Wenn man mit Freunden auf dem Fahrrad ein „Rennen“ fährt..?

6 Antworten

Ist das dann ein illegales Straßenrennen?

Der § 315d StGB bezieht sich auf "verbotene Kraftfahrzeugrennen". Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug.

Aber es gibt ja auch noch den § 315c StGB über "Gefährdung des Straßenverkehrs". Wenn man sich "grob verkehrswidriges und rücksichtsloses" verhält, z.B. durch überhöhte Geschwindigkeit, falsches Überholen, Missachten von Vorfahrten, und dabei Menschen oder Sachwerte gefährdet, geht die Strafandrohung bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Und dieser Paragraph bezieht sich nicht nur auf Kraftfahrzeuge, sondern auf alle. Da kannst du also auch mit dem Fahrrad rein geraten.

Wenn man dabei mit seinen Fahhrädern andere verkehrsteilnehmer gefährdet, wird man auf jeden Fall bestraft, sofern man erwischt wird.

Mit dem thema genauso bestraft werden, das ist schwierig. So ein illegales Straßenrennen ist keine Ordnungswiedrigkeit, sondern eine Straftat. daher wird es vor Gericht verhnadelt. Hier fällen Richter individuelle Urteile. Daher kann man schwer von genauso bestraft sprechen. Aber je nach Grad der Gefährdung oder und wenn es tatsächlich zu Verlezungen gekommen ist, kann das schon empfindlich bestraft werden.

Ich meine, das war in den 90ern oder so, da gabs mal ne Folge vom Verkehrsgericht (ZDF) wo ein Rennradrowdie auf dem Radweg ein Kind übern haufen gefahren hat. der wurde auch richtig hart bestraft.

Still  04.03.2023, 08:15

Das Gesetz spricht von Kranwagen-Rennen, also fallen Fahrräder nicht darunter.

0
Peppie85  04.03.2023, 11:58
@Still

du meinst sicherlich kraftwagen :-) sch.... autokrrektur :-) aber richtig, das ist ein eigener straftatbestand. aber wenn du wie gesagt, mit dem radl über ne rote ampel brettest, dabei ein lkw ausweichen muss, und in ein gepartes auto kracht, dabei viellcht noch eine junge mutter mit samt kinderwagen und kind zermatscht, bist du genauso reif.

lg, Anna

1

Erst mal ist es kein Rennen solange es nicht als Solches angemeldet und genehmigt ist. D.h. dass man dann auch nicht im Pulk nebeneinander fahren darf.

Sich aber gegenseitig zu überholen ist aber normale sportliche Betätigung, kein Rennen.

Nein, das Gesetzt fordert Kraftfahrzeuge und das ist mit Fahrrädern nicht erfüllt.

Die "illegalen Straßenrennen" zeichnen sich ja meist dadurch aus, dass massiv gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wird und andere Personen gefährdet, geschädigt oder sogar verletzt werden.

Wenn man selbiges mit dem Fahrrad tut, kann man natürlich ebenfalls bestraft werden.