Ebay forderung wird von ksp anwaltskanzlei in eine unerklärliche höhe getrieben. Jemand erfahrung und kann mir damit bitte weiterhelfen?

5 Antworten

Hold dir ein Anwalt und mach sie fertig.

Falkenpost  09.03.2016, 09:12

Um dann noch einmal für den Anwalt 300 Euro zahlen zu müssen?

Sabianos  09.03.2016, 10:01

Wenn du gewinnst, zahlst nicht du die Kosten! Kämpfe oder sei der Feigling?!

franneck1989  09.03.2016, 11:28
@Sabianos

Wenn du gewinnst, zahlst nicht du die Kosten! Kämpfe oder sei der Feigling?!

Und wenn es keinen Prozess gibt?

Bei so einer klaren Ausgangssituation wäre es völlig widersinnig, einen Anwalt einzuschalten.

KSP klagt sowieso nicht.

Falkenpost  11.03.2016, 12:09
@Sabianos

Kämpfe oder sei der Feigling?!

Oder streng vorher dein Hirn an. Das muss nur auf einen Vergleich hinauslaufen und du bleibst auf deinen Kosten sitzen! Viel Spaß mit solchen Tipps! :-)

Sabianos  09.03.2016, 10:11

Auch die Anwaltskosten zahlt dann ebay!!

Falkenpost  11.03.2016, 12:10
@Sabianos

Nicht bei einem Vergleich. Und nur wenn du zu 100% gewinnt.

Sabianos  09.03.2016, 12:02

Man darf sich heut zu Tage nicht gefallen lassen von der Abzocker Gesellschaft! Kämpfe und zeig, das mit dir nicht zu spaßen ist!

kevin1905  09.03.2016, 13:38
@Sabianos

Der Anwalt hat einen Erstattungsanspruch gegen den, der ihn beauftagt.

Wenn ich mir einen Anwalt nehme, muss ich diesen bezahlen.

Ob im zweiten Schritt ein evtl. Schuldner mir meine Kosten ersetzen muss, obliegt am Ende immer der Entscheidung eines Gerichts. Aber auch ich unterliege der Schadensminderungspflicht.

Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, die Bemühung eines Anwalts war nicht notwendig oder man gibt mir eben nicht komplett recht bleibe ich zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.

Sabianos  09.03.2016, 13:44

Wie es auch sei, man muss heut zutage gegen Jeden der es nicht anders verdient, hart und schnell vorgehen - Ja, so zu sagen ein Exempel setzen. Wenn du dir alles gefallen lässt, haben sie dich da, wo sie wollen.
Sei allzeit bereit für ein Kampf und geh strategisch gegen deine Gegner brutal vor.

ronnyarmin  09.03.2016, 16:05
@Sabianos

Die kluge Strategie bestünde darin, die Forderung des Inkassounternehmens zu ignorieren. Dazu bedarf es keines Anwalts.

kevin1905  09.03.2016, 17:06
@Sabianos

Ich bin seit etwa 12 Jahren Unternehmer und ich muss manchmal abwägen ob ich eine Forderung verfolge.

Mahnverfahren ist eine Sache aber ein Zivilprozess ist schon eine Ecke teurer und zeitaufwendiger. Zeit die ich anderweitig sinnvoller nutzen kann. Geld, dass ich anderweitig sinnvoller investieren kann.

Es ist manchmal so, dass es einfach nicht wirtschaftlich ist schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen. Da muss man auch mal eine berechtigte Forderung abschreiben.

also habe ein update:

ebay (~90) vorgestern überwiesen und ksp ignoriert, haben auch nicht mehr angerufen... allerdings heute eine weitere mail bekommen die ich hier poste und nochmal um hilfe bitte:

"Sehr geehrter Herr A*,

Sie haben unser vorangegangenes Schreiben nicht zum Anlass genommen, die berechtigte Forderung in Höhe von EUR 187,91 zum Ausgleich zu bringen.

Wir gehen davon aus, dass Sie nicht in der Lage sind, die Gesamtforderung von EUR 187,91 in einer Summe zu zahlen und bieten Ihnen an, diese in 3 monatlichen Raten von EUR 67,64 auf unser angegebenes Konto zu überweisen.

