Darf der Anwalt meinen Namen bei anderen Mandanten nennen?
Hallo,
Ich habe meinen Anwalt bei der anwaltskamner angezeigt und meine Freundin hat auch eine sache bei ihm am laufen gehabt... Der Anwalt hat nach 7 monaten ihr geantwortet und mich auch in dem schreiben genannt, dass meine beschwerde bei ihm eingegangen sei.... er wollte bestimmt seine Pflichten (nach 7 monaten) nachkommen damit sie ihn auch nicht anzeigt... egal....
Frage : darf er ohne mein Erlaubnis meinen namen nennen und einfach die anderen über meine beschwerde/taten informieren?
Danke
2 Antworten
Egal, was Du hier erwartest - oder wer Dir hier antwortet:
Eine sichere Rechtsauskunft wirst Du nicht bekommen.
(Mal abgesehen davon, dass bei dieser Situationsbeschreibung bestenfalls: "Kann sein - kann nicht sein." herauskommen wird.)
naja hat mich nur intressiert.. anzeige ist eh raus und beim Amtsgericht auch Schuldtittel beantragt.... den lasse ich nicht in ruhe aber dass er mich einfachso in einem Schreiben an dritte (nicht meine FRAU) nennt.... da frage ich mich nur wie dumm er ist/sein kann....
Hallo.
Ich glaube das er es nicht darf aber unter Eid würde ich es nicht sagen.
Dazu weis von dem Fall praktisch nichts.
Mit Gruß