Was kann ich rechtlich gegen meine Nachbarn unternehmen?

4 Antworten

Zieht doch mal den Vermieter mit ins Boot. Und die Polizei könnt ihr auch wiederholt rufen, wenn sich da nichts tun. Schildert da bitte unbedingt auch, dass die Kinder ohne Aufsicht alleine raus können, das ist eine absolute Aufsichtspflichtverletzung.

Ist es möglich weitere rechtliche Maßnahmen in die Wege zu leiten?

Von dir aus nicht ohne weiteres.

Das sinnvollste ist grundsätzlich die Behörden zu informieren wenn sie sich daneben benehmen. Irgendwann haben die auch die Nase voll.

Da muss man ersteinmal ganz viele Sachverhalte trennen. Kinderlärm ist rechtlich gesehen so gut wie immer hinzunehmen bzw. wird man in diesem Punkt nicht wesentlich etwas unternehmen können. Ständiges Schreien und Brüllen der Erwachsenen muss man natürlich nicht hinnehmen bzw. stellt dann klar eine Lärmbelästigung dar. Hier wäre relevant ob es sich um Eigentum oder ein Mietverhältnis handelt und ggf. auch um den gleichen Vermieter. Hier kann man den Vermieter durchaus auffordern da einzugreifen und dieser könnte auch mit Abmahnung und im Wiederholungsfall mit Kündigung reagieren. Ansonsten könntet ihr da nur mit einer Unterlassungsklage reagieren. Bei Beschädigungen und sonstigen Verstößen sollte dann entsprechend immer die Polizei eingeschaltet werden, wenn auf vorherige Ansprache nicht reagiert wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialarbeiter / städtischer Kita-Bereichsleiter

wie wäre es damit den eigenen garten durch einen zaun zu sichern? so hat man keine unerwünschten fremden im garten. gegen lautstarke partys bis tief in die nacht hilft nur die polizei zu rufen.

ALSTYEJO 
Fragesteller
 28.04.2020, 15:21

Alle Gärten sind durch Zäune abgetrennt, der Zugang wird sich über Auffahrten oder Pforten verschaffen

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Hexe121967  28.04.2020, 15:32
@ALSTYEJO

dann jagt die Kids doch weg.  ich verstehe gerade das problem nicht wirklich.

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