Nachbargrundstück-Garageneinfahrt: Höhenunterschied?

2 Antworten

Also ich kenne es eigentlich nur ganz allgemein für solche Flächen so, dass ein geregelter Ablauf von Regenwasser vorhanden sein muss. Und geregelt heißt sicher nicht, dass er seine Einfahrt höher legt und die Fläche Richtung euch abwinkelt, damit es auf eure Einfahrt läuft. Vermutlich müsste der Nachbar, wenn er nach den vorgegebenen Regeln baut, einen Kantstein setzen und irgendwo dann eine Art Regen-/Auffangrinne oder Abfluss oder etwas einsetzen.

Bringt denn das Regenwasser auf eurer Einfahrt einen Nachteil mit sich? Führt es zu Überschwemmungen oder Verschmutzungen? Dann würde ich freundlich, aber bestimmt den Nachbarn auf diese Problematik hinweisen. Wenn es für euch keine Nachteile mit sich bringt, würde ich darüber nachdenken dieser Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Grundsätzlich kannst du auch einfach mal beim Bauamt ganz allgemein nachfragen und die Situation schildern, wie das aussieht, ob es da Vorgaben gibt, die erfüllt werden müssen oder müssten oder ob das so legitim ist, wie es jetzt offenbar durchgeführt wurde.
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass diese Anfrage beim Bauamt über irgendwelche Umwege bis zum Nachbarn vorgedrungen ist. Das war bei uns eine insgesamt doofe Situation. Wir hatten ursprünglich eigentlich den Nachbarn nicht selbst angesprochen bezüglich unserer Problematik, weil wir gar keine unnötige Diskussion vom Zaun brechen wollten, sondern uns nur einfach einmal über die Vorgaben informieren wollten und das ohne den Nachbarn gleich irgendwie heiß zu machen oder gegen uns aufzubringen. Letztendlich hat der Nachbar aber tatsächlich vom Bauamt irgendeine Rückmeldung bekommen, dass irgendwer (oder sogar namentlich wir?) dort eben eine Anfrage gestellt hätte. Und das Bauamt hat sich nicht bei ihm gemeldet, weil es um eine Prüfung der genannten Bausache gegangen wäre…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Wie aufwendig war der Umbau? War er genehmigungspflichtig? Hat er Dich um eine Unterschrift gebeten?

Oder ist Haus inklusive Auffahrt ein Neubau?

Windfarmer 
Fragesteller
 26.05.2021, 21:46

...Unterschriften sind nicht erfolgt. Gefragt wurde ich auch nicht. Der Nachbar hat einen Neubau errichtet und die Hofeinfahrt entsprecchend höher gepflastert.

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Krachlatte44  26.05.2021, 21:50
@Windfarmer

Ok, dann vergleiche die Informationen hier mit Deiner Situation. Du scheinst da rein zu passen bei "kann der Nachbar geeignete Vorkehrungen verlangen, die derartige Abschwemmungen verhindern". Da musst Du Dich wohl am Besten mit einem Anwalt beraten. Oder verstehst Du Dich bisher gut mit dem neuen Nachbarn? Dann rede erstmal mit ihm. Wenns über Anwalt und Gericht geht, dann hast Du den Rest Deines Lebens Streit mit dem Nachbarn...

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