Zusammensetzung Volksversammlung des römischen Reiches?

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Von Experte Neugier4711 bestätigt

An einer Volksversammlung des römischen Reiches konnte grundsätzlich jeder römische Bürger teilnehmen. Es hat bei römischen Volksversammlungen (abgesehen von einer Frühzeit Roms, über die dazu nichts wirklich bekannt ist und in der Rom noch kein Reich war) keine Beschränkung der Zusammensetzung auf die oberen Schichten gegeben.

Der Ort der römischen Volksversammlungen lag in der Stadt Rom. Dadurch war die praktische Teilnahme für weiter entfernt wohnende Bürger schwieriger.

In Rom wurde bei Volksversammlungen nach Stimmkörperschaften abgestimmt, wobei jede Stimmkörperschaft (Kurie, Zenturie oder Tribus/Bezirk) eine einzige Stimme (nach Mehrheit innerhalb dieser Einheit vergeben) hatte.

In der antiken römischen Republik hat es außer den Kuriatskomitien (lateinisch: comitia curiata), die nach der Frühzeit nur noch formale Bedeutung hatten und bei denen dann 30 Liktoren (Amtsdiener) die 30 Kurien vertraten, und nicht formalen Volksversammlungen (lateinisch: contiones), die nicht abstimmen und beschließen konnten, drei Arten von Volksversammlungen gegeben:

  • Zenturiatskomitien (lateinisch: comitia centuriata)
  • Tributkomitien (lateinisch: comitia populi tributa bzw. kurz comitia tributa)
  • Plebejerversammlung (lateinisch: concilium plebis)

Zenturiatskomitien

Zusammensetzung/Gliederung: Diese Volksversammlung war nach Zenturien (lateinisch; centuriae; die Bezeichnung ist aus der Heeresorganisation übertragen) genannten Wahlkörperschaften gegliedert. Es gab nach einer Entwicklung in der Anfangszeit vermutlich 193 Zenturien, bei denen es eine Unterteilung nach Vermögensklassen gab.

Reiter: 18

Fußsoldaten:

1.     Klasse 80

2.     Klasse 20

3.     Klasse 20

4.     Klasse 20

5.     Klasse 30

Handwerker 2, Musiker/Spielleute 2, (nahezu) Besitzlose (lateinisch: capite censi/proletarii) 1

Versammlungsort: Marsfeld (lateinisch: campus Martius)

Einberufung: gewöhnlich durch Konsuln oder Praetoren

Stimmverfahren: Abgestimmt wurde in der Reihenfolge der Vermögensklassen (außer einer durch Los bestimmten centuria praerogativa aus der 1. Klasse), bis eine Mehrheit erreicht war. Jede Einheit (Zenturie) hatte nur eine Stimme (Mehrheit innerhalb der Einheit). Die Reichen hatten trotz weniger Mitglieder viele Zenturien und so ein deutlich größeres politisches Gewicht.

Rechte/Befugnisse/Zuständigkeiten: Die Zenturiatskomitien waren zuständig für die Wahl der oberen Magistrate (lateinisch: magistratus; Amtsträger/Amtsinhaber/Beamte), nämlich jährlich die Konsuln (lateinisch: consules) und Praetoren (lateinisch: praetores) sowie gelegntlich (gewöhnlich in in 5 Jahres-Zeiträumen) die Zensoren (lateinisch: censores) zu wählen, die Entscheidung über Krieg und Frieden und anfangs die Strafjustiz über Bürger (Hochverrat blieb ziemlich lange ein Gebiet). Anfangs hat es auch Gesetzesbeschlüsse gegeben, aber die Zenturiatskomitien waren dafür ein schwerfälliges und umständliches Mittel.

Tributkomitien

Zusammensetzung/Gliederung: Diese Volksversammlung war nach Bezirken (lateinisch: tribus) gegliedert. Es hat nach einiger Zeit 4 städtische Bezirke (lateinisch: tribus urbanae) und 31 ländliche Bezirke (lateinisch: tribus rusticae) gegeben, also insgesamt 35 Wahlkörperschaften. Nach tatsächlichen Wohnorten war die Gliederung nur anfangs, dann wurden die Bürger durch Listeneintragung zugewiesen.

Versammlungsort: anfangs das Comitium (Platz am Rand des Forum Romanum, zwischen Rednerbühne und Gebäude der Ratsversammlung), dann gewöhnlich das Forum Romanum

Einberufung: gewöhnlich durch Konsuln oder Praetoren oder Volkstribune

Stimmverfahren: Die Bezirke stimmten gleichzeitig ab, jeder Bezirk hatte eine nach Mehrheit zustandekommende Stimme.

Rechte/Befugnisse/Zuständigkeiten: Die Tributkomitien waren zuständig für die Wahl der kurulischen Aedilen (lateinisch: aediles curules), der Quaestoren (lateinisch: quaestores), der Militärtribunen (lateinisch: tribuni militum), der Sechsundzwanzigmänner (Vigintisexviri) und verschiedener anderer unterer Magistrate, außerdem für Gesetzesbeschlüsse.

Plebejerversammlung

Zusammensetzung/Gliederung: Zu dieser Volksversammlung gehörten nur Plebejer, keine Patrizier. Sie war nach Bezirken (lateinisch: tribus) gegliedert.

Versammlungsort: Forum Romanum

Einberufung: durch Volkstribune

Stimmverfahren: Die Bezirke stimmten gleichzeitig ab, jeder Bezirk hatte eine nach Mehrheit zustandekommende Stimme.

Rechte/Befugnisse/Zuständigkeiten: Die Plebejerversammlung war zuständig für die Wahl der plebejische Aedilen (lateinisch: aediles plebis) und der Volkstribune (lateinisch: tribuni plebis), konnte Gesetze beschließen (ihre Beschlüsse [lateinisch: plebis scita = Plebiszite/Volksabstimmungen] waren seit 287 v. Chr. [Ende der Ständekämpfe] für das Gesamtvolk [lateinisch: populus] bindend), wobei es wegen des nicht so umständlichen Verfahrens in der Praxis am meisten eingesetzt wurde, und hatte anfangs auch einige Zuständigkeiten bei der Rechtsprechung.

Jskdko992 
Fragesteller
 02.12.2023, 22:20

Vielen Dank!

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