Kostet ein Rettungswagen im Notfall Geld?

11 Antworten

Nein. Ein Notfall ist ein Notfall. Nicht umsonst fragt die Leitstelle bereits bei Anruf nach, worum es geht. Wenn sich der vermeintliche Blinddarmdurchbruch als Verstopfung herausstellt, tut das auch nichts zur Sache. Für Dich bleibt der Einsatz kostenfrei.

iwaniwanowitsch  05.01.2021, 19:07

Tja, das ist falsch. Wenn du für Bullshit den RD rufst, gibt es im Krankenhaus keine Notwendigkeitsbescheinigung, dann bleibt der Patient auf den Kosten sitzen.

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Nein, du musst den Rettungswagen nur bezahlen, wenn du ihn rufst, obwohl du genau weisst das er nicht notwendig ist bzw. du falsche Angaben machst (also behauptest, jemand ist ohnmächtig und blutet stark obwohl er nur einen blauen Fleck hat) oder wenn du den Zustand, der eine Behandlung notwendig macht selber vorsätzlich verursacht hast. So müssen Personen, die wegen zuviel Alkohol behandelt werden den Notarzt öfter mal selber zahlen.

Hi,

Kostet ein Rettungswagen im Notfall Geld?

Nein - jedenfalls nicht in dem Sinne, wie es die Frage suggeriert.

Abgerechnet werden im Rettungsdienst lediglich die Transporte - und die Kosten übernimmt, vom Eigenanteil abgesehen, die Krankenkasse.

Alle Maßnahmen ohne Transport - Ausnahme: notärztliche Versorgung - werden nicht abgerechnet und gelten als Fehlfahrt.

Bei Fehlfahrten ist i.d.R. der Landkreis der Kostenträger, nicht der Patient oder der Anrufer.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Natürlich musst du die Sanitäter nicht bezahlen. Wenn du eine Krankenversicherung hast, die in Deutschland Pflicht ist, übernimmt das die Krankenkasse.

Zum Glück gibt es hier in Deutschland so ein gutes Gesundheitssystem, da können sich va. Die Amis ne Scheibe abschneiden

iwaniwanowitsch  05.01.2021, 19:07

Tja, das ist falsch. Wenn du für Bullshit den RD rufst, gibt es im Krankenhaus keine Notwendigkeitsbescheinigung, dann bleibt der Patient auf den Kosten sitzen.

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Rechtlich ist der Rettungsdienst eine Transport-Dienstleistung. Mit dem zusätzlichen Service, dass man den Patienten möglichst lebendig ans Ziel bringt. Das ist auch darin begründet, dass das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal niemanden behandeln* darf.

Solange also kein Transport stattgefunden hat, kann für den Rettungswagen nichts abgerechnet werden.

Ein Arzt hingegen darf Patienten eigenverantwortlich behandeln, er darf rechtssicher Diagnosen stellen, Diagnosen ausschließen und beratend tätig werden. Das darf er auch als Hausbesuch machen. Da ein Notarzt ein Arzt ist, kann der Notarzt bei einem Fehleinsatz also eine ambulante Behandlung des Patienten abrechnen. Um den Preis, dass er die Behandlung medizinisch dokumentieren muss. Was sich auch so mancher Notarzt spart und einfach sagt "ich habe ihn doch gar nicht richtig angeguckt".

Für diese Rechnung muss die Krankenkasse aufkommen, wie für jede andere Behandlung im Zusammenhang mit akuten Notfällen. Beim Patienten bleiben normalerweise nur die 10€ Selbstbeteiligung hängen.

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*behandeln heißt rechtlich: Eine medizinische Diagnose stellen und dem Patienten entsprechend abhelfen. Schon die Diagnose steht unter Arztvorbehalt... der Rettungswagen kann streng genommen nur einen "Verdacht auf eine Schnittwunde an der Hand" stellen.