Wer ist zuständig bzw. berechtigt für einen Baumrückschnitt?

6 Antworten

Meines Erachtens musst du den Besitzer – also mutmaßlich Vermieter – auffordern den Rückschnitt vorzunehmen mit einer entsprechend angemessenen Frist. Wenn mich nicht alles täuscht liegt die glaube ich bei drei Monaten, dafür lege ich aber meine Hand nicht ins Feuer. Wenn diese Frist ungenutzt verstrichen ist – ich persönlich würde dann nochmal höflich, aber bestimmt eine Nachfrist mit einer Erinnerung verbinden – dürft ihr sogar selbst einkürzen.

Bei einer möglichen Auseinandersetzung diesbezüglich solltet ihr aber auch bedenken, dass es zwar schon gut und richtig ist, wenn die unteren Äste entfernt werden, um euch die Nutzung des Garagenhofes zu ermöglichen, das aber natürlich Blatt- und Blütenwerk auch weiterhin aus den oberen Etagen der Bäume auf eure Garage fallen und hier ein weiterer Rückschnitt ab einer gewissen Höhe nicht eingefordert werden kann.

Wer ist zuständig bzw. berechtigt für einen Baumrückschnitt?

Dafür zuständig ist der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Baum steht. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes, auf das der Baum hinüberwächst und die Nutzung des Eigentums behindert, muss gegebenfalls den Eigentümder des Baumes dazu auffordern, die überhängenden Zweige und Äste zu entfernen. Dazu muss eine angemessene Frist eingeräumt werden.

Wenn diese Frist verstrichen ist, darf der Eigentümer des Grudnstückes, auf das die Zweige hinüberwachsen selber zur Säge greifen und den Überwuchs entfernen. Sowiet ich weiß, darf der dann dafür sogar das Nachbargrundstück betreten, soweit dies unbedingt erforderlich ist.

Mondialos  22.08.2021, 16:26

Wir haben mehrere solcher Probleme! Leider unterstützt das deutsche Gesetz nur Grundstückseigentümer die Vollidioten sind. Die nehmen sich alle das Recht heraus ihre Bäume und Büsche an die Grenze zu setzen, viel Grundstück für sich zu behalten, Sichtschutz haben und der Rest wächst einfach zum Nachbarn. Wen interessiert es? Die Gerichte unterstützen diese Deppen mit jedem Urteil. Mein Mann muss seit Jahren das Garagendach reinigen. Nun bauen wir ein neues Haus und der Nachbar läßt seine Büsche und Bäume in unsere neuen Hauswände wachsen. Die Maurer müssen ständig alles abschneiden. Von den späteren Folgen garnicht zu sprechen....

Hier gibt es ein neues Urteil: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021109.html

Es wäre an der Zeit, dass unsere Rechtssprechung endlich sich den geschädigten zuwendet.

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Hamburger02  22.08.2021, 20:17
@Mondialos

Aber dieses neue Urteil stärkt doch sogar das Recht des belästigten Nachbarn, indem er im Prinzip so alles abschneiden darf, was die Nutzungs des eigenen Grundstückes beeinträchtigt.

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Mondialos  23.08.2021, 15:26
@Hamburger02

Sie sind doch der Geschädigte. Der Eigentümer der Bäume braucht die Angelegenheit nur auszusitzen, das macht er ja durch dem er nichts tut und Sie hinhält! Sie dürfen die Bäume und Büsche aber abschneiden, da Sie behindert werden. Das Urteil gibt Ihnen das Recht dies zu tun.

Ich empfinde dies aber als eine Frechheit des Gesetzgebers, da ich als Geschädigte alles machen muss und der Eigentümer nichts. Er im Endeffekt ein größeres Grundstück zur Nutzung hat, weil die Büsche und Bäume am äußersten Rand stehen und nur den Nachbarn beeinträchtigen.

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Hamburger02  23.08.2021, 16:20
@Mondialos

Ok, so kann man das natürlich auch sehen. Du würdest dir wahrscheinlich wünschen, dass du eine Firma beauftragen kannst und die Rechnung dem Nachbarn schickst.

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Mondialos  23.08.2021, 17:49
@Hamburger02

Richtig! Das darf ich aber in Deutschland auch nicht, da der Verursacher die Rechnung nicht bezahlen muss, da ich der Auftraggeber für die Entsorgung bin. 10 Jahre lang hat mein Nachbar mir meine Zufahrt zuwachsen lassen, bis das Ölauto sich geweigert hat durchzufahren. Dann hat der Nachbar eine Mauer gebaut und sie auf meinem Grundstück gesetzt, dann wurde sie wieder abgerissen.......

Wo ist hier Gerechtigkeit?

Neues Grundstück, neues Haus, neuer Nachbar, gleiches Problem. Nun wird mein Haus-und Garagendach zerstört.

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Ein Blick in § 910 BGB könnte evtl. weiterhelfen.

Es geht primär um die störenden Äste. Auf das Grundstück (oder die Dächer) fallendes Laub zeitigt im Normalfall keinen Anspruch.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 910 Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Der Nachbar hat damit gar nichts zu tun, außer er möchte.

Ansonsten könnt ihr alle in euer Grundstück hereinragende Äst kürzen, solange der Baum dabei nicht so geschädigt wird, daß er abstirbt. Sprich: Der Baum steht genau auf der Grenze und du darfst ihn nicht in der Mitte von oben nach unten durchsägen ;-)

Blätter und Äste müsst ihr selbst aus den Regenrinnen entsorgen. Das muß man "ertragen".

m.f.G.

anwesende

migebuff  19.08.2021, 11:26
Der Nachbar hat damit gar nichts zu tun, außer er möchte.

Möchtest du denn auch begründen, warum sich der Bundesgerichtshof deiner Ansicht nach irrt?

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Mondialos  22.08.2021, 16:37

Warum müssen eigentlich die Geschädigten das ertragen? Ich muss also das Zeug abschneiden (meine Zeit, meine Arbeit, ich kann von der Leiter fallen) und dann brauche ich noch einen Anhänger um das alles wegzuschaffen. Sind wir alle doof?

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