Die Raten sind wie folgt fällig:

Rate EUR 67,64 zum 21.03.2016
Rate EUR 67,64 zum 15.04.2016
Rate EUR 67,64 zum 16.05.2016

Wünschen Sie eine andere Ratenhöhe? Dann treten Sie mit uns in Kontakt, entweder telefonisch oder über unser Serviceportal unter www.serviceportal.ksp.de.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich die Forderung im Falle der o.a. Ratenzahlung um weitere Zinsen sowie eine (reduzierte) Einigungsgebühr von EUR 15,00 erhöht. Diese Gebühr ist Bestandteil der Ratenzahlungsabrede. Mit der ersten Zahlung erkennen Sie diese zuzüglich weitergehender Zinsen an.

Sofern Sie hingegen die Gesamtforderung von EUR 187,91 in einer Summe zahlen und das Angebot der Ratenzahlung nicht annehmen wird die o.a. Einigungsgebühr nicht erhoben.

Die Überweisung können Sie auch online über den Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" per Paycode vornehmen.

Folgen Sie dem Link https://www.sofort.com/. Mit dem nun bereits geöffneten Zahlformular können Sie per Onlinebanking (mit Ihren Daten und TAN) die Überweisung vornehmen.

Eine Registrierung beim Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" ist nicht erforderlich. Weitere Informationen über den Zahlungsanbieter erhalten Sie ebenfalls auf der Seite www.sofort.com.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns. Entweder

telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016774 oder
unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (ebay@ksp.de) oder
über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Sofern die oben genannte Frist fruchtlos verstreicht oder Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, wird die gesamte verbleibende Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Wir werden unserer Mandantin in diesem Fall empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Daher raten wir Ihnen dringend, fristgerecht zu zahlen.

Wir haben Ihnen dieses Schreiben ebenfalls per Post an die im Adressfeld aufgeführte Anschrift übersandt. Sofern Ihr Name oder Ihre Anschrift nicht mehr aktuell sind, so informieren Sie uns hierüber.

Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie uns im Internet unter www.serviceportal.ksp.de oder rufen Sie uns an - kostenfrei unter 0800 / 1016774. Sie erreichen uns telefonisch von montags - donnerstags von 08:00 - 19:00 Uhr sowie freitags von 08:00 - 18:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Gesamtforderung: EUR 202,91

Hierin ist die reduzierte Einigungsgebühr gemäß Ziffer 1000 VV RVG in Höhe von EUR 15,00 enthalten."

Witzigerweise steht oben im Adresskopf meine komplette Anschrift inkl. Hausnummer, die ksp ja anscheinend nicht hatte und deswegen meine Post unzustellbar war. Ich wette, die haben gar keine rausgeschickt weil das dann strafbar gewesen wäre, wenn ich was in der Hand habe.

MfG

Ebay zahlen? (hauptforderung)

Ja.

Mal zurückrufen bei ksp? (höchstens zur ratenzahlung bereit)

Nein!

Stattdessen schreibst du denen, dass die Hauptforderung bezahlt ist und du keine Gebühren anerkennst. Darüber hinaus erteilst du ein Kontaktverbot und behältst dir eine Strafanzeige wegen der Anrufe vor.

KSP klagt seine Gebühren mangels Erfolgsaussichten nicht ein.

Davidalb 
Fragesteller
 09.03.2016, 07:54

Erstmal vielen lieben dank für die schnelle antwort, die mir auch hilfreich aussieht. Muss ich denen etwa nicht begründen, warum ich die gebühren nicht anerkenne? Und kann ich das ebenfalls per mail machen? "Maschinell erstellt und ohne unterschrift gültig" a la ksp eben? 

mepeisen  09.03.2016, 08:53
@Davidalb

Ne. KSP ist keine Behörde. Man muss sich zu seinen Gründen wirklich nur vor Gericht äußern und dann auch nur, wenn der Richter ansonsten gegen einen urteilen würde.

Du bist KSP keinerlei Rechenschaft schuldig. Außerdem wollen die das sowieso nicht hören. Die werden weiter betteln, wenn man dann nicht mehr reagiert, hören sie auf und suchen sich andere Dumme, die das bezahlen.

