Dürfen die Sanitäter das?

11 Antworten

Zunächsteinmal bitte sollte soetwas nocheinmal vorkommen vorher die Klingel betätigen oder anklopfen und nicht einfach unaufgefordert die Räumlichkeiten einer Rettungswache betreten, dass kann man als Laie in der Aufregung zwar schoneinmal vergessen, jedoch ist es für Rettungsfachpersonal äußerst ungewöhnlich, dass potenzielle Patienten einfach plötzlich in der Wache stehen. Im Normalfall wird der Rettungsdienst ja gerufen und fährt zum Patienten und nicht der Patient kommt zum Rettungsdienst. Außerdem ist die Wache wie ein zweites zu Hause und man geht ja schließlich auch nicht einfach ungefragt bei irgendwelchen fremden Menschen in deren Wohnungen. Dass das Personal da ersteinmal erschrocken reagiert, wenn da plötzlich ein Fremder in den Räumlichkeiten steht, ist auch eine menschliche Reaktion, schließlich weiß man im ersten Moment ja nicht was der Fremde möchte und er könnte ja auch böse Absichten verfolgen.

Die medizinische Antwort auf deine Frage lautet: nein, Salben werden auf Rettungswachen und Rettungswagen nicht vorgehalten, da es Aufgabe des Rettungsdienstes ist, Leben zu retten und - schwere- gesundheitliche Schäden abzuwenden, daher werden auf Rettungsfahrzeugen ausschließlich hochwirksame Notfallmedikamente vorgehalten, die im Regelfall aufgrund des erforderlich schnellen Wirkungseintrittes intravenös appliziert (verabreicht) werden müssen, Salben oder Tabletten, gibt es schlichtweg nicht. Der Rettungsdienst kann einen lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock behandeln aber keine lokale Schwellung durch Bienengift.

Dann ist da noch ein rechtlicher Grund: Medikamente, egal in welcher Form verabreicht, dürfen in Deutschland nur nach Anweisung eines approbierten Arztes verabreicht werden, nichtärztliches Rettungsfachpersonal darf es nur dann eigenverantwortlich, wenn Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden sind, dass lag nicht vor. Dass wegen soetwas kein Notarzt mit Blaulicht kommt, sollte klar sein.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
  1. Darfst du keine Rettungswache einfach so betreten. Das ist ein sensibler Sicherheitsbereich (Datenschutz, kritische Infrastruktur) und aus Infektionsschutzgründen derzeit sowieso verboten. Dazu kommt: findest du es in Ordnung, einfach so in ein Gebäude rein zu laufen, dass definitiv nicht öffentlich ist? Du beschwerst dich über "§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von... - dejure.org", begehst aber gleichzeitig "§ 123 StGB - Hausfriedensbruch - dejure.org". Dazu kommt: die Rettungswache ist unsere Wohnung für die Zeit des Dienstes. Dort zieht man sich um, schläft, duscht, rennt schon mal in Unterbuchse über den Flur. Dort hat ABSOLUT niemand ungebeten Zutritt. Wenn du einfach so in der Wache vor mir stehen würdest, würde ich direkt die Polizei rufen.
  2. Nein, der RD hat keine Salben. Schlichtweg, weil er für die Behandlung derart kleiner Wehwehchen nicht zuständig ist, sondern für die Behandlung von Notfällen, was du nicht warst.
  3. "Rumfliegen" haben wir schon mal gar nichts, sondern entweder im Rettungswagen oder im Lager eingeräumt. Das trifft vielleicht auf deinen Keller zu aber nicht auf eine Rettungswache.
  4. Das war mit Sicherheit KEINE "unterlassene Hilfeleistung" gem. §323c StGB. Wo lag bei dir der Unglücksfall oder die gemeine Gefahr? Nirgendwo. Du hattest keinen anaphylaktischen Schock. Für die Versorgung solcher Mimimis ist der RD nicht ausgelegt und zuständig, fertig.
"warum sind sie einfach so hier reingelaufen? Wir haben keine Medikamente hier, fahren sie gefälligst selbst ins Krankenhaus wenn es noch geht"

Der Kollege hat ABSOLUT Recht. Einfach mal selber helfen. Selbst das Krankenhaus ist für dein "Mimimi" zu viel. Apotheke reicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.... Das war keine unterlassene Hilfeleistung.

Abgesehen davon ist es schon alleine unhöflich einfach so ein Gebäude zu betreten ohne zu klingeln, abgesehen davon dass die meisten wachen immernoch corona-masnahmen kennen und daher niemand einfach so rein darf.

Weiter zur Frage... Warum sollten Rettungswachen irgendwas gegen einfache Bienenstiche vorrätig haben?

Das ist alles andere als ein notfall und daher so gar nicht unser Geschäft xD

Du hattest das Gebäude nicht betreten dürfen, es war kein Notfall und auch wenn die Kollegen evtl Recht ruppig waren, sie hatten Recht.

Wenn du unbedingt ne Salbe brauchst, dann geh zu einer Apotheke die Notdienst hat, da bekommst du die auch nachts

Ja, dürfen sie. Dort ist keine Notfallstation oder ein Krankenhaus. Ein Recht auf Pause besteht ebenfalls. Du warst auch kein Notfall, also ist es nicht mal unterlassene Hilfeleistung.

Du kannst, gerade in Coronazeiten, nicht einfach dort einmaschieren und Hilfe erzwingen. Außerdem bekommt man keine Cortisonsalbe für Bienenstiche.

Sie dürfen. Du bist kein Notfall. Eine Cortisonsalbe "irgendwo" haben die sicher nicht. Eine Behandlung muss auch das Rote Kreuz mit der Krankenkasse abrechnen. (Hattest du deine Versichertenkarte dabei?) Eine medikamentöse Behandlung wie in deinem Fall muss ein Arzt anordnen. Sonst zahlt die Kasse nicht.

Bei einem Bienenstich reichen kalte Umschläge. Wenn nicht: Es gibt Apotheken, die Nachtdienst haben. Wenn du Bienenallergiker bist, musst du ins Krankenhaus, da gibt es Ärzte.