige) Verlauf des JETZIGEN Schuljahres, sprich der Verlauf der 13. Klasse, erst wirklich der Horror. Als ich bzw. wir nur noch Online-Unterricht hatten und ich mein reines 3-er Zeugnis quasi mit einer zusätzlichen 4 in Englisch per E-Mail zugeschickt bekam, wurde ne Reihe an Probeklausuren in allen schriftlichen Prüfungsfächern geschrieben. Naja, jedenfalls hatte ich in dieser (Klausuren)Phase meine Mathe-LK-Klausur nun zum 4. Mal insgesamt verhauen

Völlig unabhängig von der Tatsache, dass ich so oder so schon relativ lange mit dem Gedanken spiele, spätestens im Frühjahr in die 12. Klasse zurückzutreten, meinte mein Freund letztens, dass dieser die Abschlussklasse an meiner Stelle echt wiederholen würde. So habe er sich nämlich vor Jahren mal ebenfalls dazu entschieden,sein Fachabi anzustreben. Seine damalige Faulheit, Saufereien auf Partys sowie „Spielsucht“ hatten es dennoch geschafft, ihn „in meine aktuelle Situation“ zu bringen (schlechte bzw. nicht zufriedenstellende Noten, in so gut wie jedem Fach nur 3en etc.). Jedenfalls habe er daraufhin schnell begonnen, zu bemerken, wie sch***sse seine Schulnoten waren und wie perfekt er sich in seinen Abschlussprüfungen hätte anstellen müssen,um an sein gutes Fachabi (mit einem Schnitt von 2,0-2,6) überhaupt zu kommen. Da die Anzahl an Ausfällen zu dem Zeitpunkt jedoch viel zu gering war,um ihn durchfallen zu lassen bzw. dafür zu sorgen,dass er zu den Fachabi-Prüfung gar nicht erst zugelassen werden könne,habe er beschlossen,während jeder seiner Prüfungen generell ein leeres Blatt Papier abzugeben

Nachdem er das zuletzt genannte letztendlich durchgezogen und sein schlechtes Fachabi mit einer Durchschnittsnote von 2,8/9 ca. somit natürlich auch nicht erhalten habe bzw. zum Wiederholen der 12. Klasse zugelassen wurde,begann er sich tatsächlich zusammenzureißen sowie sich zum ersten Mal in seinem Leben mit dem Schulstoff viel mehr und intensiver zu beschäftigen. Sein gutes Fachabi (2,0) habe er nun nach dem Ganzen jedenfalls tatsächlich in der Tasche, während er es bis es heute kein einziges Mal bereut habe, „ein Jahr verschwendet zu haben“, wie mein Vater sowie einige meiner Lehrer von mir ständig sagen

Wie steht ihr zu der Meinung sowie Reaktion meines Freundes und diesem Thema generell? Was hättet ihr außerdem an meiner Stelle genau gemacht? Und wie sehen/sahen vor allem eure Erfahrungen mit dem Wiederholen etc. aus?

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Ebay Urheberrechtsverletzung. VeRi-Programm. IRobot mahnt mich ab? Gericht?

Guten Tag,

vor ein paar Tagen wollte ich meinen gebrauchten Saugroboter auf eBay verkaufen.

Title der Anzeige war nur: Irobot Roomba 871 und die Artikelbeschreibung war kurz und knapp: Funktioniert einwandfrei.

Wie habe ich die Markennamen von iRobot verletzt? Es erschliesst sich mir nicht. Soll ich schon anfangen mir einen Anwalt auszusuchen?

Ebay teilte mir folgendes mit:

“Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden.

Was besagt der Grundsatz

- Ihr Angebot wurde von iRobot Corporation wegen ungenehmigter Verwendung von Inhalten gemeldet. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen

- Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden. Sie dürfen die Begriffe „kompatibel mit“, „passend für“ oder „für“ vor einem Markennamen verwenden, wenn der beschriebene Artikel speziell als kompatibles Produkt für die entsprechende Marke entwickelt wurde

- Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Fehler handelt, müssen Sie sich direkt an den Rechteinhaber wenden. Wenn der Rechteinhaber Ihrem Einspruch zustimmt, bitten Sie ihn, uns direkt zu kontaktieren, damit wir Ihr(e) Angebot(e) wiedereinstellen. 

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: 

brandprotection@mm-irobot.com

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Hyaluronpen bei einer Frau Zuhause machen lassen, angebliche Kosmetikerin, nun blässchen die nicht weg gehen an den Lippen, lohnt sich eine Anzeige?

Hallo Leute,

ich habe über eBay Kleinanzeigen eine ausgeschriebene gewerbliche Kosmetikerin angeschrieben auf ihr hyaluronpen Angebot. Sie bot mir an, es von Zuhause aus zu machen, da sie sich nicht im Kosmetikstudio aufgehalten hat an dem Tag, also bin ich hin.