Ist dein Ebay-Konto ausgeglichen?

Wenn ja kannst du KSP kurz einen Widerspruch schreiben. KSP ist eine lustige Anwaltskanzlei. Sie klagen aus Prinzip nicht.

Wenn man seine Rechnungen nicht begleicht, ist es ganz normal, dass ein Inkassounternehmen beauftragt wird. Das wird dann immer sehr teuer!

Woher soll ebay wissen, dass Du in einem kleinen Ort wohnst? Meinst Du, die machen sich die Mühe, da zu googeln? Sie hatten keine komplette Postanschrift und haben deshalb eine Mail geschickt.

Ich würde die Rechnungen bezahlen, das wird sonst nur noch teurer. Dann kommen nämlich noch weitere Mahngebühren auf Dich zu, damit tust Du Dir keinen Gefallen. 

Wenn Du denkst, es wäre damit getan, die Zahlung an ebay zu leisten, irrst Du Dich leider und ob sie jetzt noch auf Ratenzahlungen eingehen, halte ich für sehr fragwürdig. Das hättest Du fragen müssen, als noch keine Mahnung eingegangen ist.

Wenn offene Rechnungen erstmal an ein Inkassobüro oder an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet wurden, musst Du das auch noch bezahlen. Das lehrt fürs Leben! lg Lilo

franneck1989  09.03.2016, 07:36

Ich würde die Rechnungen bezahlen, das wird sonst nur noch teurer.

Stimmt einfach nicht. Für die veranschlagten Gebühren kann man 3(!) Mahnbescheide beantragen.

Dann kommen nämlich noch weitere Mahngebühren

Maximal 2,50 pro Brief...

Wenn Du denkst, es wäre damit getan, die Zahlung an ebay zu leisten, irrst Du Dich leider

Nein.

musst Du das auch noch bezahlen.

Falsch. In den wenigsten Fällen ist so etwas durchsetzbar. Siehe §254 BGB


Noch ein Wort zum Abschluss: Du antwortest ständig völlig falsch im Thema Inkasso. Entweder bist du unbelehrbar oder erhebst deine moralischen Vorstellungen über die Gesetzeslage. Beides wäre traurig

LiselotteHerz  09.03.2016, 07:58
@franneck1989

Du hattest wohl noch nie mit einem Inkassobüro oder einem Anwalt zu tun? Die erheben mit jedem erneuten Brief hohe Bearbeitungsgebühren, weiß ich von einer Freundin. Außerdem antworte ich nicht ständig, sondern grade einmal. Zudem schreibst Du hier völligen Unsinn, was hat denn diese Frage bzw. meine Antwort mit meiner Moral zu tun? Es ist unmoralisch, wenn ich das mal sagen darf, sich Sachen zu bestellen, wenn man sie nicht bezahlen kann.

peterobm  09.03.2016, 08:53
@LiselotteHerz

er hat paar Sachen Verkauft und keine Gebühren bezahlt. sämtliche Schreiben missachtet. Anders lässt sich eine Forderung nicht erklären

mepeisen  09.03.2016, 08:58
@LiselotteHerz

Die erheben mit jedem erneuten Brief hohe Bearbeitungsgebühren,

Bereits dies ist von Gesetzes wegen VERBOTEN. In Deutschland gilt das RVG. Das rechnet nicht nach einzelnen Briefen ab, sondern nach einem "Tatbestand". Der "Tatbestand" außergerichtliche Betreibung ist eine einmalige Gebühr. Selbst wenn diese nun vom Schuldner zu erstatten wäre (was sie nicht ist in solchen Fällen großer Konzerne), selbst dann ist es vollkommen egal, ob der Anwalt nur einen Brief oder 100 Briefe schreibt.

Was du schilderst ist also per se entweder bereits eine furchtbare Abzocke gegenüber deiner Freundin (und sie war so dumm, darauf reinzufallen ohne sich zu informieren) oder es ist schlichtweg gelogen.


Es ist unmoralisch, wenn ich das mal sagen darf, sich Sachen zu bestellen, wenn man sie nicht bezahlen kann.

