wie wehren gegen ungerechte Schulnoten?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist zwar immer schwierig, auf solche Fragen zu antworten, da man logischerweise nur die eine Seite zu lesen bekommt, aber wenn das alles so stimmt:

Zum Thema Legasthenie wurde dir bereits etwas geschrieben, und eben auch, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Daher müsstest du dich auf den entsprechenden Seiten deines Kultusministeriums schlau machen. Oder du gibst mal Schulgesetz xxx ein.

Generell ist es aber so - oder sollte es zumindest sein - dass Rechtschreib- und Grammatikfehler in das Fach Deutsch gehören. Es kann ja nicht angehen, das der Schüler für diese Fehler auch noch in allen anderen Fächern "bestraft" wird! Und diese Regel gilt für alle Schüler, nicht nur für Legastheniker!
Die Begründung sprachliche Ausführung des Textes gefällt mir nicht ist keine! Das muss wesentlich genauer gesagt/begründet werden! Eine schlechtere Note wäre gerechtfertigt, wenn inhaltlich nichts mehr zu verstehen wäre.

Meine Familie hat den Besuch des Gymnasiums damals aber gegen den Willen dieser Lehrerin durchgesetzt.
Wenn man das als Unbeteiligter liest, dann klingt es nach Schuldenbock suchen... Wenn ihr es dennoch vorbringen wollt, dann überlegt euch eine gute Formulierung. Und stellt möglichst alle Fakten von damals klar dar.

So, wie nun vorgehen:
Macht euch die Mühe und bringt alles zu Papier. Dies schickt ihr dem Schulleiter und macht gleichzeitig einen Gesprächstermin aus. Ich hab gelesen, dass ihr schon bei ihm wart, aber wenn er eure Beschwerde schwarz auf weiß vor sich hat, sieht es vielleicht anders aus mit seiner Gesprächsbereitschaft. Wenn nicht, dann lasst einfließen (oder sagt es klar und deutlich), dass genau dieses Schreiben an die entsprechende Schulbehörde gehen wird - als offizielle Beschwerde. Und das mag er kurz vor seiner Pensionierung sicher noch weniger! Mit diesem Druck könnte evtl. man ebenfalls einen Lehrer- bzw. Kurswechsel durchsetzen.

Entdeckung  02.05.2014, 18:05

schade dass ich nur ein einziges DH für diese wirklich gute Antwort vergeben kann !!!

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Larinka  02.05.2014, 20:52

Ich stimme dir weitestgehend zu, nur eine kleine Bemerkung: natürlich kann eine hohe Zahl von sprachlichen Fehlern auch in anderen Fächern die Zensur verschlechtern.

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Gugu77  02.05.2014, 21:47
@Larinka

ja, ich finde die Antwort auch sehr gut. Jedoch wie Larinka, möchte auch ich bemerken, dass in Geschichte, Sowi etc. eine hohe Anzahl an Grammatik- und Rechtschreibfehlern auch in die Note einfliesst. Man kann dafür durchausPunkte abziehen- angemessen selbstverständlich...

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Wenn die Schulleitung nichts unternimmt und auch die Schulbehörde keine Lösung suchen möchte, so gibt es nur noch eine radikale Lösung:

So eine Benotung einer Klassenarbeit im rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt und gegen den kann man klagen. Bevor du den Schritt aber gehst, ist eine rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Verwaltungsrecht mehr als angebracht.

ameliegnom 
Fragesteller
 01.05.2014, 09:03

Danke für den Hinweis, ja, klagen wäre die letzte Möglichkeit aber das kann teuer werden weil die Rechtsschutzversicherung ja Verwaltungsrecht meist ausgeklammert hat. Andererseits können wir das so auch nicht hinnehmen, sie braucht eine gute Abinote für ihr Studium. Schlimm ist, diese Lehrerin wird auch bei der Abiturprüfung maßgeblich mitwirken und da kommt wohl noch mehr Ärger auf uns zu?

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dasbigC  01.05.2014, 16:22
@ameliegnom

Also die Abiprüfung wird zweit-, und bei zu großer Differenz noch einmal drittkorigiert.. Wenn sie wirklich gut ist dann wird das nicht so schlimm ;)

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Ihre Lehrerin darf die arbeiten nicht nach lust und laune bewerten, ihre lehrerin muss ich an standarts halten - das ist ihr beruf

wenn dass wirklich so ist dass die Lehrerin sie schlecht behandelt würde ich zu ihren Vorgesetzen gehen und mal nachfragen und schauen ob die dort etwas tun können

vll. ist deine Nichte auch in geschichte schlechter als die anderen schüler

ameliegnom 
Fragesteller
 01.05.2014, 08:46

das ist es ja, meine Nichte ist nicht schlecht in Geschichte, sie lernt enorm viel und kann den Stoff, die Lehrerin bewertet ja nicht den richtigen Stoff, sie behauptet meine Nicht würde sich schlecht ausdrücken im Text und sagt sie könne sich mit ihrer Legasthenie nicht herausreden, sie habe einen schlechten Stil und darum eine Note 5. Die richtigen geschichtlichen Antworten hat sie gar nicht bewertet.

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Ich kann Dir auch nur raten, mal ein Gespräch mit dem Schulleiter zu suchen. Diesem sollte man dann das Problem auf gesittete Art und Weise erläutern und klar machen, dass es jawohl ein leichtes währe, die bereits geschriebenen Arbeiten nochmals im Bezug auf die bereits vorhandene Note überprüfen zu lassen.

Sollte auch dieser dazu nicht bereit sein, würde ich mich zunächst an das Landesschulamt wenden und im äußersten Notfall sogar einen Anwalt konsultieren. Natürlich ist es teils auch sehr unangenehm, solche Schritte gehen zu müssen, aber hier kann das unterlassen diese Schritte zu gehen, Deiner Nichte das ganze Leben versauen.

Viele Grüße

Jimmy

Hallo ameliegnom,

ich würde das nicht so einfach hinnehmen (und Gefahr laufen, dass sie das Abitur nicht schafft), und Widerspruch einlegen.

Das habe ich bei meiner Tochter auch zweimal gemacht.

Einmal bei einem Deutschaufsatz. Sie sollten ein Bild beschreiben. Und sie hatte die Lehrerin extra gefragt, ob sie es auch so interpretieren dürfe. Die hatte bejaht und ihr dann ne schlechte Note wegen Thema verfehlt gegeben. Das habe ich nicht auf uns sitzen lassen und habe Widerspruch eingelegt. Die Note wurde geändert.

Einmal fühlte sich meine Tochter bei einer Englischarbeit ungerecht bewertet. Da habe ich auch Widerspruch eingelegt. Der Text wurde dann von einem anderen Lehrer geprüft - und es blieb bei der Note...

Also empfehle ich auch hier auf jedem Fall, in Widerspruch zu gehen, die Noten durch den Direktor oder einen anderen Fachlehrer überprüfen zu lassen.

Alles Gute

Virginia

ameliegnom 
Fragesteller
 03.05.2014, 15:41

Danke Virginia, das macht Mut, auf jeden Fall werden wir das mit dem schriftlichen Widerspruch auch versuchen und danach sehen wir weiter. L.G. Amelie

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