Sie hatte ein Kind Zuhause was unglaublich laut geschrien hat und hat mich nichts unterschreiben lassen und mir mündlich versichert, eine zertifizierte Kosmetikerin zu sein. Leider habe ich das geglaubt und habe mir von ihr Hyaloron Säure unterspritzen lassen. Währenddessen hat sie mehrmals während der Behandlung: "hmm hats geklappt?, wir versuchen es nochmal, ich glaub da ist grad zu wenig rein.. versuchen wir es nochmal..hmm dürfte passen" worauf ich stutzig wurde. Ich fragte ob sie es denn schon öfter gemacht hat, sie versicherte mir wieder mündlich, ja ja es wird sich in paar Tagen von selbst richtig verteilen. Am Abend hatte ich unglaublich geschwollene Lippen und auch die weiteren 4 Tage. Als die Schwellung nachließ, hatte ich unebene Lippen, 3kleine Knötchen und ein großen Knoten auf der linken Seite der oberen Lippe die auch bis heute (2 Monate her) nicht weg gegangen sind. Lohnt sich eine Anzeige? Bzw ein Gang zum Anwalt? Habe mit ihr Rücksprache gehalten, doch anstatt zu helfen, sagte sie nur sie sei gut versichert und sei eine zertifizierte Kosmetikerin.

Ich bin über alle Antworten froh, ich hab aufjedenfall davon gelernt... dennoch möchte ich es nicht einfach auf mir sitzen lassen und würde euch bitten, falls jemand was weiß oder ähnliche Fälle kennt, hier zu antworten.

Danke im Voraus

Lg Alicia

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Hilft mir mal bitte, ich bin am Heulen?

Ich hatte mich vor 2 Monaten ca. auf ne Dating Seite angemeldet, causaldate 18. Dort gab ich keine echte Daten ein und ich gab die Kontodaten also Bankdaten, die echt sind für Premium Mitgliedschaft. Später habe ich mich abgemeldet und habe auch E-Mail geschrieben, dass ich es net mehr will, also nach ca. 10 Minuten. Ich habe es 0 benutzt und heute kam diese Email, bitte helft mir.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr --------, wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma dateyard AG,Rothusstrasse 23, CH-6331 Hünenberg vertreten. Sie haben auf der Kommunikationsplattform casualdate18 eine Premium Mitgliedschaft gebucht,ohne die fällige Mitgliedsgebühr zu entrichten. Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetragi.H.v. EUR 242,60. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Siesich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten undUnannehmlichkeiten rechnen müssen. Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab! Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalb der Frist bei uns eingeht. Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenenForderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutztverstreichen lassen. Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie! Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten: 

Hier sind die Daten IBAN etc alles

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Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

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MMOGA kann bestellten Artikel nicht liefern und weigert sich zur Rückzahlung des Rechnungsbetrages ist das rechtens?

Hallo

Wir haben bei MMOGA was bestellt bzw.ein Minderjähriger und mit Paysafecard bezahlt.

Der Artikel kann von MMOGA nicht geliefert werden .

Daher haben wir um Rückzahlung gebeten des Gesamtbetrages inkl.gebühren. MMOGA bietet uns jetzt aber keine Rückerstattung an nur einen Gutschein und den auch nicht einmal über die komplette Summe inkl. Der Gebühren und verweigert eine Auszahlung per PayPal oder Banküberweisung.

Mal abgesehen davon daß MMOGA den Artikel nicht an einen minderjährigen rechtlich hätte verkaufen dürfen Einverständnis Erklärung der Eltern lag nicht vor ( dies teilten wir MMOGA auch mit ) stellt sich nun die Frage sind diese nicht verpflichtet denn Betrag vollständig zu erstatten und auf unsere gewünschte Art ?

Denn es kann ja nicht angehen das man was verkauft , nicht liefern kann und sich dann trotzdem bereichert in dem man verlangt dort was anderes zu kaufen.

Für uns ist MMOGA gestorben und wir werden dort nie wieder was kaufen !

Auf Paysafecard kann laut Paysafecard nichts erstattet werden . Also der Betrag nicht wieder gutgeschrieben werden und eine Reklamationsabteilung gibt es dort anscheinend nicht .

Müssen wir jetzt ernsthaft einen Anwalt einschalten ?

Wie sollen wir weiter vorgehen um unser Geld zurück zu bekommen. Hätte jemand vielleicht auch schon dieses Problem mit MMOGA ?

Freuen uns auf eure Antwort danke

Mfg

Trend4

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Habe ich noch eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen?

Habe Fragen zu einer Rechtslage, habe einen Mietwagen gebucht gehabt. Das Auto war dreckig (Warscheinlich vor kurzem vom Vormieter abgegeben worden). Die haben das Auto sauber gemacht, und nach einer Viertel Stunde hab ich das Auto bekommen. Ob sie das Auto inspiziert haben auf Schäden ist fraglich. Fahrt war gut, komnte mich nicht beschweren. Auto wieder abgegebenan einem Freitag. (Auf deren Hof, neben einem Bahnhof, ohne Sicherung, ohne abzäunung oder sonst irgendetwas) Schlüssel in den Briefkasten geschmissen, Samstag waren Mitarbeiter in der Filiale. Kaution wieder bekommen am Montag

Am selben Montag dann die e-Mail: 10cm großer Kratzer bis zur Grundierung plus große oberflächliche Kratzer an der Frontseite.

Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht, es steht in ihren AGB‘s dass ich selbst in der Verantwortung bin mir das Auto anzuschauen und ohne Makel wieder abzugeben. Hab ich unterschrieben, aber natürlich nicht durchgelesen, da ich sonst vor Mietung 2 Stunden in der Filiale gestanden hätte.

Versicherung abgeschlossen Vollkasko mit Selbstbeteiligung 1050€. Natürlich haben die Leute die die Reperatur durchgeführt haben, das halbe Auto aus/- und wieder eingebaut sodass die Rechnung in dir Höhe schoss, und ich die vollen 1050€ zahlen muss. Mein Anwalt sagte, dass er noch Grundsätzlich Chancen sieht dass ich gewinnen könnte. Weil viele Gerichte sich meist für dem Mieter entscheiden. Sehen aber nicht alle Gerichte so. Ich weiß aber nicht so recht, wenn ich verlieren würde müsste ich neben dem Schaden auch das Gericht + deren Anwalt bezahlen und das wären ungefähr das doppelte vom Schadensbetrag. Will auf einer Seite nicht für irgendwas zahlen was ich nie begangen hab. Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht das doppelte zahlen.

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Hilfe! Pfändung trotz Zahlungen? Hilfe?

Ich habe heute einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Trotz, dass meine Eltern die die offene Schulkosten zahlen! ich bin am verzweifeln. Ich würde sofort telefonisch die Gläubiger anrufen, es ist aber Samstag. Ich bin am verzweifeln.

Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf Pfändung und Überweisung zu erlassen.

...binnen zwei Wochen von der Zustellung dieses Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu erklären:

  1. ob und inwieweit die Drittschuldnerin die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit sei:
  2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen:
  3. ob und wegen welche Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei:

Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich binnen zwei Wochen an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter erfolgen.

Was heißt das genau? Können die jederzeit kommen? Ich habe angst.

Ich bin gerade in Panik und habe angst, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher kommen könnte. Ich habe doch alles richtig gemacht und komme meinen Zahlungen nach, habe sogar letzten Monat beim Gläubiger angerufen und gefragt, ob die Monatliche Zahlung schon angekommen ist. Sie haben mir am Telefon davon auch nichts gesagt, ansonsten würde ich ja auch Handeln. Ich bin Studentin und gerade in der Klausurenphase.... Sollte ich zum Anwalt? Ich zahle die offene Forderung ja monatlich unddas würde mich wieder sehr viel Geld kosten. Es handelt sich um Schulgebühren....

Vielen Dank für eure Ratschläge

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Schülerpraktikum bei einer Anwaltskanzlei.

Tach liebe Community ,

ich bin 14 Jahre alt , und gehe nächstes Schuljahr in den neunten Jahrgang. Dort findet ein Praktikum statt (genauer Termin bekannt), welches ich gerne in einer (mir schon ausgesuchten) Anwaltskanzlei vollführen möchte.Gleich zu Anfang möchte ich gesagt haben , dass es sich hier um Fragen handelt , die ich gerne nur von erfahrenen Leuten in diesem Bereich beantwortet haben möchte bzw. von Leuten , welche von diesem Ahnung haben.

Ich bedanke mich schonmal im Vor raus an die Leute , die sich ernsthaft für diese Frage(n) Zeit nehmen.

Also gut , fangen wir ganz am Anfang an :

-Die erste Frage wäre , wie man sich dort bewirbt. Natürlich per E-Mail, mit ganz normalem Schreiben .Allerdings reden wir hier nicht von Leuten , welche von Anschreiben keine Ahnung haben. Gibt es wichtige Merkmale , die man dort zu beachten hat ? Wichtige Punkte bei einem normalen Anschreiben , welche bei Anwälten ein negatives Bild da lässt ?

-Frage 2: Welche Aufgaben erwarten mich dort ? Darf ich den Anwälten Kaffee bringen und ihnen bei allem was sie sagen zustimmen ? Oder darf ich mir die Sachen anschauen und teilweise auch vollführen , welche Anwälte alltäglich erwarten ?

-Zum nächsten wäre dort die Bekleidung. Erwarten die Anwälte von einem 14 jährigen Schüler mit Anzug und Krawatte , sowie Lackschuhen jeden Morgen auf der Matte zu stehen ? Oder reicht auch ein einfaches Hemd mit Jeans ?

-Bei der letzten Frage handelt es sich um den Standort.Ich wohne in Köln. Mein angepeiltes Ziel jedoch , befindet sich in Wuppertal. Die 1 1/2 bis 2 Stunden Weg sind für mich kein Problem. Allerdings wird von unseren Lehrern erwartet , das sie uns ab und zu über die Schulter gucken sollen(sprich: die Stelle aufsuchen , und uns bei der Arbeit zuschauen). Nun die Frage : Wäre eine solche Entfernung zwingend notwendig ? Oder kann man diese als (auf gut Deutsch gesagt) schwachsinnig ansehen ?

Ich bedanke mich bei allen , welche sich für diese Frage(n) Zeit genommen haben und versucht haben , diese auch zu beantworten.

Lg-Brot

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