Da gebe ich dir Recht. Aber genauso unmoralisch ist es, aus einem Gefühl der Rache einfach "Strafen" aufzuerlegen. Nur weil man als großer Konzern der Meinung ist, dafür Strafen jenseits des gesetzlich erlaubten erheben zu dürfen oder erheben zu lassen. Das steht niemandem im Rechtsverkehr zu.

Die Gesetze sind, wie sie sind und entweder man geht politisch gegen diese Gesetze vor oder man akzeptiert sie. Das ist unser Rechtsstaat und auch eBay darf sich darüber nicht erheben. Und du schon mal gar nicht.

Für die unmoralischen Vorgänge, eine Rechnung nicht zu bezahlen, bezahlt der Schuldner ggf. Zinsen, er bezahlt Mahngebühren in angemessenem Rahmen, er bezahlt bei Umzug sogar eine Meldeauskunft. Er bezahlt die Gerichts- und Anwaltskosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid oder einen Zivilprozess. Und damit ist Schluss. mehr hat er nicht zu bezahlen.

LiselotteHerz  09.03.2016, 09:07
@mepeisen

Eines möchte ich hier mal anmerken. Man käuft nichts bei ebay, das ist nur eine Plattform, wo jeder Mensch Artikel zum Verkauf anbieten kann. Wenn der Verkäufer halt bei Nichtzahlung gleich zum nächstbesten Anwalt rennt, hat man Pech gehabt. Es steht jedem frei, sich dann selbst einen Anwalt zu suchen.

Eines möchte ich noch hinzufügen, habe ich ganz vergessen: Keine seriöse Anwaltskanzlei ruft bei einem zuhause an. Wer weiß, was das für ein Winkeladvokat ist?

kevin1905  09.03.2016, 13:34

Sie hatten keine komplette Postanschrift und haben deshalb eine Mail geschickt.

Auf Ebay zu kaufen/verkaufen ohne ladungsfähige Anschrift ist nicht möglich. Daher würde eine Begründung zur Adressermittlung, wenn nicht just der Fragesteller umgezogen wäre, ins Leere laufen.

Ich würde die Rechnungen bezahlen, das wird sonst nur noch teurer.

Wir wissen nicht, da es aus der Frage nicht hervorgeht, ob die Rechnung von ebay selbst bezahlt wurde und das Konto weiter verwendbar ist.

Dann kommen nämlich noch weitere Mahngebühren auf Dich zu, damit tust Du Dir keinen Gefallen. 
Pro Mahnung sind maximal 2,50 € statthaft und nach der dritten Mahnung wird es witzlos. Die erste Mahnung begründet den Verzug, welchen rechtlichen Mehrwert hat man durch Versenden einer zweiten oder dritten Mahnung noch, geschweige denn von 23482348 weiteren?

Wer eine berechtigte Forderung hat, klagt diese ein, wenn der Schuldner nicht zahlen will.

Wenn Du denkst, es wäre damit getan, die Zahlung an ebay zu leisten, irrst Du

Präsentiere mir bitte ein einziges Urteil (Versäumnis- und Anerkenntnisurteile außen vor), in denen KSP (!) erfolgreich Klage auf Erstattung ihrer Kosten gegen einen Schuldner vorgebracht und gewonnen hätten, nachdem die Hauptforderung bezahlt war.

Wenn offene Rechnungen erstmal an ein Inkassobüro oder an eine
Anwaltskanzlei weitergeleitet wurden, musst Du das auch noch bezahlen.


So formuliert nicht korrekt. Der Gläubiger ist verpflichtet die Kosten für den Schuldner so gering wie möglich zu halten (§ 254 BGB). Ich betone für den Schuldner, NICHT für sich selber.

Inkassobüros arbeiten im Massengeschäft nicht gegen Honorar, wie ein Anwalt, sondern auf Flatrate oder Erfolgsbasis, sie kosten den Gläubiger also nichts. Wenn aber keine Kosten entstehen, wieso soll der Schuldner einen Schaden ersetzen, der nie entstanden ist? Schaden kann in Deutschland nur für tatsächlich angefallenen Schaden erstattet verlangt werden. Wenn ich 0,- € Schaden verursache, schulde ich auch 0,- €.

Der für den Schuldner günstigste Weg und für den Gläubiger meist effektivste eine unbestrittene Hauptforderung beizubringen ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.