Wie viele Minuten darf ein Rettungswagen brauchen?

6 Antworten

Jedes Bundesland hat seine eigene Hilfsfrist festgelegt, die in den einzelnen Landkreisen dann mal besser und mal schlechter erreicht wird.

Was viele nicht kapieren: Diese Hilfsfrist ist das, wonach Statistik betrieben und geplant wird. Nach dem Motto: Dort ist eine Ecke, bei der die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Also muss da was passieren.

Aber daraus lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten!

Wenn also in deinem Bundesland eine Hilfsfrist von 12 min vorgesehen ist und der Rettungswagen aus irgendeinem Grund bei einem Einsatz erst nach 20 min da sein kann, dann ist das eben so und es gibt keine Chance, irgend jemanden zu verklagen.

In diesem Sinne gibt es keine "maximal erlaubte" Eintreffzeit.

Nicht länger als 15 Minuten durften wir brauchen. Das hat aber oft nicht hingehauen, wenn ein zweiter Einsatz kommt ist keiner da und muss von einem anderen Ort aus anfahren.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Wie die Kollegen Rollerfreake und sunnywobgirl bereits ganz richtig ausgeführt haben, handelt es sich hierbei um die dem Landesrecht unterliegende "Hilfsfrist".

Ein Beispiel:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2129&bes_id=509&val=509&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=0

Verwaltungsvorschriften für die Erteilung von Ausnahmen gem. § 4 Abs. 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.10.1997 -V C 6 - 0718.4 (am 1.1.2003 MGSFF)

Zitat:

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Hilfsfrist
Als Hilfsfrist gilt der Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle (Betriebssitz) bis zum Eintreffen des ersten qualifizierten Rettungsmittels am Notfallort (planbar bis zu max. 12 Minuten).

Zu den Antworten möchte ich gern noch ergänzen, dass es um die Eintreffzeit an einer Einsatzstelle geht, die an einer öffentlichen Straße liegt (das normale Wohnhaus oder der übliche Gewerbebetrieb, Spielplatz oder Grünstreifen zum Beispiel). Bei Einsatzstellen, die sich nicht an einer öffentlichen Straße befinden, kann die Anfahrt der Einsatzkräfte durchaus erheblich länger dauern. Wenn sich Patient X zum Beispiel mitten in einem Waldgebiet befindet, kann diese Eintreffzeit naturgemäß unmöglich durch die Vorhaltung gedeckt werden. Solche Sonderfälle fallen aus der Statistik raus.

Die Eintreffzeit der Rettungsmittel wird pro Einsatz penibel (inzwischen alles elektronisch und vollautomatisch) dokumentiert, unterstützt durch GPS-Tracking etc. Diese gewonnenen Erfahrungen fließen in den nächsten "Rettungsdienstbedarfsplan" ein. Dieser wird alle fünf Jahre erstellt und vergleicht die "HABEN"- mit der "SOLL"-Seite:

-wo fanden wann wie viele Einsätze statt?

-wo stehen die Rettungsmittel?

-entstehen in der Vorhaltung Lücken?

-haben wir überhaupt genug Rettungsmittel?

-welcher infrastrukturellen Gegebenheiten verlängern die Eintreffzeiten (zB ein Fluss, welcher einen Stadtteil zerschneidet, aber keine Brücke aufweist)?

-wie stellt sich die Auslastung der Rettungsmittel dar (maximale Arbeitszeit des Personales, max. 10h in 24h- Schicht)?

Danach entscheidet sich, ob die Rettungsmittel dort stehen bleiben, wo sie jetzt stehen, ob sog. "mobile Wachen" (zB: in Stadtteil A-Hausen sind alle RTWs im Einsatz, RTW aus B-dorf muss jetzt nach A-Hausen verlegt werden etc), ob neue Rettungsmittel in Dienst genommen oder ausgeschrieben werden, ob neue Konzessionen für den privaten Krankentransport ausgeschrieben werden etc etc etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die sogenannte Hilfsfrist, ist in den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer definiert und demnach landesrechtlich unterschiedlich. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und maximal 15 Minuten und muss in mindestens 95% der Notfälle jährlich eingehalten werden. In den übrigen 5% darf es auch länger dauern. Bis auf Baden- Württemberg, gilt die Hilfsfrist auch nur für das ersteintreffende Notfallrettungsmittel, also für den Rettungswagen, nicht aber für den Notarzt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

das ist von Land zu Land anderes Definiert. Es heißt in Niedersachsen zum Beispiel: In 95% der Fälle nicht länger als 8 Minuten. das Bedeutet aber, dass 5% der Notfalleinsätze unbegrenzt lange dauern können. Wenn du also auf dem hintersten Dorf wohnst in deinem Landkreis, dafür bei dir aber nur sehr selten was passiert, dann ist es für die Hilfsfrist völlig irrelevant ob du ne Stunde wartest...daher kann man den RD auch nicht verklagen, weil er "zu langsam" war...die Hilfsfrist ist eig nur wichtig für die Planung des Rettungsdienstbedarfplanes, der alle 5 Jahre erstellt werden muss.

SehrCool433 
Fragesteller
 26.05.2022, 14:22

In Bayern sind es 12 Minuten, das ist schon ganz lange

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sunnywobgirl  26.05.2022, 14:25
@SehrCool433

Naja, aber schau, in Bayern haben wir recht viele Bergregionen mit kleinen Dörfern, die recht weit verstreut liegen....da wäre es mit erheblichen Kosten verbunden, eine Frist von 8 Min überall einzuhalten. Dafür sind die 12 Min. in bayern meines wissens in 100% der Fälle zu erreichen. In München beispielsweise wird es trotzdem deutlich schneller gehen...

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