Was kann ich rechtlich gegen meine Nachbarn unternehmen?
Hallo, kurze Erläuterung am Anfang:
Anfang des Jahres ist eine neue Familie in das Haus nebenan eingezogen. Die Familie besteht aus zwei Frauen, einem Mann und drei Kindern im Alter von 2-5.
Nun zu den Problem daran: Die Kinder sind ständig am schreien woraufhin auch eine der Frauen und der Mann ständig Laut brüllen als hätten diese nicht alle Tassen im Schrank. Die Kinder werden außerdem einfach ohne Aufsicht rausgelassen das bedeutet, dass sie einfach in fremde Gärten gehen. Wir haben die Erwachsenen schon darauf angesprochen, allerdings gibt es da noch eine Sprachbarriere. Wir sind weder rassistisch, noch Kinderfeindlich, aber ich finde es durchaus verständlich, wenn andere Nachbarn nicht möchten, dass da fremde in ihrem Gartengaus toben oder sich nicht darüber erfreuen, wenn einem jemand mit seinem Dreirad das Auto zerkratzt und unter dem Carport ein Rennen veranstaltet. Auch jetzt zu Coronazeit werden unter der Woche lautstarke Partys bis tief in die Nacht gefeiert. Wir als Nachbarschaft fühlen uns sowohl vom Lärm, als auch von ungebetenen Gästen belästigt. Weder wir noch die Polizei scheint die neuen Nachbarn aber nicht belehren zu können.
Ist es möglich weitere rechtliche Maßnahmen in die Wege zu leiten?
4 Antworten
Zieht doch mal den Vermieter mit ins Boot. Und die Polizei könnt ihr auch wiederholt rufen, wenn sich da nichts tun. Schildert da bitte unbedingt auch, dass die Kinder ohne Aufsicht alleine raus können, das ist eine absolute Aufsichtspflichtverletzung.
Ist es möglich weitere rechtliche Maßnahmen in die Wege zu leiten?
Von dir aus nicht ohne weiteres.
Das sinnvollste ist grundsätzlich die Behörden zu informieren wenn sie sich daneben benehmen. Irgendwann haben die auch die Nase voll.
Da muss man ersteinmal ganz viele Sachverhalte trennen. Kinderlärm ist rechtlich gesehen so gut wie immer hinzunehmen bzw. wird man in diesem Punkt nicht wesentlich etwas unternehmen können. Ständiges Schreien und Brüllen der Erwachsenen muss man natürlich nicht hinnehmen bzw. stellt dann klar eine Lärmbelästigung dar. Hier wäre relevant ob es sich um Eigentum oder ein Mietverhältnis handelt und ggf. auch um den gleichen Vermieter. Hier kann man den Vermieter durchaus auffordern da einzugreifen und dieser könnte auch mit Abmahnung und im Wiederholungsfall mit Kündigung reagieren. Ansonsten könntet ihr da nur mit einer Unterlassungsklage reagieren. Bei Beschädigungen und sonstigen Verstößen sollte dann entsprechend immer die Polizei eingeschaltet werden, wenn auf vorherige Ansprache nicht reagiert wurde.
wie wäre es damit den eigenen garten durch einen zaun zu sichern? so hat man keine unerwünschten fremden im garten. gegen lautstarke partys bis tief in die nacht hilft nur die polizei zu rufen.
dann jagt die Kids doch weg. ich verstehe gerade das problem nicht wirklich.
Alle Gärten sind durch Zäune abgetrennt, der Zugang wird sich über Auffahrten oder Pforten verschaffen